Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Der 1. Vorsitzende hat Beschlussrecht über Ausgaben in Höhe von 300,00 EUR. Der 1. und 2. Vorsitzende zusammen haben ein Beschlussrecht über Ausgaben in Höhe von 600,00 EUR. Der erweiterte Vorstand hat das Beschlussrecht über Ausgaben bis zu 2.600,00 EUR. Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 2.600,00 EUR bedürfen der Beschlussfassung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, ebenso die Aufnahme von Darlehen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tom Heinrichs
Bad Harzburg
Vorstand
Axel Hundertmark
Bad Harzburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.05.1982
Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2017 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der geschäftsführende Vorstand) und § 11 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.10.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.03.2006.
Fall 3
Fall 4
Fall 5 Satzung Blatt 129 ff der Akte
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.