Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Sitz
- Osnabrück
- Geschäftsanschrift
- Herrenteichstraße 17/18, 49074 Osnabrück
Handelsregister · HRB 214613
Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH · Amtsgericht Osnabrück
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
die Förderung eines positiven Images der touristischen Destination Osnabrücker Land und die Steigerung ihres Bekanntheitsgrades. Damit einhergehend ist die Steigerung der Attraktivität in den Bereichen Tourismus, Freizeit und Naherholung durch entsprechende Aktivitäten, Entwicklungen und Kooperationen zu fördern. Hierzu übernimmt die Gesellschaft in Erfüllung eines öffentlichen Zwecks insbesondere Aufgaben der Förderung und Entwicklung im Tourismus- und Freizeitbereich sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, die der Stärkung und Förderung des Wirtschaftsraumes der Gesellschafter in den Bereichen Tourismus, Freizeit und Naherholung dienen. Bei all diesen Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung des Osnabrücker Landes gem. § 2 Absatz 1 handelt es sich um Tätigkeiten, die nicht als (notizfizierungspflichtige) Beihilfen im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV einzordnen sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nicht-gesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. Die Gesellschaft ist im Rahmen der Gesetze, insbesondere aller einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen, zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Sie kann sich unter den Vorausetzungen des § 137 NKomVG zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller Art abschließen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Gesellschafter auf einen bestimmten, ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt ist. Die Gesellschaft darf Aufgaben und Interessen der Förderung im Tourismus- und Freizeitbereich ausschließlich für die Gesellschafter sowie alle damit im Zusammenhang stehende Arbeiten für öffentlich-rechtliche Auftraggeber und solchen, die diesen im Sinne des Vergaberechts gleichgestellt sind, wahrnehmen. Hierbei wird die Gesellschaft auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse der Gesellschafter bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht nehmen. Das Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen nach § 108 Abs. 1, 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und verfolgt als öffentliche Einrichtung seiner kommunalen Gesellschafter im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art und nimmt hierzu deren allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen wahr. Dementsprechend sind zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen im Rahmen des Kommunalrechts zulässig. Die Gesellschafter übenehmen im Rahmen des kommunalrechtlich Zulässigen die der Gesellschaft entstehenden Risiken bzw. Verluste.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Lengerich
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenOsnabrück
EinzelprokuraWeitere Registerangaben
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