HRA 478

UNIMET Zentrallager Ost GmbH & Co. Handels-KG

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neuruppin

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Registerdaten

Sitz
Neuruppin
Datenstand
2024-11-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-11-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 126/18 -sch- · UNIMET Zentrallager Ost GmbH & Co. Handels-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 126/18 -sch-
Wirksam am
07.07.2026
Registerbezug
Neuruppin, HRA 478
11 IN 126/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIMET Zentrallager Ost GmbH & Co. Handels-KG, Friedrich-Bückling-Straße, 16816 Neuruppin (AG Neuruppin, HRA 478), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager Ost GmbH, Friedrich-Bückling-Straße 7, 16816 Neuruppin, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.08.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 06.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 126/18 -sch- · UNIMET Zentrallager Ost GmbH & Co. Handels-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 126/18 -sch-
Wirksam am
20.10.2020
Registerbezug
Neuruppin, HRA 478
11 IN 126/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIMET
Zentrallager Ost GmbH & Co. Handels-KG, Friedrich-Bückling-Straße, 16816
Neuruppin (AG Neuruppin, HRA 478), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager Ost GmbH,
Friedrich-Bückling-Straße 7, 16816 Neuruppin, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Herbert-Erwin Köster, Woltersdorf 2, 16818
Darritz-Wahlendorf, (Geschäftsführer), 1.2. Thomas Egberts, Herzberger Straße
41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), 1.3. Stephan Sander, Kornblumenweg 11,
26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer
besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das
restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es
ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Freitag, 13.11.2020, 09:00 Uhr, Saal 214, Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283
Verden (Aller).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO),
und zwar:

- die Vereinbarung mit der Vermieterin der Betriebsimmobilie, der UNIMET
GmbH & Co. Zentral-KG, über die Abgeltung von Mieten für den Zeitraum vom
05.11.2018 bis zum 31.05.2019 durch Zahlung von 50 % der ursprünglichen Miete

- die Abgeltung von durch die UNIMET GmbH & Co. Zentral-KG im Zeitraum
vom 01.02.2019 bis 31.05.2019 erbrachten Leistungen durch Zahlung eines
Gesamtbetrages in Höhe von 58.789,56 €

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.

Angesichts der fortwährenden Corona-Pandemie wird um Verständnis für folgende
besondere Maßnahmen zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Mitarbeiter des
Amtsgerichts gebeten:

1. Für alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligten besteht
die Verpflichtung, innerhalb des Amtsgerichts einen Mund-Nasen-Schutz zu
tragen. Die Verwendung von Halstüchern/Schals sowie selbsthergestellten
Alltags-Masken zur Bedeckung von Mund und Nase ist zulässig. Zur Bereitstellung
einer Mund-Nasen-Schutzmaske ist das Amtsgericht nicht verpflichtet. Diese ist
selbst mitzubringen. In den Sitzungssälen entscheidet der/die Vorsitzende nach
Maßgabe der konkreten Situation über die Verwendung von
Mund-Nasen-Schutzmasken.

2. Alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligten werden dazu
angehalten, bei jedem Betreten des Amtsgerichts ein Kontaktformular auszufüllen
und abzugeben. Dies dient dazu, in einem etwaigen Infektionsfall mit dem
COVID-19 Virus schnell und effektiv geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Im
Bedarfsfall werden die Daten dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt.
Anderenfalls werden sie nach einem Monat vernichtet.

3. Aufgrund der derzeitigen Kontaktbeschränkungen können Termine nur unter
Einhaltung besonderer Hygieneschutzbestimmungen durchgeführt werden, so dass
die Kapazität der Sitzungssäle begrenzt ist. Bei Überschreiten der
Kapazitätsgrenze muss der Termin verlegt werden. Es wird daher gebeten, im
eröffneten Verfahren dem/der Insolvenzverwalter/in bzw. Sachwalter/in
spätestens eine Woche vor dem Termin mitzuteilen, ob Sie bzw. ein Vertreter an
dem Termin teilnehmen werden.

4. Es wird gebeten, den Sitzungssaal maximal 10 Minuten vor dem Termin
aufzusuchen, damit es nicht zu Ansammlungen im Wartebereich kommt.

5. Im Gebäude ist der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen
Personen einzuhalten. Das Gericht hat Vorkehrungen dafür getroffen, dass der
Mindestabstand auch in den Sitzungssälen zu allen Verfahrensbeteiligten
gewährleistet ist.

6. Nach dem Termin ist das Gebäude auf dem kürzesten Weg zu verlassen.

7. Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion aufweisen, Kontakt zu
einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten oder zu jemanden, der im
Verdacht steht, an Covid-19 erkrankt zu sein, ist der Zutritt zum
Gerichtsgebäude untersagt. Soweit das persönliche Erscheinen angeordnet sein
sollte, sind die Verantwortlichen des betreffenden Verfahrens unverzüglich zu
informieren.

