Handelsregister · HRB 54518
Chronologischer Auszug
SUBITO AG · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) SUBITO AG b) Mörfelden-Walldorf Zweigniederlassung unter gleicher Firma in Höchberg (Amtsgericht Würzburg HRB 6744) c) Die Herstellung, Entwicklung und der Vertrieb von Software und Datenverarbeitungskonzepten, sowie der Vertrieb von Hardware; die Beratung von Dienstleistungs-, Industrie- und Handelsunternehmen in Fragen des Managements, Marketings, Vertriebs, Personals sowie der Organisation und Rationalisierung sowie die Projektentwicklung insbesondere im Bereich von EDV-Lösungen. Die erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist nicht Gegenstand des Unternehmens. | 550.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. b) Vorstand: Nußpickel, Martin, Höchberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Bergmann, Michael, Seligenstadt, *XX.XX.XXXX Werner, Wolfgang, Grünstadt, *XX.XX.XXXX Müller, Holger, Hattersheim am Main, *XX.XX.XXXX Ohnsorge, Stefan, Rodenbach, *XX.XX.XXXX Förster-Feick, Karin, Fischbachtal, *XX.XX.XXXX Zeller, Jörg, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 20.07.2000 zuletzt geändert am 04.02.2004 b) Die Gesellschaft ist durch formwechselnde Umwandlung der SUBITO GmbH (Amtsgericht Würzburg HRB 4317) durch Umwandlungsbeschluss vom 20.07.2000 entstanden. Die Gesellschaft hat als Inhaberin mit der MUB Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Moos als stiller Gesellschafterin am 15.03.2002 mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 15.03.2002 einen Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) in Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft mit Beteiligungsvereinbarung vom 15.03.2002 mit Abänderung vom 15.12.2003 und 31.01.2005 geschlossen. Die Vereinbarung über die Höhe des abzuführenden Gewinns ist wie folgt geregelt: 1. Verzinsung, Beteiligung an der Wertsteigerung der Inhaberin. Die Einlage beträgt zwischen dem 15.03.2002 und dem 31.12.2003 EUR 510.000,00 (Euro Fünfhundertzehntausend). Mit Wirkung ab dem 01.01.2004 wird die Einlage auf EUR 1.000.000,00 (Euro eine Million) aufgestockt. Mit Wirkung ab dem 01.02.2005 wird die Einlage von EUR 1.000.000,00 um EUR 250.000,00 auf EUR 750.000,00 (Euro siebenhundertfünfzigtausend) herabgesetzt. Mit Wirkung ab dem 01.02.2006 wird die Einlage von EUR 750.000,00 um weitere EUR 250.000,00 auf EUR 500.000,00 (Euro fünfhundertausend) herabgesetzt. Die Höhe des abzuführenden Gewinns ist nunmehr wie folgt vereinbart: § 2 Verzinsung, Beteiligung an der Wertsteigerung der Inhaberin: 1. Der stille Gesellschafter erhält bis zum 31.12.2003 eine feste Verzinsung seiner Einlage von EUR 510.000,00 in Höhe von acht Prozent jährlich (8 % p.a.). Mit Wirkung ab dem 01.01.2004 erhält der stille Gesellschafter eine feste Verzinsung seiner Einlage von EUR 1.000.000,00 in Höhe von acht Prozent jährlich (8 % p.a.). Mit Wirkung ab dem 01.02.2005 bis einschließlich 31.01.2006 erhält der stille Gesellschafter eine feste Verzinsung seiner Einlage von EUR 750.000,00 in Höhe von acht Prozent jährlich (8 % p.a.). Mit Wirkung ab dem 01.02.2006 erhält der stille Gesellschafter eine feste Verzinsung seiner Einlage von EUR 500.000,00 in Höhe von acht Prozent jährlich (8 % p.a.). Die Zinsen sind jeweils am Ende eines jeden Monats zum letzten Tag des Monats zur Zahlung fällig. 2. Desweiteren erhält der stille Gesellschafter bis zum Ablauf des 31.12.2003 eine variable Verzinsung in Höhe von zwei Prozent jährlich (2 % p.a.) vom Vorsteuergewinn gem. Handelsbilanz entsprechend der Gewinnermittlung gem. nachstehend § 3. Mit Wirkung vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2004 beträgt die variable Verzinsung vier Prozent jährlich (4 % p.a.) vom Vorsteuergewinn gem. Handelsbilanz entsprechend der Gewinnermittlung gem. nachstehend § 3. Mit Wirkung vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2005 beträgt die variable Verzinsung drei Prozent jährlich (3 % p.a.) vom Vorsteuergewinn gem. Handelsbilanz entsprechend der Gewinnermittlung gem. nachstehend § 3. Mit Wirkung ab dem 01.01.2006 beträgt die variable Verzinsung zwei Prozent jährlich (2 % p.a.) vom Vorsteuergewinn gem. Handelsbilanz entsprechend der Gewinnermittlung gem. nachstehend § 3. 