Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Vorstandsmitglied für Finanzen, den Schriftführer und bis zu drei Beisitzern. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist dahingehend eingeschränkt, dass der Vorstand bei Rechtsgeschäften und rechtlichen Verpflichtungen des Vereins über mehr als 5.000 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung des Gesamtvorstands bzw. bei über mehr als 10.000 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Bollinger
Baden-Baden
Vorstand
Wilfried Loose
Baden-Baden
Vorstand
Renate Schwarz
Lichtenau
Vorstand
Klaus Schuberth
Sinzheim
Vorstand
Barbara Nießen
Baden-Baden
Vorstand
Bettina Bollinger
Baden-Baden
Vorstand
Gesine Gensthaler
Baden-Baden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.03.1981 mit Änderung vom 31.03.2009 und 09.03.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2019 hat die Neufassung der Satzung mit Änderung vom 27.10.2019 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2025 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vorstand) und § 9 (Gültigkeit Satzung, Schlussbestimmungen) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 09.09.1981
Satzung: Hauptband I Amtsgericht Bühl Bl. 179-183
Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 33 - 36
Satzung: Sonderband 1 Blatt 45 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.