Handelsregister · VR 650177
Chronologischer Auszug
Verein zur Erhaltung alter Gebrauchsgüter e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein zur Erhaltung alter Gebrauchsgüter e.V. b) St.Blasien | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden und dem 2.Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. b) 1.Vorsitzender: Riegger, Herbert Josef, Gas-Wasserinstallateur, St.Blasien 2.Vorsitzender: Mutter, Johann Martin, Landwirt, Görwihl | a) Verein Satzung vom 20.01.1996 | a) 31.07.2014 Killer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.07.2014. Tag der ersten Eintragung: 13.02.1996 |
| 2 | b) Sitz verlegt; nun: Blumberg | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500,00 EUR (i.W. fünfhundert Euro) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Beträge/Abhebungen über 500,00 EUR (i.W. fünfhundert Euro) vom Vereinskonto bedürfen der Unterschrift beider Vorsitzenden. Barabhebungen vom Vereinskonto seitens des Kassenwarts ab 200,00 EUR (i.W. zweihundert Euro) bedürfen der Zustimmung eines der beiden Vorsitzenden, ab 500,00 EUR (i.W. fünfhundert Euro) generell der Zustimmung beider Vorsitzenden. b) Personenbezogene Daten geändert bei 1. Vorsitzender: Riegger, Herbert Josef, Blumberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Gehringer, Klaus, Waldshut-Tiengen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassenwartin: Riegger, Iryna, Blumberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2.Vorsitzender: Mutter, Johann Martin, Landwirt, Görwihl | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 22.08.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins) und § 17 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 17.09.2022 Wendling b) Neufassung der Satzung: Blatt 99 ff. Geänderte Satzung: Blatt 47 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.