Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bis zu einer Höhe von 2500,00 EUR sind der 1. und 2. Vorsitzende befugt, Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Einzelmaßnahmen zu Reparaturzwecken oder notwendige Maßnahmen, die der Erhaltung des Spielbetriebes dienen, können bis zu einer Höhe von 10.000,00 EUR vom Gesamtvorstand vorgenommen werden. Bei Rechtsgeschäften über höhere Ausgaben sowie Investitionen, welche nicht unter die vorgenannte Regelung fallen, entscheidet die Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alexander Schulze
Buchen Odenwald
Vorstand
Markus-Heiko Fürst
Buchen Odenwald
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.06.1950 in Neufassung vom 19.02.1999 mit Änderungen vom 15.03.2009, 22.01.2010, 30.03.2012
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2017 mit Änderung vom 30.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.06.1951
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.04.2015.
Fall 2
Satzung: Sonderband 1 Blatt 59-65
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.