3. Der stille Gesellschafter erhält desweiteren von der Inhaberin im Zusammenhang mit der Herabsetzung der Einlage von EUR 1.000.000,00 um EUR 250.000,00 auf EUR 750.000,00 eine am 31.01.2005 zur Zahlung fällige Exitprämie in Höhe von EUR 6.100,00 (Euro sechstausendeinhundert). Der stille Gesellschafter erhält desweiteren von der Inhaberin im Zusammenhang mit der Herabsetzung der Einlage von EUR 750.000,00 um EUR 250.000,00 auf EUR 500.000,00 eine am 31.01.2006 zur Zahlung fällige Exitprämie in Höhe von EUR 8.200,00 (Euro achttausendzweihundert). Schliesslich erhält der stille Gesellschafter zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Beteiligung als Exitprämie einen einmaligen Betrag in Höhe von EUR 18.000,00 (Euro achzehntausend). 4. Werden innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der stillen Gesellschaft gleich aus welchem Grund Anteile der Inhaberin an einer deutschen oder ausländischen Börse zum Handel zugelassen, oder werden innerhalb desselben Zeitraums insgesamt mehr als 50 % der Gesellschaftsanteile entgeltlich oder im Wege einer Kapitalerhöhung an Dritte veräussert, so hat die MUB Vermögensverwaltung GmbH das Recht, eine zusätzliche Prämie zu verlangen, die wie folgt zu ermitteln ist: Die MUB Vermögensverwaltung GmbH hat - bis zum Ablauf des 31.01.2006 Anspruch auf 20 % des Mehrwertes zwischen Eingangswert und Endwert; - bis zum Ablauf des 31.01.2007 Anspruch auf 15 % des Mehrwertes zwischen Eingangswert und Endwert; - ab dem 01.02.2007 Anspruch auf 10 % des Mehrwertes zwischen Eingangswert und Endwert. Der Eingangswert wird einvernehmlich mit einem Betrag von EUR 10.000.000,00 (zehn Millionen Euro) festgelegt. Als Endwert gilt der Emissionswert, bei Kapitalerhöhungen der Wert der Gesellschaft incl. Aufgeld, bei Verkauf der Verkaufspreis jeweils gerechnet auf 100 % der Anteile bezogene Wert des Unternehmens. Können sich die Beteiligten auf einen betimmten Wert nicht einigen, so wird der Wert verbindlich durch den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft festgelegt. Die Regelungen gelten entsprechend, wenn anstelle von Gesellschaftsanteilen das Unternehmen im Rahmen eines Bertriebsveräusserungsvertrages (Verkauf von Wirtschaftsgütern) zu wesentlichen Teilen veräussert wird. 5. Bei der Ermittlung des Gewinnanteils im Sinne von § 2 Ziff. 2 des stillen Gesellschaftvertrages gelten Unternehmensverträge insbesondere Gewinnabführungsverträge die die SUBITO AG mit dem Sitz in Mörfelden-Walldorf in ihrer Eigenschaft als Obergesellschaft oder Untergesellschaft mit Drittpersonen vereinbart hat, als nicht abgeschlossen. Das heisst unter anderem, dass Gewinnausschüttungen von Gesellschaften, an denen die SUBITO AG beteiligt ist, nur in der Höhe berücksichtigt werden, in der die Gewinnausschüttungen nach Abzug der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer bei der SUBITO AG anfallen würden, wenn kein Unternehmensvertrag bestehen würde. Sollte die Rechtsposition der MUB Vermögensverwaltung GmbH durch den zwischen der SUBITO AG und der MNU Consult GmbH mit dem Sitz in Höchberg mit Wirkung seit dem 01.01.2004 bestehenden Gewinnabführungsvertrag beeinträchtigt werden, so verpflichtet sich die SUBITO AG gegenüber der MUB Vermögensverwaltung GmbH, einen infolge der Beeinträchtigung dieser Rechtsposition entstehenden Schaden gegen Nachweis in voller Höhe zu ersetzen. § 3 Ermittlung des Gewinnanteils für die variable Verzinsung: 1. