Handelsregister · VR 440197

Chronologischer Auszug

Turn- und Sportverein 1921 Strümpfelbrunn e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Turn- und Sportverein 1921 e.V.

b)
Waldbrunn
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3.
Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Das
Amt des 1. Vorsitzenden kann durch zwei Personen
ausgeübt werden.

b)
1. Vorsitzender:
Guckenhan, Markus, Eberbach, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Baumann, Dieter, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Hodbod, Michael, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX
3. Vorsitzender:
Gramlich, Markus, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 29.03.1968 in Neufassung vom 20.08.1982 mit Änderungen vom 10.08.1990,
20.08.1993, 28.08.1998, 30.08.2002, 13.04.2012
a)
13.04.2015
Hanselmann

b)
Tag der ersten Eintragung:
19.06.1968
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
13.04.2015.
2a)
Name geändert; nun:
Turn- und Sportverein 1921 Strümpfelbrunn e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2.
Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der
1. Vorsitzende vertritt einzeln, im übrigen vertreten der 2.
Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer den
Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem
Geschäftswert über 3.000,00 Euro, sowie bei
Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und
Sponsoringverträge, Verträge mit
Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Vereins sowie
Sportlern/Sportlerinnen, Trainern/ Trainerinnen und
sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung
zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den
1.Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied
vertretenen. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert
über 10.000,00 Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit
einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 Euro sind für
den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des
Gesamtvorstands erteilt ist.

b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Ihrig, Tobias, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassenwart:
Steiner, Christian, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Steiner, Achim, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Baumann, Dieter, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Hodbod, Michael, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
3. Vorsitzender:
Gramlich, Markus, Waldbrunn, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlungen vom 29.04.2016 und 09.03.2018 haben die Neufassung der
Satzung beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr),10
(Gesamtvorstand) und 11 (Vorstand) geändert.
a)
08.09.2020
Fries

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband 1
Blatt 47-55

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.