HRB 30299

TFT GmbH

Amtsgericht Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Erlenhöhe 5, 66871 Konken

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Konken
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
06.05.2024
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Cornelia Richter

Thallichtenberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-28

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Textile Fusion Technologies GmbH Konken

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Lasertechnik, Systemen und Produkten zum Verbinden von Geweben aller Art, nebst dem Vertrieb von Anlagen und Werkstoffen und der Beratung und Dienstleistung für Unternehmen im Bereich der Schweißtechnik für Thermoplaste und technische Textilien sowie der Maschinen- und Anlagenbau.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 35/24 · TFT GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 35/24
Wirksam am
10.06.2026
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 30299
1 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TFT GmbH, Erlenhöhe 5, 66871 Konken (AG Kaiserslautern, HRB 30299), vertr. d.: Cornelia Richter, Nibelungenring 67, 91154 Roth, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.07.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 08.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 35/24 · TFT GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 35/24
Wirksam am
23.02.2026
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 30299
1 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TFT GmbH, Erlenhöhe 5, 66871 Konken (AG Kaiserslautern, HRB 30299), vertr. d.: Cornelia Richter, Nibelungenring 67, 91154 Roth, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 16.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Kaiserslautern, 23.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 35/24 · TFT GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 35/24
Wirksam am
19.02.2026
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 30299
1 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TFT GmbH, Erlenhöhe 5, 66871 Konken (AG Kaiserslautern, HRB 30299), vertr. d.: Cornelia Richter, Nibelungenring 67, 91154 Roth, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.03.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 11.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 35/24 · TFT GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 35/24
Wirksam am
02.10.2025
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 30299
1 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TFT GmbH, Erlenhöhe 5, 66871 Konken (AG Kaiserslautern, HRB 30299), vertr. d.: Cornelia Richter, Nibelungenring 67, 91154 Roth, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.11.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 26.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 35/24 · TFT GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 35/24
Wirksam am
03.05.2024
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 30299
1 IN 35/24: Über das Vermögen der TFT GmbH, Erlenhöhe 5, 66871 Konken (AG Kaiserslautern, HRB 30299), vertr. d.: Cornelia Richter, Nibelungenring 67, 91154 Roth, (Geschäftsführerin), ist am 01.05.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, Fax: 0651/170830120.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.06.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 11.07.2024, 10:00 Uhr, Saal 13, Justizzentrum, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 02.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 35/24 · TFT GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 35/24
Wirksam am
04.03.2024
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 30299
1 IN 35/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TFT GmbH, Erlenhöhe 5, 66871 Konken (AG Kaiserslautern, HRB 30299), vertr. d.: Cornelia Richter, Nibelungenring 67, 91154 Roth, (Geschäftsführerin), ist am 04.03.2024 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, Fax: 0651/170830120 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 04.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30299 Textile Fusion Technologies GmbH, Konken, Erlenhöhe 5, 66871 Konken. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellsch…
Textile Fusion Technologies GmbH, Konken, Erlenhöhe 5, 66871 Konken. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung des § 2 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: TFT GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Lasertechnik, Systemen und Produkten zum Verbinden von Geweben aller Art, nebst dem Vertrieb von Anlagen und Werkstoffen und der Beratung und Dienstleistung für Unternehmen im Bereich der Schweißtechnik für Thermoplaste und technische Textilien sowie der Maschinen- und Anlagenbau.
Veränderungen
HRB 30299 Textile Fusion Technologies GmbH, Konken, Erlenhöhe 5, 66871 Konken. Nicht mehr Geschäftsführer: Korz, Andreas, Großkarlbach, *XX.XX.XXXX.
Textile Fusion Technologies GmbH, Konken, Erlenhöhe 5, 66871 Konken. Nicht mehr Geschäftsführer: Korz, Andreas, Großkarlbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 30299 Textile Fusion Technologies GmbH, Konken, Erlenhöhe 5, 66871 Konken.Geschäftsanschrift: Erlenhöhe 5, 66871 Konken. Bestellt als Geschäftsführer: Richter, Cornelia, Thallichtenberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertret…
Textile Fusion Technologies GmbH, Konken, Erlenhöhe 5, 66871 Konken.Geschäftsanschrift: Erlenhöhe 5, 66871 Konken. Bestellt als Geschäftsführer: Richter, Cornelia, Thallichtenberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nunmehr Geschäftsführer: Korz, Andreas, Großkarlbach, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
Neueintragungen
HRB 30299 Textile Fusion Technologies GmbH, Konken (Erlenhöhe 21, 66871 Konken). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung,…
Textile Fusion Technologies GmbH, Konken (Erlenhöhe 21, 66871 Konken). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Systemen und Produkten zum Verbinden von Geweben aller Art, nebst dem Vertrieb von Anlagen und Werkstoffen sowie der Beratung und Dienstleistung für Unternehmen im Bereich der Schweißtechnik für Thermoplaste und technische Textilien. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Korz, Andreas, Großkarlbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.