Handelsregister · HRB 214613

Chronologischer Auszug

Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH · Amtsgericht Osnabrück

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land
mbH

b)
Osnabrück
Geschäftsanschrift:
Herrenteichstraße 17/18, 49074 Osnabrück

c)
die Förderung eines positiven Images der
touristischen Destination Osnabrücker Land
und die Steigerung ihres
Bekanntheitsgrades. Damit einhergehend
ist die Steigerung der Attraktivität in den
Bereichen Tourismus, Freizeit und
Naherholung durch entsprechende
Aktivitäten, Entwicklungen und
Kooperationen zu fördern. Hierzu
übernimmt die Gesellschaft in Erfüllung
eines öffentlichen Zwecks insbesondere
Aufgaben der Förderung und Entwicklung
im Tourismus- und Freizeitbereich sowie
aller damit im Zusammenhang stehenden
Leistungen, die der Stärkung und
Förderung des Wirtschaftsraumes der
Gesellschafter in den Bereichen Tourismus,
Freizeit und Naherholung dienen. Bei all
diesen Aufgaben im Zusammenhang mit
der Entwicklung des Osnabrücker Landes
gem. § 2 Absatz 1 handelt es sich um
Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse, die mit
besonderen Gemeinwohlverpflichtungen
verbunden sind und im Interesse der
Allgemeinheit erbracht werden.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur
Förderung des Unternehmenszwecks
zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu
verwalten und diese auf der Grundlage
gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und
Zuschussvergaberichtlinien an
Drittempfänger weiterzuleiten oder zu
eigenen Zwecken zu verwenden.
Die Gesellschaft ist im Rahmen der
Gesetze, insbesondere aller einschlägigen
kommunalrechtlichen Vorschriften des
Landes Niedersachsen, zu allen
Maßnahmen und Geschäften berechtigt,
durch die der Gesellschaftszweck gefördert
oder verwirklicht werden kann. Sie kann
sich unter den Vorausetzungen des § 137
NKomVG zur Erfüllung ihrer Aufgaben
anderer Unternehmen bedienen, sich an
ihnen beteiligen oder solche Unternehmen
sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben,
errichten oder pachten sowie
Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller
Art abschließen. Dabei ist sicherzustellen,
dass die Haftung der Gesellschafter auf
einen bestimmten, ihrer Leistungsfähigkeit
angemessenen Betrag begrenzt ist.
Die Gesellschaft darf Aufgaben und
Interessen der Förderung im Tourismusund Freizeitbereich ausschließlich für die
Gesellschafter sowie alle damit im
Zusammenhang stehende Arbeiten für
öffentlich-rechtliche Auftraggeber und
solchen, die diesen im Sinne des
Vergaberechts gleichgestellt sind,
wahrnehmen. Hierbei wird die Gesellschaft
auf die besonderen Anforderungen und
Bedürfnisse der Gesellschafter bei der
Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht
nehmen.
Das Unternehmen erfüllt die
Voraussetzungen nach § 108 Abs. 1, 2 des
Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und
verfolgt als öffentliche Einrichtung seiner
kommunalen Gesellschafter im
Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht
gewerblicher Art und nimmt hierzu deren
allgemeine ideelle und wirtschaftliche
Interessen wahr. Dementsprechend sind
zur Förderung des Gemeinwohls auch die
Durchführung verlustbringender Geschäfte
und Maßnahmen im Rahmen des
Kommunalrechts zulässig. Die
Gesellschafter übenehmen im Rahmen des
kommunalrechtlich Zulässigen die der
Gesellschaft entstehenden Risiken bzw.
Verluste.
100.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Rosenbach, Petra, Lengerich, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.03.2020
a)
31.03.2020
Duram
2a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2020 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in
§ 5 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.
a)
23.12.2020
Grawunder
3a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17
(Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfung und
Ergebnisverwendung) beschlossen.
a)
15.12.2022
Brinkkötter
4Einzelprokura:
Hehmann, Anja, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
a)
31.07.2023
Buß-Jörgensen
5c)
die Förderung eines positiven Images der
touristischen Destination Osnabrücker Land
und die Steigerung ihres
