Handelsregister · VR 210246
Chronologischer Auszug
Verein Hoftheater Scherzheim e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein Hoftheater Scherzheim e.V. b) Lichtenau | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Kassenwart (bisher: Schatzmeister) und den Beisitzern. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist dahingehend eingeschränkt, dass der Vorstand bei Rechtsgeschäften und rechtlichen Verpflichtungen des Vereins über mehr als 5000 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung des Gesamtvorstands bzw. bei über mehr als 10.000 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen. b) Kassenwart: Wörther, Gernot, Bankkaufmann, Rheinmünster Vorsitzender: Bollinger, Michael, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Loose, Wilfried, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX Stellvertretende Vorsitzende: Schwarz, Renate, Lichtenau, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 31.03.1981 mit Änderung vom 31.03.2009 und 09.03.2010. | a) 13.11.2014 Knebl b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.11.2014. Tag der ersten Eintragung: 09.09.1981 |
| 2 | b) Bestellt als Kassenwart: Schneider, Hans-Ulrich, Bühl, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassenwart: Wörther, Gernot, Rheinmünster | a) 25.03.2015 Eichhorn b) Satzung: Hauptband I Amtsgericht Bühl Bl. 179-183 | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Vorstandsmitglied für Finanzen und dem Beisitzer. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist dahingehend eingeschränkt, dass der Vorstand bei Rechtsgeschäften und rechtlichen Verpflichtungen des Vereins über mehr als 5000 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung des Gesamtvorstands bzw. bei über mehr als 10.000 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen. b) Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstandsmitglied für Finanzen: Schneider, Hans-Ulrich, Bühl, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2019 hat die Neufassung der Satzung mit Änderung vom 27.10.2019 beschlossen. | a) 19.05.2020 Roller b) Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 33 - 36 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.