Verein zur Erhaltung und Förderung des Altenheimes der Flender'schen Spitalstiftung in Seßlach e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Seßlach
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 760
Gericht
Amtsgericht Coburg
Letzte Eintragung
01.09.2022
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand ist berechtigt, über Ausgaben bis zu einer Höhe von 500,00 EUR je Geschäftsgang selbst zu entscheiden. Bei Ausgaben über 500,00 EUR ist ein Beschluss des erweiterten Vorstandes, ab 15.000,00 EUR ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Carsten Höllein
Seßlach
Vorstand
Berthold Borczyk
Seßlach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.02.1995
Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2022 hat die Änderung der §§ 3 (Gemeinnützigkeit), 6 (Vorstand, Aufgaben), 7 (Beirat) und 12 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.05.1996. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7 SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 41 ff. SB.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 58 SB.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.