Handelsregister · HRA 478

Chronologischer Auszug

UNIMET Zentrallager Ost GmbH & Co. Handels-KG · Amtsgericht Neuruppin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.07.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
UNIMET Zentrallager Ost GmbH
& Co. Handels-KG

b)
Neuruppin
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:

1.
UNIMET Zentrallager Ost GmbH,
Neuruppin (Amtsgericht Neuruppin,
HRB 2539 NP)
a)
Kommanditgesellschaft

Der Sitz der Gesellschaft ist von Oyten (Amtsgericht
Achim, HRA 1795) nach Neuruppin verlegt.

b)
Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsplanes
vom 22.12.1998 die dort genannten Vermögensteile als
Gesamtheit auf die von der Gesellschaft neu gegründete UNIMET GmbH & Co. Zentral-KG, Neuruppin
(Amtsgericht Neuruppin, HRA 933 NP) übertragen.

c)
Kommanditisten:

1.
UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. KG, Oyten
(Amtsgericht Achim, HRA 1756)

4.000.000,00 DM
a)
02.05.2005
Brüske
b)
Tag der ersten Eintragung
06.10.1994

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß Artikel 65
EGHGB von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Friederich-Bückling-Straße,
16816 Neuruppin
a)
09.10.2014
Kurel
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch
Beschluss des Amtsgerichts Verden (Aller) vom
05.11.2018 (AZ: 11 IN 126/18) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
13.11.2018
Rensch
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch
Beschluss des Amtsgerichts Verden (Aller) am
01.02.2019 (AZ: 11 IN 126/18) das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 161
Abs. 2 HGB aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
a)
12.02.2019
Rensch
5b)
Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Geschäftsanschrift:
Friedrich-Bückling-Straße 7,
16816 Neuruppin
b)
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde das
Geschäftsjahr dahingehend geändert, als dass ein
Rumpfgeschäftsjahr gebildet wurde und das darauf folgende Geschäftsjahr gleichlautend mit dem Kalenderjahr ist.
a)
20.01.2020
Rensch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.