Handelsregister · VR 760

Chronologischer Auszug

Verein zur Erhaltung und Förderung des Altenheimes der Flender'schen Spitalstiftung in Seßlach e.V. · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein zur Erhaltung und Förderung des Altenheimes der
Flender'schen Spitalstiftung in Seßlach e.V.

b)
Seßlach
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:
Dr. Falkenberg, Peter, Facharzt, Seßlach
2. Vorsitzender:
Geiger, Gregor, Stadtpfarrer, Seßlach
3. Vorsitzender:
Hain, Matthias, Pfarrer, Seßlach-Heilgersdorf
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 17.02.1995
a)
07.04.2004
Burkhart

b)
Tag der ersten Eintragung:
24.05.1996.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 7 SB;
2b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Dr. Falkenberg, Peter, Facharzt, Seßlach
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Geiger, Gregor, Stadtpfarrer, Seßlach
Ausgeschieden:
3. Vorsitzender:
Hain, Matthias, Pfarrer, Seßlach-Heilgersdorf

Neuwahl vom 10.02.2006.
Gewählt:
1. Vorsitzende:
Hopfenmüller, Tina, Untersiemau OT Weißenbrunn a.F.,
*XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Höllein, Carsten, Seßlach, *XX.XX.XXXX
3. Vorsitzender:
Dr. Weicht, Werner, Untermerzbach, *XX.XX.XXXX
a)
07.08.2006
Forkel
3b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzende:
Hopfenmüller, Tina, Untersiemau OT Weißenbrunn a.F.,
*XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorsitzende:
Engel-Elitez, Ute, Seßlach - Heilgersdorf, *XX.XX.XXXX
a)
03.11.2011
Forkel
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der Vorstand ist berechtigt, über Ausgaben bis zu einer
Höhe von 250,00 EUR je Geschäftsgang selbst zu
entscheiden. Bei Ausgaben über 250,00 EUR ist ein
Beschluss des erweiterten Vorstandes, ab 5.000,00 EUR
ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung
erforderlich.

b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzende:
Engel-Elitez, Ute, Seßlach - Heilgersdorf, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
3. Vorsitzender:
Dr. Weicht, Werner, Untermerzbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Borczyk, Berthold, Seßlach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2.
Vorsitzenden.
a)
27.01.2014
Günther

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 41
ff. SB.
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der Vorstand ist berechtigt, über Ausgaben bis zu einer
Höhe von 500,00 EUR je Geschäftsgang selbst zu
entscheiden. Bei Ausgaben über 500,00 EUR ist ein
Beschluss des erweiterten Vorstandes, ab 15.000,00 EUR
ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung
erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2022 hat die Änderung der §§ 3 (Gemeinnützigkeit),
6 (Vorstand, Aufgaben), 7 (Beirat) und 12 (Auflösung des Vereins) der Satzung
beschlossen.
a)
01.09.2022
Berger

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 58
SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.