Handelsregister · VR 110320

Chronologischer Auszug

Tischtennis-Verein (TTV) Göttingerode · Amtsgericht Braunschweig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tischtennis-Verein (TTV) Göttingerode

b)
Bad Harzburg
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und
zweite Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
Ausgaben zwischen 51,13 EUR und 153,39 EUR
bedürfen der Mitwirkung beider Vorsitzenden.
Rechtsgeschäfte oder Ausgaben im Bereich 153,39 EUR
und 2.600,00 EUR bedürfen der Mitwirkung es
erweiterten Vorstandes (Gesamtvorstand). Darüber
hinausgehende Rechtsgeschäfte oder Ausgaben, also
über 2.600,00 EUR bedürfen der Beschlussfassung
einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.

b)
1. Vorsitzender:
Eßmann, Dietmar, Bad Harzburg
2. Vorsitzende:
Blass, Britta, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 13.05.1982
zuletzt geändert am 16.06.2001
a)
08.03.2006
Meißner

b)
Tag der ersten Eintragung:
05.10.1982
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
08.03.2006.
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Eßmann, Dietmar, Bad Harzburg
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Hundertmark, Axel, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX
a)
11.07.2007
Fahldieck
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Blass, Britta, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Heinrichs, Tom, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX
a)
06.09.2013
Brutzer

b)
Fall 3
4b)
Amt geändert, nun
1. Vorsitzender:
Heinrichs, Tom, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX
Amt geändert, nun
2. Vorsitzender:
Hundertmark, Axel, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX
a)
15.09.2017
Freye

b)
Fall 4
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Jeder ist allein
vertretungsberechtigt. Der 1. Vorsitzende hat
Beschlussrecht über Ausgaben in Höhe von 300,00
EUR. Der 1. und 2. Vorsitzende zusammen haben ein
Beschlussrecht über Ausgaben in Höhe von 600,00
EUR. Der erweiterte Vorstand hat das Beschlussrecht
über Ausgaben bis zu 2.600,00 EUR. Rechtsgeschäfte
mit einem Wert über 2.600,00 EUR bedürfen der
Beschlussfassung einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung, ebenso die Aufnahme von
Darlehen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2017 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der
geschäftsführende Vorstand) und § 11 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
03.11.2017
Freye

b)
Fall 5

Satzung Blatt 129 ff der Akte

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.