Handelsregister · HRB 30299

Registerinformationen

TFT GmbH · Amtsgericht Kaiserslautern

Unternehmen

Stammdaten

Firma
TFT GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Konken
Geschäftsanschrift
Erlenhöhe 5, 66871 Konken

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 30299
Gericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Letzte Eintragung
06.05.2024
Abrufstand
25.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Lasertechnik, Systemen und Produkten zum Verbinden von Geweben aller Art, nebst dem Vertrieb von Anlagen und Werkstoffen und der Beratung und Dienstleistung für Unternehmen im Bereich der Schweißtechnik für Thermoplaste und technische Textilien sowie der Maschinen- und Anlagenbau.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Cornelia Richter

Thallichtenberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2007
  • Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung des § 2 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.

Freitext

  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 8
  • Fall 9 Bl. 27-29
  • Fall 10

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN 35/24) vom 01.05.2024 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.