Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der 1. Vorsitzende vertritt einzeln, im übrigen vertreten der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 Euro, sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Vereins sowie Sportlern/Sportlerinnen, Trainern/ Trainerinnen und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den 1.Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertretenen. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Guckenhan
Eberbach
Vorstand
Tobias Ihrig
Waldbrunn
Vorstand
Christian Steiner
Waldbrunn
Vorstand
Achim Steiner
Waldbrunn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.03.1968 in Neufassung vom 20.08.1982 mit Änderungen vom 10.08.1990, 20.08.1993, 28.08.1998, 30.08.2002, 13.04.2012
Die Mitgliederversammlungen vom 29.04.2016 und 09.03.2018 haben die Neufassung der Satzung beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr),10 (Gesamtvorstand) und 11 (Vorstand) geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.06.1968
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.04.2015.
Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 47-55
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.