Handelsregister · VR 460023

Chronologischer Auszug

Tennisclub Grün-Weiß 50 Buchen e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tennisclub Grün-Weiß 50 Buchen e.V.

b)
Buchen (Odenwald)
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und der 2.
Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzende:
Müller, Hannelore, Buchen-Hettingen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Ristl, Uwe, Buchen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 02.06.1950 in Neufassung vom 19.02.1999 mit Änderungen vom 15.03.2009,
22.01.2010, 30.03.2012
a)
09.04.2015
Hanselmann

b)
Tag der ersten Eintragung:
27.06.1951
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.04.2015.
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Ristl, Uwe, Buchen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzender:
Schulze, Alexander, Buchen Odenwald, *XX.XX.XXXX
a)
05.04.2016
Bernheisel

b)
Fall 2
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und der 2.
Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Bis zu einer Höhe von 2500,00 EUR sind der 1. und 2.
Vorsitzende befugt, Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Einzelmaßnahmen zu Reparaturzwecken oder
notwendige Maßnahmen, die der Erhaltung des
Spielbetriebes dienen, können bis zu einer Höhe von
10.000,00 EUR vom Gesamtvorstand vorgenommen
werden. Bei Rechtsgeschäften über höhere Ausgaben
sowie Investitionen, welche nicht unter die vorgenannte
Regelung fallen, entscheidet die Gesamtvorstandschaft.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2017 mit Änderung vom 30.03.2017 hat die
Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
11.05.2017
Essert

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 48-54
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung Eintragung lfd. Nr. 3
von Amts wegen berichtigt in:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und der 2.
Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Bis zu einer Höhe von 2500,00 EUR sind der 1. und 2.
Vorsitzende befugt, Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Einzelmaßnahmen zu Reparaturzwecken oder
notwendige Maßnahmen, die der Erhaltung des
Spielbetriebes dienen, können bis zu einer Höhe von
10.000,00 EUR vom Gesamtvorstand vorgenommen
werden. Bei Rechtsgeschäften über höhere Ausgaben
sowie Investitionen, welche nicht unter die vorgenannte
Regelung fallen, entscheidet die Mitgliederversammlung.
a)
21.06.2017
Essert

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 59-65
5b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
1. Vorsitzender:
Schulze, Alexander, Buchen Odenwald, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Scheffel, Markus, Buchen Odenwald, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Müller, Hannelore, Buchen Odenwald, *XX.XX.XXXX
a)
31.01.2018
Essert
6b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Fürst, Markus-Heiko, Buchen Odenwald, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Scheffel, Markus, Buchen Odenwald, *XX.XX.XXXX
a)
04.05.2020
Falzone

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.