Handelsregister · VR 440197
Chronologischer Auszug
Turn- und Sportverein 1921 Strümpfelbrunn e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Turn- und Sportverein 1921 e.V. b) Waldbrunn | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Das Amt des 1. Vorsitzenden kann durch zwei Personen ausgeübt werden. b) 1. Vorsitzender: Guckenhan, Markus, Eberbach, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Baumann, Dieter, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Hodbod, Michael, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX 3. Vorsitzender: Gramlich, Markus, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 29.03.1968 in Neufassung vom 20.08.1982 mit Änderungen vom 10.08.1990, 20.08.1993, 28.08.1998, 30.08.2002, 13.04.2012 | a) 13.04.2015 Hanselmann b) Tag der ersten Eintragung: 19.06.1968 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.04.2015. |
| 2 | a) Name geändert; nun: Turn- und Sportverein 1921 Strümpfelbrunn e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der 1. Vorsitzende vertritt einzeln, im übrigen vertreten der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 Euro, sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Vereins sowie Sportlern/Sportlerinnen, Trainern/ Trainerinnen und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den 1.Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertretenen. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist. b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Ihrig, Tobias, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassenwart: Steiner, Christian, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer: Steiner, Achim, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Baumann, Dieter, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Hodbod, Michael, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 3. Vorsitzender: Gramlich, Markus, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlungen vom 29.04.2016 und 09.03.2018 haben die Neufassung der Satzung beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr),10 (Gesamtvorstand) und 11 (Vorstand) geändert. | a) 08.09.2020 Fries b) Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 47-55 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.