die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Grundbesitz
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Urs Meisterhans
Küsnacht/Schweiz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2014.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung nach Duisburg beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Änderung von § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen und der Unternehmensgegenstand geändert.
Freitext
Geschäftsanschrift von Amts wegen berichtigend eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.