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Gewinnanteils gem. § 2 Abs. 2 im Hinblick auf die variable Verzinsung ist das Jahresergebnis i. S. von § 275 Abs. 2 HGB vor Steuern von Einkommen und Ertrag i. S. v. § 275 Abs. 2 Nr. 18 HGB lt. steuerlichem Jahresabschluss der Inhaberin und den für Zwecke dieses Vertrages zu konsolidierenden bzw. zusammenfassenden Unternehmen. Dieses Ergebnis ist wie folgt zu korrigieren: a) Abschreibung außerhalb der normalen Abschreibung und allein steuerlich bedingte Zuführung zu den Rücklagen sind dem Ergebnis zuzurechnen. Die Auflösung steuerfreier Rücklagen ist vom Ergebnis zu kürzen. Rückstellungen für die Abfindung der MUB Vermögensverwaltung GmbH bei der Beendigung der Gesellschaft sind dem Ergebnis hinzuzurechnen. b) Vergütungen und sonstige Aufwendungen (z. B. Zuführung zu den Pensionsrückstellungen) für geschäftsführende Gesellschafter soweit sie den Betrag von EUR 400.000,00 übersteigen, sind dem Ergebnis hinzuzurechnen. Dasselbe gilt für Vergütungen und sonstige Aufwendungen für tätige Gesellschafter und Angehörige von Gesellschaftern i. S. von § 15 AO, soweit sie außerhalb von üblichen Angestelltenvergütungen liegen. c) Zinsen für Gesellschafterdarlehen sind dem Ergebnis hinzuzurechnen. d) Maßnahmen, zu denen die erforderliche Zustimmung des stillen Gesellschafters gem. § 6 verweigert wurde, sofern deren Wirkung ausreichend quantifizierbar sind, sind ergebnisneutral zu stellen. e) Die an den stillen Gesellschaftern gem. § 2 zu zahlenden Zinsen sind ebenfalls ergebnisneutral zu stellen. 2. Ergebniswirksam zu berücksichtigen sind: a) Nachträgliche Änderungen bzw. Berichtigungen des Jahresabschlusses, soweit gesetzlich zulässig. b) Wird der Jahresabschluss durch eine finanzamtliche Prüfung rechtskräftig geändert, so gelten diese Änderungen auch für die Ermittlung der Gewinnbeteiligung der MUB Vermögensverwaltung GmbH. Daraus resultierende Ausgleichzahlungen sind innerhalb von einem Monat nach Bestandskraft der geänderten Steuerbescheide zu entrichten. 3. In dem Errichtungszeitpunkt (§ 1 Abs. 1) laufenden Geschäftsjahr erfolgt die variable Verzinsung zeitanteilig entsprechend des Beteiligungszeitraums. Bei Beendigung der stillen Gesellschaft erfolgt die variable Verzinsung ebenfalls zeitanteilig entsprechend des Beteiligungszeitraums. 4. Die Gewinnbeteiligung wird jeweils 6 Monate nach dem Bilanzstichtag zur Zahlung fällig. Liegt der Jahresabschluss bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor, so wird der geschätzte Betrag in voller Höhe vorschussweise zu diesem Zeitpunkt fällig. Nach Vorliegen des Jahresabschlusses wird ein etwa überzahlter Betrag zurückerstattet. Die Gewinnbeteiligung wird aus dem Gewinn der AG gezahlt. Die Regelung der §§ 300 ff., 301 AktG werden eingehalten. Die Gesellschaft hat als Inhaberin mit der MUB Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Moos (Amtsgericht Singen HRB 654) alls stiller Gesellschafterin am 12.08.2004 mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 12.08.2004 einen weiteren Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) in Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft mit Beteiligungsvereinbarung vom 12.08.2004 geschlossen. Die Vereinbarung über die Höhe des abzuführenden Gewinns lautet: 1. Verzinsung, Beteiligung an der Wertsteigerung des Inhabers a) Der stille Gesellschafter erhält eine feste Verzinsung seiner Einlage von EUR 500.000,00 in Höhe von acht Prozent jährlich (8 % p.a.). Die Zinsen sind am Ende eines jeden Monats zum letzten Tag des Monats zur Zahlung fällig. Wenn und solange der Einsatzzins des stillen Gesellschafters auf über 5,00 % p.a. steigt, dann erhöht sich die seitens der Inhaberin zu entrichtende feste Verzinsung gegen entsprechenden Nachweis um 3,00 % p.a. über dem entsprechenden Einsatzzins des stillen Gesellschafters. b) Desweiteren erhält der stille Gesellschafter eine variable Verzinsung in Höhe von zwei Prozent jährlich (2 % p.a.) vom Vorsteuergewinn gem. Handelsbilanz entsprechend der Gewinnermittlung gem. nachstehend § 3. c) Ferner erhält der stille Gesellschafter zum Zeitpunkt der Beendigung der Beteiligung als Exitprämie einen einmaligen Betrag in Höhe EUR 25.000,00 (Euro fünfundzwanzigtausend). d) Werden innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der stillen Gesellschaft gleich aus