Handelsregister · VR 110320
Chronologischer Auszug
Tischtennis-Verein (TTV) Göttingerode · Amtsgericht Braunschweig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Tischtennis-Verein (TTV) Göttingerode b) Bad Harzburg | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und zweite Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Ausgaben zwischen 51,13 EUR und 153,39 EUR bedürfen der Mitwirkung beider Vorsitzenden. Rechtsgeschäfte oder Ausgaben im Bereich 153,39 EUR und 2.600,00 EUR bedürfen der Mitwirkung es erweiterten Vorstandes (Gesamtvorstand). Darüber hinausgehende Rechtsgeschäfte oder Ausgaben, also über 2.600,00 EUR bedürfen der Beschlussfassung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. b) 1. Vorsitzender: Eßmann, Dietmar, Bad Harzburg 2. Vorsitzende: Blass, Britta, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 13.05.1982 zuletzt geändert am 16.06.2001 | a) 08.03.2006 Meißner b) Tag der ersten Eintragung: 05.10.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.03.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Eßmann, Dietmar, Bad Harzburg Bestellt als 1. Vorsitzender: Hundertmark, Axel, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX | a) 11.07.2007 Fahldieck | ||
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzende: Blass, Britta, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Heinrichs, Tom, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX | a) 06.09.2013 Brutzer b) Fall 3 | ||
| 4 | b) Amt geändert, nun 1. Vorsitzender: Heinrichs, Tom, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX Amt geändert, nun 2. Vorsitzender: Hundertmark, Axel, Bad Harzburg, *XX.XX.XXXX | a) 15.09.2017 Freye b) Fall 4 | ||
| 5 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Der 1. Vorsitzende hat Beschlussrecht über Ausgaben in Höhe von 300,00 EUR. Der 1. und 2. Vorsitzende zusammen haben ein Beschlussrecht über Ausgaben in Höhe von 600,00 EUR. Der erweiterte Vorstand hat das Beschlussrecht über Ausgaben bis zu 2.600,00 EUR. Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 2.600,00 EUR bedürfen der Beschlussfassung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, ebenso die Aufnahme von Darlehen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2017 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der geschäftsführende Vorstand) und § 11 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 03.11.2017 Freye b) Fall 5 Satzung Blatt 129 ff der Akte |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.