Vertretungsberechtigte (§ 26 BGB) sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister und der Vereinsjugendleiter. Zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende, vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marcel Ganze
Stuttgart
Vorstand
Peter Walter
Stuttgart
Vorstand
Wolfgang Förg
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.11.2006.
Die Mitgliederversammlung vom 08.12.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 4 (Zweck) beschlossen.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 3
Änd. d. Satzung Bl. 6 SBd.
Insolvenz
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.07.2018 (9 IN 397/18) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Verein ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BGB von Amts wegen eingetragen. Die allgemeine und konkrete Vertretungsregelung des Vorstandes gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.