welchem Grund Anteile der Inhaberin an einer deutschen oder ausländischen Börse zum Handel zugelassen, oder werden innerhalb desselben Zeitraums insgesamt mehr als 50 % der Gesellschaftsanteile entgeltlich oder im Wege einer Kapitalerhöhung an Dritte veräussert, so hat die MUB Vermögensverwaltung GmbH das Recht, eine zusätzliche Prämie zu verlangen, die wie folgt zu ermitteln ist: Die MUB Vermögensverwaltung GmbH hat Anspruch auf 20 % des Mehrwertes zwischen Eingangswert und Endwert. Der Eingangswert wird einvernehmlich mit einem Betrag von EUR 10.000.000,00 (zehn Millionen Euro) festgelegt. Als Endwert gilt der Emissionswert, bei Kapitalerhöhung der Wert der Gesellschaft incl. Aufgeld, bei Verkauf der Verkaufspreis jeweils gerechnet auf 100 % der Anteile bezogene Wert des Unternehmens. Können sich die Beteiligten auf einen bestimmten Wert nicht einigen, so wird der Wert verbindlich durch den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft festgelegt. Die Regelungen gelten entsprechend, wenn anstelle von Gesellschaftsanteilen das Unternehmen im Rahmen eines Betriebsveräusserungsvertrages (Verkauf von Wirtschaftsgütern) zu wesentlichen Teilen Veräußert wird. 2. Ermittlung des Gewinnanteils für variable Verzinsung a) Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Gewinnanteils gem. § 2 Abs. 2 im Hinblick auf die variable Verzinsung ist das Jahresergebnis i. S. von § 275 Abs. 2 HGB vor Steuern von Einkommen und Ertrag i. S. v. § 275 Abs. 2 Nr. 18 HGB lt. steuerlichem Jahresabschluss der Inhaberin und den für Zwecke dieses Vertrages zu konsolidierenden bzw. zusammenfassenden Unternehmen. Dieses Ergebnis ist wie folgt zu korrigieren: aa) Abschreibung außerhalb der normalen Abschreibung und allein steuerlich bedingte Zuführung zu den Rücklagen sind dem Ergebnis zuzurechnen. Die Auflösung steuerfreier Rücklagen ist vom Ergebnis zu kürzen. Rückstellungen für die Abfindung der MUB Vermögensverwaltung GmbH bei der Beendigung der Gesellschaft sind dem Ergebnis hinzuzurechnen. bb) Vergütungen und sonstige Aufwendungen (z. B. Zuführung zu den Pensionsrückstellungen) für geschäftsführende Gesellschafter soweit sie den Betrag von insgesamt EUR 400.000,00 übersteigen, sind dem Ergebnis hinzuzurechnen. Dasselbe gilt für Vergütungen und sonstige Aufwendungen für tätige Gesellschafter und Angehörige von Gesellschaftern i. S. von § 15 AO, soweit sie außerhalb von üblichen Angestelltenvergütungen liegen. cc) Zinsen für Gesellschafterdarlehen sind dem Ergebnis hinzuzurechnen. dd) Maßnahmen, zu denen die erforderliche Zustimmung des stillen Gesellschafters gem. § 6 verweigert wurde, sofern deren Wirkungen ausreichend quantifizierbar sind, sind ergebnisneutral zu stellen. ee) Die an den stillen Gesellschafter gem. § 2 zu zahlenden Zinsen sind ebenfalls ergebnisneutral zu stellen. b) Ergebniswirksam zu berücksichtigen sind: aa) nachträgliche Änderungen bzw. Berichtigungen des Jahresabschlusses, soweit gesetzlich zulässig. bb) Wird der Jahresabschluss durch eine finanzamtliche Prüfung rechtskräftig geändert, so gelten diese Änderungen auch für die Ermittlung der Gewinnbeteiligung der MUB Vermögensverwaltungs GmbH. Daraus resultierende Ausgleichszahlungen sind innerhalb von einem Monat nach Bestandskraft der geänderten Steuerbescheide zu entrichten. c) In dem im Errichtungszeitpunkt (§ 1 Abs. 1) laufenden Geschäftsjahr erfolgt die variable Verzinsung zeitanteilig entsprechend des Beteiligungszeitraums. Bei Beendigung der stillen Gesellschaft erfolgt die variable Verzinsung ebenfalls zeitanteilig entsprechend des Beteiligungszeitraums. d) Die Gewinnbeteiligung wird jeweils 6 Monate nach dem Bilanzstichtag zur Zahlung fällig. Liegt der Jahresabschluss bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor, so wird der geschätzte Betrag in voller Höhe vorschussweise zu diesem Zeitpunkt fällig. Nach Vorliegen des Jahresabschlusses wird ein etwa überzahlter Betrag zurückerstattet. Die Gewinnbeteiligung wird aus dem Gewinn der AG gezahlt. Die Regelung der §§ 300 ff., 301 AktG werden eingehalten. Die Hauptversammlung vom 02.12.2004 hat dem am 02.12.2004 mit der MNU Consult GmbH mit dem Sitz in Höchberg (Amtsgericht Würzburg HRB 7915) als der Obergesellschaft abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag zugestimmt. | a) 06.06.2006 Drescher b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 171 - 189 Sonderband Teilgewinnabführungsver trag vom 15.03.2002 Blatt 245 - 291 Sonderband Teilgewinnabführungsver trag vom 12.08.2004 Blatt 192 - 229 Sonderband II Gewinnabführungsvertra g vom 02.12.2004 Blatt 230 - 244 Sonderband |
