Handelsregister · VR 3056

Chronologischer Auszug

Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit in Mecklenburg-Vorpommern e.V. Neukloster · Amtsgericht Schwerin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.02.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Förderung sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher
in Mecklenburg/Vorpommern e.V. Neukloster

b)
Neukloster
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Freund, Dirk-Holger, Neukloster, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Astrid, Böhm, Zurow, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 27.06.1990 und mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 26.02.2016, geändert.
a)
15.03.2018
Taraske

b)
Zuständigkeit des
Registergerichts gemäß Artikel 1
der Achten Verordnung zur
Änderung der Konzentrationsverordnung zum 01.03.2018
geändert.
Bisher Amtsgericht Wismar VR
68-HWI, nunmehr Amtsgericht
Schwerin.

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Freigegeben am 15.03.2018.

Tag der ersten Eintragung:
12.07.1990
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Freund, Dirk-Holger, Neukloster, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Idelberger, Heike, Schwerin, *XX.XX.XXXX
a)
22.06.2021
Klingbiel
3a)
Name geändert, nun:
Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit
Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit in Mecklenburg-
Vorpommern e.V. Neukloster
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Astrid, Böhm, Zurow, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Hackbarth, Carolin, Rostock OT Lichtenhagen,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2025 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz,
Geschäftsjahr), § 2 ( Zweck), § 4 (Rechte der (Mitglieder), § 9 (Mitgliedsbeiträge), § 11
(Vorstand), § 14 (Auflösung des Vereins) und § 16 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
09.12.2025
Niemann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.