Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500,00 EUR (i.W. fünfhundert Euro) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Beträge/Abhebungen über 500,00 EUR (i.W. fünfhundert Euro) vom Vereinskonto bedürfen der Unterschrift beider Vorsitzenden. Barabhebungen vom Vereinskonto seitens des Kassenwarts ab 200,00 EUR (i.W. zweihundert Euro) bedürfen der Zustimmung eines der beiden Vorsitzenden, ab 500,00 EUR (i.W. fünfhundert Euro) generell der Zustimmung beider Vorsitzenden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Herbert Josef Riegger
Blumberg
Vorstand
Klaus Gehringer
Waldshut-Tiengen
Vorstand
Iryna Riegger
Blumberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.01.1996
Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.08.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins) und § 17 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 13.02.1996
Neufassung der Satzung: Blatt 99 ff.
Geänderte Satzung: Blatt 47 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.