Handelsregister · HRB 214613
Chronologischer Auszug
Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH · Amtsgericht Osnabrück
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH b) Osnabrück Geschäftsanschrift: Herrenteichstraße 17/18, 49074 Osnabrück c) die Förderung eines positiven Images der touristischen Destination Osnabrücker Land und die Steigerung ihres Bekanntheitsgrades. Damit einhergehend ist die Steigerung der Attraktivität in den Bereichen Tourismus, Freizeit und Naherholung durch entsprechende Aktivitäten, Entwicklungen und Kooperationen zu fördern. Hierzu übernimmt die Gesellschaft in Erfüllung eines öffentlichen Zwecks insbesondere Aufgaben der Förderung und Entwicklung im Tourismus- und Freizeitbereich sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, die der Stärkung und Förderung des Wirtschaftsraumes der Gesellschafter in den Bereichen Tourismus, Freizeit und Naherholung dienen. Bei all diesen Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung des Osnabrücker Landes gem. § 2 Absatz 1 handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. Die Gesellschaft ist im Rahmen der Gesetze, insbesondere aller einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen, zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Sie kann sich unter den Vorausetzungen des § 137 NKomVG zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller Art abschließen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Gesellschafter auf einen bestimmten, ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt ist. Die Gesellschaft darf Aufgaben und Interessen der Förderung im Tourismusund Freizeitbereich ausschließlich für die Gesellschafter sowie alle damit im Zusammenhang stehende Arbeiten für öffentlich-rechtliche Auftraggeber und solchen, die diesen im Sinne des Vergaberechts gleichgestellt sind, wahrnehmen. Hierbei wird die Gesellschaft auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse der Gesellschafter bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht nehmen. Das Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen nach § 108 Abs. 1, 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und verfolgt als öffentliche Einrichtung seiner kommunalen Gesellschafter im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art und nimmt hierzu deren allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen wahr. Dementsprechend sind zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen im Rahmen des Kommunalrechts zulässig. Die Gesellschafter übenehmen im Rahmen des kommunalrechtlich Zulässigen die der Gesellschaft entstehenden Risiken bzw. Verluste. | 100.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt als Geschäftsführer: Rosenbach, Petra, Lengerich, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.03.2020 | a) 31.03.2020 Duram | |
| 2 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen. | a) 23.12.2020 Grawunder | ||||
| 3 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 (Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfung und Ergebnisverwendung) beschlossen. | a) 15.12.2022 Brinkkötter | ||||
| 4 | Einzelprokura: Hehmann, Anja, Osnabrück, *XX.XX.XXXX | a) 31.07.2023 Buß-Jörgensen | ||||
| 5 | c) die Förderung eines positiven Images der touristischen Destination Osnabrücker Land und die Steigerung ihres Bekanntheitsgrades. Damit einhergehend ist die Steigerung der Attraktivität in den Bereichen Tourismus, Freizeit und Naherholung durch entsprechende Aktivitäten, Entwicklungen und Kooperationen zu fördern. Hierzu übernimmt die Gesellschaft in Erfüllung eines öffentlichen Zwecks insbesondere Aufgaben der Förderung und Entwicklung im Tourismus- und Freizeitbereich sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, die der Stärkung und Förderung des Wirtschaftsraumes der Gesellschafter in den Bereichen Tourismus, Freizeit und Naherholung dienen. Bei all diesen Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung des Osnabrücker Landes gem. § 2 Absatz 1 handelt es sich um Tätigkeiten, die nicht als (notizfizierungspflichtige) Beihilfen im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV einzordnen sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. Die Gesellschaft ist im Rahmen der Gesetze, insbesondere aller einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen, zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Sie kann sich unter den Vorausetzungen des § 137 NKomVG zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller Art abschließen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Gesellschafter auf einen bestimmten, ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt ist. Die Gesellschaft darf Aufgaben und Interessen der Förderung im Tourismusund Freizeitbereich ausschließlich für die Gesellschafter sowie alle damit im Zusammenhang stehende Arbeiten für öffentlich-rechtliche Auftraggeber und solchen, die diesen im Sinne des Vergaberechts gleichgestellt sind, wahrnehmen. Hierbei wird die Gesellschaft auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse der Gesellschafter bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht nehmen. Das Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen nach § 108 Abs. 1, 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und verfolgt als öffentliche Einrichtung seiner kommunalen Gesellschafter im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art und nimmt hierzu deren allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen wahr. Dementsprechend sind zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen im Rahmen des Kommunalrechts zulässig. Die Gesellschafter übenehmen im Rahmen des kommunalrechtlich Zulässigen die der Gesellschaft entstehenden Risiken bzw. Verluste. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages im Inhaltsverzeichnis, in der Präambel, in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, eine Änderung in § 3 (Kreis der Gesellschafter, Partner, Kooperationen, regionale und sachliche Beschränkung der Tätigkeit), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 9 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), § 11 (Innere Ordnung des Aufsichtsrates) sowie die Entfernung von § 26 (Veröffentlichungen) unter Anpassung der fortlaufenden Nummerierung beschlossen. | a) 23.11.2023 Brinkkötter | |||
| 6 | a) Berichtigung von Amts wegen zur lfd. Nr. 5 d. Eintragungen: Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages im Inhaltsverzeichnis, in der Präambel, in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, eine Änderung in § 3 (Kreis der Gesellschafter, Partner, Kooperationen, regionale und sachliche Beschränkung der Tätigkeit), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 9 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), § 11 (Innere Ordnung des Aufsichtsrates) sowie die Entfernung von § 26 (Betrauung der Gesellschaft) unter Anpassung der fortlaufenden Nummerierung beschlossen. | a) 07.12.2023 Schmidt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.