Handelsregister · VR 460023
Chronologischer Auszug
Tennisclub Grün-Weiß 50 Buchen e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Tennisclub Grün-Weiß 50 Buchen e.V. b) Buchen (Odenwald) | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. b) 1. Vorsitzende: Müller, Hannelore, Buchen-Hettingen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Ristl, Uwe, Buchen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 02.06.1950 in Neufassung vom 19.02.1999 mit Änderungen vom 15.03.2009, 22.01.2010, 30.03.2012 | a) 09.04.2015 Hanselmann b) Tag der ersten Eintragung: 27.06.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.04.2015. |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Ristl, Uwe, Buchen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Schulze, Alexander, Buchen Odenwald, *XX.XX.XXXX | a) 05.04.2016 Bernheisel b) Fall 2 | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bis zu einer Höhe von 2500,00 EUR sind der 1. und 2. Vorsitzende befugt, Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Einzelmaßnahmen zu Reparaturzwecken oder notwendige Maßnahmen, die der Erhaltung des Spielbetriebes dienen, können bis zu einer Höhe von 10.000,00 EUR vom Gesamtvorstand vorgenommen werden. Bei Rechtsgeschäften über höhere Ausgaben sowie Investitionen, welche nicht unter die vorgenannte Regelung fallen, entscheidet die Gesamtvorstandschaft. | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2017 mit Änderung vom 30.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 11.05.2017 Essert b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 48-54 | |
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung Eintragung lfd. Nr. 3 von Amts wegen berichtigt in: Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bis zu einer Höhe von 2500,00 EUR sind der 1. und 2. Vorsitzende befugt, Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Einzelmaßnahmen zu Reparaturzwecken oder notwendige Maßnahmen, die der Erhaltung des Spielbetriebes dienen, können bis zu einer Höhe von 10.000,00 EUR vom Gesamtvorstand vorgenommen werden. Bei Rechtsgeschäften über höhere Ausgaben sowie Investitionen, welche nicht unter die vorgenannte Regelung fallen, entscheidet die Mitgliederversammlung. | a) 21.06.2017 Essert b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 59-65 | ||
| 5 | b) Vertretungsbefugnis geändert bei 1. Vorsitzender: Schulze, Alexander, Buchen Odenwald, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Scheffel, Markus, Buchen Odenwald, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzende: Müller, Hannelore, Buchen Odenwald, *XX.XX.XXXX | a) 31.01.2018 Essert | ||
| 6 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Fürst, Markus-Heiko, Buchen Odenwald, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Scheffel, Markus, Buchen Odenwald, *XX.XX.XXXX | a) 04.05.2020 Falzone |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.