Amtsgericht Verden (Aller), 15.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 126/18 -sch- · UNIMET Zentrallager Ost GmbH & Co. Handels-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 126/18 -sch-
Wirksam am
01.10.2020
Registerbezug
Neuruppin, HRA 478
11 IN 126/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIMET
Zentrallager Ost GmbH & Co. Handels-KG, Friedrich-Bückling-Straße, 16816
Neuruppin (AG Neuruppin, HRA 478), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager Ost GmbH,
Friedrich-Bückling-Straße 7, 16816 Neuruppin, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Herbert-Erwin Köster, Woltersdorf 2, 16818
Darritz-Wahlendorf, (Geschäftsführer), 1.2. Thomas Egberts, Herzberger Straße
41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), 1.3. Stephan Sander, Kornblumenweg 11,
26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt
worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die
Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 231,31 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag
abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
2.370.983,82 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Zuschläge waren wie folgt zu gewähren:

Wegen der außergwöhnlich hohen Gläubigerzahl wurde ein Zuschlag von 10 %
gewährt. Ein Zuschlag von 30 % ist wegen der Erschwernis durch die Verflechtung
der Schuldnerin in einer Konzernstruktur gewährt worden. Der aufwändige
Forderungseinzug führt zu einem Zuschlag von 10 %. Die Befassung mit den
Aglegenheiten der Arbeitnehmer rechtfertigt einen Zuschlag von 20 %. Ein
Zuschlag von 75,00 % wurde für die Bemühungen um eine übertragende Sanierung
gewährt. Ein Zuschlag von 30 % folgt aus der Befassung mit Aus- und
Absonderungsrechten.

Für die Betriebsfortführung war ein Zuschlag von 71,31 % zu gewähren.

Hingegen führte Einschaltung eines Unternehmensberaters zu Erleichterunge,
weshalb ein Abschlag von 10 % veranlasst ist.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der
Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse
nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt
862.558,93 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt
100 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt
EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an
einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein
Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die
Zuschlagstätigkeit von 71,31 % ergibt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall
8, 27283 Verden (Aller) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 30.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 126/18 -sch- · UNIMET Zentrallager Ost GmbH & Co. Handels-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 126/18 -sch-
Wirksam am
25.08.2020
Registerbezug
Neuruppin, HRA 478
11 IN 126/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIMET
Zentrallager Ost GmbH & Co. Handels-KG, Friedrich-Bückling-Straße, 16816
Neuruppin (AG Neuruppin, HRA 478), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager Ost GmbH,
Friedrich-Bückling-Straße 7, 16816 Neuruppin, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Herbert-Erwin Köster, Woltersdorf 2, 16818
Darritz-Wahlendorf, (Geschäftsführer), 1.2. Thomas Egberts, Herzberger Straße
41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), 1.3. Stephan Sander, Kornblumenweg 11,
26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), hat der vorläufige
Insolvenzverwalter beantragt, seine Vergütung und Auslagen festzusetzen. Den
Beteiligten wird die Möglichkeit gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher
Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht
der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Amtsgericht Verden (Aller), 24.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 478 NP HRA 478 NP: UNIMET Zentrallager Ost GmbH & Co. Handels-KG, Neuruppin, Friedrich-Bückling-Straße 7, 16816 Neuruppin. Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: G…
HRA 478 NP: UNIMET Zentrallager Ost GmbH & Co. Handels-KG, Neuruppin, Friedrich-Bückling-Straße 7, 16816 Neuruppin. Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsanschrift: Friedrich-Bückling-Straße 7, 16816 Neuruppin
Veränderungen
HRA 478 NP HRA 478 NP: UNIMET Zentrallager Ost GmbH & Co. Handels-KG, Neuruppin, Friederich-Bückling-Straße, 16816 Neuruppin. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 11 IN 126/18, Amtsgerich…
HRA 478 NP: UNIMET Zentrallager Ost GmbH & Co. Handels-KG, Neuruppin, Friederich-Bückling-Straße, 16816 Neuruppin. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 11 IN 126/18, Amtsgericht Verden (Aller)) aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 126/18 -sch- · UNIMET Zentrallager Ost GmbH & Co. Handels-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 126/18 -sch-
Wirksam am
06.02.2019
Registerbezug
Neuruppin, HRA 478
11 IN 126/18 -sch-: Über das Vermögen der UNIMET Zentrallager Ost GmbH & Co.
Handels-KG, Friedrich-Bückling-Straße, 16816 Neuruppin (AG Neuruppin, HRA 478),
vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager Ost GmbH, Friedrich-Bückling-Straße 7, 16816
Neuruppin, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Herbert-Erwin Köster, Woltersdorf 2, 16818 Darritz-Wahlendorf,
(Geschäftsführer), 1.2. Thomas Egberts, Herzberger Straße 41, 28205 Bremen,
(Geschäftsführer), 1.3. Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg
(Oldenburg), (Geschäftsführer), ist am 01.02.2019 um 12:20 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5,
28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421/322739200.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.03.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Montag, 08.04.2019, 11:30 Uhr, Saal 215, Hauptgebäude, Johanniswall
8, 27283 Verden (Aller) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch
den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. am: Freitag, 07.06.2019, 09:00 Uhr, Saal 214, Hauptgebäude, Johanniswall
8, 27283 Verden (Aller) eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die
angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 01.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 126/18 -sch- · UNIMET Zentrallager Ost GmbH & Co. Handels-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 126/18 -sch-
Wirksam am
05.11.2018
Registerbezug
Neuruppin, HRA 478
11 IN 126/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der UNIMET
Zentrallager Ost GmbH & Co. Handels-KG, Friedrich-Bückling-Straße, 16816
Neuruppin (AG Neuruppin, HRA 478), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager Ost GmbH,
Friedrich-Bückling-Straße 7, 16816 Neuruppin, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Herbert-Erwin Köster, Woltersdorf 2, 16818
Darritz-Wahlendorf, (Geschäftsführer), 1.2. Thomas Egberts, Herzberger Straße
41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), 1.3. Stephan Sander, Kornblumenweg 11,
26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist am 05.11.2018 um 15:50 Uhr
die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421/
3227390, Fax: 0421/322739200 bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen
werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 05.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.