| 2 | Prokura erloschen: Zeller, Jörg, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Lopez, Manuel, Mannheim, *XX.XX.XXXX | b) Die Gesellschaft hat den mit der MUB Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Moos als stiller Gesellschafterin am 15.03.2002 geschlossenen Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) in Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft mit Vertrag vom 03.04.2006 (Dritter Nachtrag) teilweise inhaltlich abgeändert und neugefasst. Die Hauptversammlung vom 03.04.2006 hat der Änderung zugestimmt. | a) 20.11.2006 Preylowski b) Anmeldung Blatt 295 ff Sonderband Teilgewinnabführungsver trag Blatt 304 ff Sonderband | |||
| 3 | b) Der mit der MUB Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Moos als stiller Gesellschafterin am 15.03.2002 geschlossene Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) in Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft und der Beteiligungsrahmenvertrag vom 15.03.2002 sind durch die Verträge vom 26.01.2007 (Vierter Nachtrag) geändert worden. Die Hauptversammlung vom 26.01.2007 hat der Änderung zugestimmt. | a) 19.04.2007 Preylowski | ||||
| 4 | b) Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 43 Nr. 2 HRV von Amts wegen ergänzt bei: Zweigniederlassung unter gleicher Firma in 97204 Höchberg | a) 04.05.2007 Geiger | ||||
| 5 | b) SUBITO AG, Höchberg (Amtsgericht Würzburg HRB 6744) | a) 04.05.2007 Geiger | ||||
| 6 | Prokura erloschen: Ohnsorge, Stefan, Rodenbach, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Förster-Feick, Karin, Fischbachtal, *XX.XX.XXXX | a) 06.06.2007 Keim | ||||
| 7 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dreymann, Jürgen, Künzell, *XX.XX.XXXX Hartig, Jochen, Dreieich, *XX.XX.XXXX | a) 26.10.2007 Geiger | ||||
| 8 | b) Die zwischen der Gesellschaft und der MUB Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Moos (Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 550654) als stille Gesellschafterin bestehenden Teilgewinnabführungsverträge (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) vom 15.03.2002 und 12.08.2004 in Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft mit Beteiligungsrahmenvereinbarungen wurden im Wege der Vertragsübernahme durch Vertrag vom 30.01.2007 mit Zustimmung der Hauptversammlung der Subito AG durch Beschluss vom 09.04.2008 auf die Informatik Consulting Bauer GmbH mit Sitz in Moos (Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 550540) übertragen. Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 12.08.2004 in Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft und die Beteiligungsrahmenvereinbarung vom 12.08.2004 wurden mit Vertrag vom 22.02.2008 teilweise inhaltlich abgeändert und neugefasst. Die Hauptversammlung vom 22.02.2008 hat den Änderungen zugestimmt. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Dokumente Bezug genommen. | a) 08.05.2008 Preylowski b) Fall 10 | ||||
| 9 | b) Geschäftsanschrift: Kurhessenstraße 5, 64546 Mörfelden- Walldorf | Prokura erloschen: Werner, Wolfgang, Grünstadt, *XX.XX.XXXX | a) 04.02.2009 Geiger b) Fall 11 | |||
