Handelsregister · VR 1019

Chronologischer Auszug

Verein für Leibesübungen Jesteburg von 1912 e.V. · Amtsgericht Tostedt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein für Leibesübungen Jesteburg von 1912 e.V.

b)
Jesteburg
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und der
zweite Vorsitzende.
Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.
Ihre Vertretungsmacht ist beschränkt:
- Geschäfte und die Aufnahme von Krediten und
Darlehen, die in ihrer Gesamtsumme 15.000,00 DEM
(7.500,00 EURO) übersteigen und maximal 100.000,00
DEM (50.000,00 EURO) betragen, bedürfen der
Zustimmung des Gesamtvorstands entspr. § 11 der
Satzung.
- Geschäfte und die Aufnahme von Krediten und
Darlehen, die in ihrer Gesamtsumme 100.000,00 DEM
(50.000,00 EURO) übersteigen, bedürfen der
Zustimmung der Mitgliederversammlung.
-Der Abschluß von Dienst- und/oder Arbeitsverträgen mit
einer Laufzeit von mehr als drei Jahren und
-der Abschluß von Miet-, Pacht- und Kaufverträgen
betreffend Immobilien bedürfen der Zustimmung des
Gesamtvorstands.
Der Verein hat einen Beirat, bestehend aus den beiden
Vorsitzenden und dem Schatzmeister dieses Vereins
sowie aus den beiden Vorsitzenden und dem
Schatzmeister des Tennisclubs Jesteburg e. V.. Der
Beirat ist besonderer Vertreter entspr. § 30 BGB und u.
a. für folgende Angelegenheiten zuständig (insoweit ist
die Vertretungsbefugnis des Vorstands somit ebenfalls
beschränkt):
-Einrichtung, Unterhaltung und Führung einer
gemeinsamen Geschäftsstelle betreffend beide Vereine
-Herausgabe der Vereinszeitung VfL Spiegel
-Abschluss von Verträgen, die beide Vereine betreffen
-Ausrichtung von gemeinsamen Veranstaltungen beider
Vereine
-Gestaltung der Vereinsanlagen im geneinsamen
Grundstücksgrenzbereich.

b)
Erster Vorsitzender und Beiratsmitglied:
Meyer, Helmut, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender und Beiratsmitglied:
Schmidt, Dietmar, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Beiratsmitglied:
Scharnitzky, Joachim, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Beiratsmitglied:
Oberstein, Roland, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Beiratsmitglied:
Dr. Neunzig, Hans-Peter, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Beiratsmitglied:
Middeldorf, Simone, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
a)
23.08.2005
Mantik

b)
Satzung Bl. 354-361,
Änderungsbeschluss Bl. 362-365
d. A.

Tag der ersten Eintragung:
02.02.1953
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
23.08.2005.
2b)
Beiratsmitglied:
Otte, Cärsten, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Beiratsmitglied:
Börke, Peter, Jesteburg, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden ist
Beiratsmitglied:
Scharnitzky, Joachim, Jesteburg, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden ist
Beiratsmitglied:
Oberstein, Roland, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2006 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Mitgliedschaft), § 5 (Pflichten der Mitglieder), § 6 (Rechte der Mitglieder), § 7 (Beendigung
der Mitgliedschaft), § 10 (Jahreshauptversammlung bzw. Mitgliederversammlung) und § 13
(Beirat) beschlossen.
a)
27.11.2006
Tams

b)
Änderungsbeschluss Bl. 50 ff.
d.A.
Satzung Bl. 53 ff. d.A.
3b)
Nicht mehr
Beiratsmitglied:
Otte, Cärsten, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beiratsmitglied:
Middeldorf, Heinz-Günter, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
a)
28.02.2008
Müller
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck
des Vereins, Gemeinnützigkeit), § 5 (Pflichten der Mitglieder), § 7 (Beendigung der
Mitgliedschaft) und § 10 (Jahreshauptversammlung bzw. Mitgliederversammlung)
beschlossen.
a)
10.05.2013
Borgstedt

