Handelsregister · VR 760
Chronologischer Auszug
Verein zur Erhaltung und Förderung des Altenheimes der Flender'schen Spitalstiftung in Seßlach e.V. · Amtsgericht Coburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Erhaltung und Förderung des Altenheimes der Flender'schen Spitalstiftung in Seßlach e.V. b) Seßlach | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) 1. Vorsitzender: Dr. Falkenberg, Peter, Facharzt, Seßlach 2. Vorsitzender: Geiger, Gregor, Stadtpfarrer, Seßlach 3. Vorsitzender: Hain, Matthias, Pfarrer, Seßlach-Heilgersdorf | a) Eingetragener Verein Satzung vom 17.02.1995 | a) 07.04.2004 Burkhart b) Tag der ersten Eintragung: 24.05.1996. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7 SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Dr. Falkenberg, Peter, Facharzt, Seßlach Ausgeschieden: 2. Vorsitzender: Geiger, Gregor, Stadtpfarrer, Seßlach Ausgeschieden: 3. Vorsitzender: Hain, Matthias, Pfarrer, Seßlach-Heilgersdorf Neuwahl vom 10.02.2006. Gewählt: 1. Vorsitzende: Hopfenmüller, Tina, Untersiemau OT Weißenbrunn a.F., *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Höllein, Carsten, Seßlach, *XX.XX.XXXX 3. Vorsitzender: Dr. Weicht, Werner, Untermerzbach, *XX.XX.XXXX | a) 07.08.2006 Forkel | ||
| 3 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzende: Hopfenmüller, Tina, Untersiemau OT Weißenbrunn a.F., *XX.XX.XXXX Gewählt: 1. Vorsitzende: Engel-Elitez, Ute, Seßlach - Heilgersdorf, *XX.XX.XXXX | a) 03.11.2011 Forkel | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand ist berechtigt, über Ausgaben bis zu einer Höhe von 250,00 EUR je Geschäftsgang selbst zu entscheiden. Bei Ausgaben über 250,00 EUR ist ein Beschluss des erweiterten Vorstandes, ab 5.000,00 EUR ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzende: Engel-Elitez, Ute, Seßlach - Heilgersdorf, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 3. Vorsitzender: Dr. Weicht, Werner, Untermerzbach, *XX.XX.XXXX Gewählt: 1. Vorsitzender: Borczyk, Berthold, Seßlach, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. | a) 27.01.2014 Günther b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 41 ff. SB. | |
| 5 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand ist berechtigt, über Ausgaben bis zu einer Höhe von 500,00 EUR je Geschäftsgang selbst zu entscheiden. Bei Ausgaben über 500,00 EUR ist ein Beschluss des erweiterten Vorstandes, ab 15.000,00 EUR ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2022 hat die Änderung der §§ 3 (Gemeinnützigkeit), 6 (Vorstand, Aufgaben), 7 (Beirat) und 12 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. | a) 01.09.2022 Berger b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 58 SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.