Bekanntheitsgrades. Damit einhergehend
ist die Steigerung der Attraktivität in den
Bereichen Tourismus, Freizeit und
Naherholung durch entsprechende
Aktivitäten, Entwicklungen und
Kooperationen zu fördern. Hierzu
übernimmt die Gesellschaft in Erfüllung
eines öffentlichen Zwecks insbesondere
Aufgaben der Förderung und Entwicklung
im Tourismus- und Freizeitbereich sowie
aller damit im Zusammenhang stehenden
Leistungen, die der Stärkung und
Förderung des Wirtschaftsraumes der
Gesellschafter in den Bereichen Tourismus,
Freizeit und Naherholung dienen. Bei all
diesen Aufgaben im Zusammenhang mit
der Entwicklung des Osnabrücker Landes
gem. § 2 Absatz 1 handelt es sich um
Tätigkeiten, die nicht als
(notizfizierungspflichtige) Beihilfen im Sinne
von Art. 107 Abs. 1 AEUV einzordnen sind.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur
Förderung des Unternehmenszwecks
zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu
verwalten und diese auf der Grundlage
gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und
Zuschussvergaberichtlinien an
Drittempfänger weiterzuleiten oder zu
eigenen Zwecken zu verwenden.
Die Gesellschaft ist im Rahmen der
Gesetze, insbesondere aller einschlägigen
kommunalrechtlichen Vorschriften des
Landes Niedersachsen, zu allen
Maßnahmen und Geschäften berechtigt,
durch die der Gesellschaftszweck gefördert
oder verwirklicht werden kann. Sie kann
sich unter den Vorausetzungen des § 137
NKomVG zur Erfüllung ihrer Aufgaben
anderer Unternehmen bedienen, sich an
ihnen beteiligen oder solche Unternehmen
sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben,
errichten oder pachten sowie
Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller
Art abschließen. Dabei ist sicherzustellen,
dass die Haftung der Gesellschafter auf
einen bestimmten, ihrer Leistungsfähigkeit
angemessenen Betrag begrenzt ist.
Die Gesellschaft darf Aufgaben und
Interessen der Förderung im Tourismusund Freizeitbereich ausschließlich für die
Gesellschafter sowie alle damit im
Zusammenhang stehende Arbeiten für
öffentlich-rechtliche Auftraggeber und
solchen, die diesen im Sinne des
Vergaberechts gleichgestellt sind,
wahrnehmen. Hierbei wird die Gesellschaft
auf die besonderen Anforderungen und
Bedürfnisse der Gesellschafter bei der
Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht
nehmen.
Das Unternehmen erfüllt die
Voraussetzungen nach § 108 Abs. 1, 2 des
Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und
verfolgt als öffentliche Einrichtung seiner
kommunalen Gesellschafter im
Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht
gewerblicher Art und nimmt hierzu deren
allgemeine ideelle und wirtschaftliche
Interessen wahr. Dementsprechend sind
zur Förderung des Gemeinwohls auch die
Durchführung verlustbringender Geschäfte
und Maßnahmen im Rahmen des
Kommunalrechts zulässig. Die
Gesellschafter übenehmen im Rahmen des
kommunalrechtlich Zulässigen die der
Gesellschaft entstehenden Risiken bzw.
Verluste.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages im Inhaltsverzeichnis, in
der Präambel, in § 2 und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes, eine Änderung in § 3 (Kreis der
Gesellschafter, Partner, Kooperationen, regionale und
sachliche Beschränkung der Tätigkeit), § 7
(Gesellschafterversammlung), § 9 (Aufgaben der
Gesellschafterversammlung), § 11 (Innere Ordnung des
Aufsichtsrates) sowie die Entfernung von § 26
(Veröffentlichungen) unter Anpassung der fortlaufenden
Nummerierung beschlossen.
a)
23.11.2023
Brinkkötter
6a)
Berichtigung von Amts wegen zur lfd. Nr. 5 d. Eintragungen:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages im Inhaltsverzeichnis, in
der Präambel, in § 2 und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes, eine Änderung in § 3 (Kreis der
Gesellschafter, Partner, Kooperationen, regionale und
sachliche Beschränkung der Tätigkeit), § 7
(Gesellschafterversammlung), § 9 (Aufgaben der
Gesellschafterversammlung), § 11 (Innere Ordnung des
Aufsichtsrates) sowie die Entfernung von § 26 (Betrauung der
Gesellschaft) unter Anpassung der fortlaufenden
Nummerierung beschlossen.
a)
07.12.2023
Schmidt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.