b)
Änderungsbeschluss Bl. 96ff.
d.A., Satzung Bl. 99ff. d.A.
5a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und der
zweite Vorsitzende.
Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.
Ihre Vertretungsmacht ist beschränkt: Geschäfte und die
Aufnahme von Krediten und Darlehen, die außerhalb des
von der Mitgliederversammlung genehmigten Haushalts
nötig werden und
- die in ihrer Gesamtsumme15.000,00 Euro überssteigen
und maximal 50.000 Euro betragen, bedürfen der
Zustimmung des Erweiterten VfLVorstands (§ 12 Satz
3.4)
- in ihrer Gesamtsumme 50.000 Euro übersteigen,
bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung (§
10 Satz 2.6)

b)
Geändert, nun:
Erster Vorsitzender:
Meyer, Helmut, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Zweiter Vorsitzender:
Schmidt, Dietmar, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Von Amts wegen gelöscht:
Beiratsmitglied:
Börke, Peter, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Von Amts wegen gelöscht:
Beiratsmitglied:
Middeldorf, Simone, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Von Amts wegen gelöscht:
Beiratsmitglied:
Dr. Neunzig, Hans-Peter, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Von Amts wegen gelöscht:
Beiratsmitglied:
Middeldorf, Heinz-Günter, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Mitgliedschaft), § 5 (Pflichten der Mitglieder), § 9 (Organe des Vereins), § 10
(Jahreshauptversammlung), § 11 (VFL-Vorstand), § 12 (Erweiterter VFL-Vorstand), § 13
(Kooperation VfL Jesteburg - TC Jesteburg), § 14 ( Geschäftsstelle), § 15 Kassenprüfer, §
16( Beschlussfassung), § 17 (Versicherungen), § 18 (Satzungsänderungen), § 19 (
Auflösung des Vereins) und § 20 (Vereinsvermögen) beschlossen.
a)
09.07.2014
Brandt
b)
ÄSatzungsänderungsbeschluss
Bl. 104 ff.
neues Satzungsexemplar Bl. 93
ff.
6b)
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Meyer, Helmut, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Erster Vorsitzender:
Muffert, Konstantin, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Schmidt, Dietmar, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Zweiter Vorsitzender:
Steinberg, Mirco, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck
des Vereins, Gemeinnützigkeit), § 14 (Geschäftsführer, Geschäftsstelle) und § 20
(Vereinsvermögen) beschlossen.
a)
28.07.2015
Wesenburg

b)
Änderungsbeschluss Bl. 142/143
Bd. IV,
Satzung Bl. 145ff. Bd. IV
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Mitgliedschaft), § 5 (Pflichten der Mitglieder), § 8 (Aufbau des Vereins), §10
(Jahreshauptversammlung bzw. Mitgliederversammlung), § 11 (VfL-Vorstand), § 12
(Erweiterter VfL-Vorstand) und § 16 (Beschlussfassung) beschlossen.
a)
19.06.2018
Ritter

b)
Änderungsbeschluss Bl. 11 ff.

neue Satzung Bl. 19 ff.
8b)
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Muffert, Konstantin, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Erster Vorsitzender:
Dr. Bockisch, Joachim-Michael, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck
des Vereins, Gemeinnützigkeit) und § 11 (VfL-Vorstand) beschlossen.
a)
25.06.2019
Ritter

b)
Änderungsbeschluss Bl. 34 f.

neue Satzung Bl. 65 ff.
9a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende sowie der 1. Schatzmeister und
der 2. Schatzmeister.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, wobei mindestens
eines ein Vorsiteznder sein muss, vertreten den Verein
gemeinsam.
Ihre Vertretungsmacht ist beschränkt: Geschäfte und die
Aufnahme von Krediten und Darlehen, die außerhalb des
von der Mitgliederversammlung genehmigten Haushalts
nötig werden und
- die in ihrer Gesamtsumme15.000,00 Euro überssteigen
und maximal 50.000 Euro betragen, bedürfen der
Zustimmung des Erweiterten VfLVorstands (§ 12 Satz
3.4)
- in ihrer Gesamtsumme 50.000 Euro übersteigen,
bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung (§
10 Satz 2.6)
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2021 hat die komplette Neufassung der Satzung
beschlossen.
a)
26.01.2022
Ritter

b)
Satzungsänderungsbeschluss
Bl. 93R ff.

Satzung Bl. 98 ff.
10b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Kruse, Jan Lars, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Schatzmeister:
Steinberg, Mirco, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Schatzmeister:
Warneke, Kai, Jesteburg, *XX.XX.XXXX
a)
03.05.2024
Ritter
b)
Fall 12

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.