Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sowie der 1. Schatzmeister und der 2. Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, wobei mindestens eines ein Vorsiteznder sein muss, vertreten den Verein gemeinsam. Ihre Vertretungsmacht ist beschränkt: Geschäfte und die Aufnahme von Krediten und Darlehen, die außerhalb des von der Mitgliederversammlung genehmigten Haushalts nötig werden und - die in ihrer Gesamtsumme15.000,00 Euro überssteigen und maximal 50.000 Euro betragen, bedürfen der Zustimmung des Erweiterten VfLVorstands (§ 12 Satz 3.4) - in ihrer Gesamtsumme 50.000 Euro übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung (§ 10 Satz 2.6)
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Joachim-Michael Bockisch
Jesteburg
Vorstand
Jan Lars Kruse
Jesteburg
Vorstand
Mirco Steinberg
Jesteburg
Vorstand
Kai Warneke
Jesteburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Satzung Bl. 354-361, Änderungsbeschluss Bl. 362-365 d. A. Tag der ersten Eintragung: 02.02.1953 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.08.2005.
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2006 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Pflichten der Mitglieder), § 6 (Rechte der Mitglieder), § 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 10 (Jahreshauptversammlung bzw. Mitgliederversammlung) und § 13 (Beirat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit), § 5 (Pflichten der Mitglieder), § 7 (Beendigung der Mitgliedschaft) und § 10 (Jahreshauptversammlung bzw. Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Pflichten der Mitglieder), § 9 (Organe des Vereins), § 10 (Jahreshauptversammlung), § 11 (VFL-Vorstand), § 12 (Erweiterter VFL-Vorstand), § 13 (Kooperation VfL Jesteburg - TC Jesteburg), § 14 ( Geschäftsstelle), § 15 Kassenprüfer, § 16( Beschlussfassung), § 17 (Versicherungen), § 18 (Satzungsänderungen), § 19 ( Auflösung des Vereins) und § 20 (Vereinsvermögen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit), § 14 (Geschäftsführer, Geschäftsstelle) und § 20 (Vereinsvermögen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Pflichten der Mitglieder), § 8 (Aufbau des Vereins), §10 (Jahreshauptversammlung bzw. Mitgliederversammlung), § 11 (VfL-Vorstand), § 12 (Erweiterter VfL-Vorstand) und § 16 (Beschlussfassung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit) und § 11 (VfL-Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2021 hat die komplette Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.