| 10 | b) Der mit der Informatik Consulting Bauer GmbH mit dem Sitz in Moos (Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 550540 als stiller Gesellschafterin bestehende Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs.1 Nr. 2 AktG) vom 12.08.2004 in Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft und die Beteiligungsrahmenvereinbarung vom 12.08.2004 sind durch die Verträge vom 16.04.2009 (Zweiter Nachtrag) geändert worden. Die Hauptversammlung vom 16.04.2009 hat diesen Änderungen zugestimmt.Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Dokumente Bezug genommen. | a) 01.07.2009 Stephan | ||||
| 11 | b) Der mit der Informatik Consuting Bauer GmbH mit Sitz in Moos (Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 550540) als stiller Gesellschafterin bestehende Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) vom 12.08.2004 in Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft und die Beteiligungsrahmenvereinbarung vom 12.08.2004 sind durch die Verträge vom 01.07.2009 (Dritter Nachtrag) geändert worden. Die Hauptversammlung vom 01.07.2009 hat diesen Änderungen zugestimmt. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Dokumente Bezug genommen. | a) 27.07.2009 Dr. Krömmelbein b) Fall 13 | ||||
| 12 | b) Der mit der Informatik Consulting Bauer GmbH mit Sitz in Moos (Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 550540) als stiller Gesellschafterin bestehende Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) vom 12.08.2004 in Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft und die Beteiligungsrahmenvereinbarung vom 12.08.2004 sind durch die Verträge vom 25.09.2009 (Vierter Nachtrag) geändert worden. Die Hauptversammlung vom 25.09.2009 hat diesen Änderungen zugestimmt. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Dokumente Bezug genommen. | a) 19.10.2009 Dr. Krömmelbein b) Fall 14 | ||||
| 13 | b) Der mit der Informatik Consulting Bauer GmbH mit dem Sitz in Moos (Amtsgericht Freiburg i.Br.; HRB 550540) als stiller Gesellschafterin bestehende Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs.1 Nr. 2 AktG) vom 12.08.2004 in Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft und die Beteiligungsrahmenvereinbarung vom 12.08.2004 sind durch die Verträge vom 13.11.2009 (Fünfter Nachtrag) geändert worden. Die Hauptversammlung vom 13.11.2009 hat der Änderung zugestimmt. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Dokumente Bezug genommen. | a) 29.12.2009 Stephan | ||||
| 14 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Hanke, Alfred, Rodgau, *XX.XX.XXXX | a) 25.07.2011 Vallbracht b) Fall 17 | ||||
| 15 | c) Die Herstellung, die Entwicklung und der Vertrieb von Software und Datenverarbeitungskonzepten, sowie der Vertrieb von Hardware; die Beratung von Dienstleistungs-, Industrie- und Handelsunternehmen in Fragen des Managements, Marketings, Vertriebs, Personals sowie der Organisation und Rationalisierung sowie die Projektentwicklung insbesondere im Bereich von EDV-Lösungen. Die erlaubnispflichtige Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist nicht Gegenstand des Unternehmens. | a) Die Hauptversammlung vom 18.01.2012 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 31.01.2012 Hieckmann b) Fall 18 | |||
| 16 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Jansen, Thomas, Biebertal, *XX.XX.XXXX Althaus, Peter, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) 04.02.2013 Hieckmann b) Fall 19 | ||||
| 17 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Schwalm, Wolrad, Bingen, *XX.XX.XXXX Müller, Christiane, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert, nun: Müller, Holger, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert, nun: Hartig, Jochen, Münster, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert, nun: Hanke, Alfred, Dreieich, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Lopez, Manuel, Mannheim, *XX.XX.XXXX | a) 13.11.2014 Bieg b) Fall 20 | ||||
| 18 | b) Eintragung vom 29.12.2009 von Amts wegen ergänzt: Mit Wirkung vom 01.11.2009 werden die Verträge über die Errichtung einer stillen Gesellschaft in der Fassung des vierten Nachtrags vom 25.09.2009 zwischen der SUBITO AG als Inhaber und der Informatik Consulting Bauer GmbH mit dem Sitz in Moos als stillem Gesellschafter sowie der Beteiligungsrahmenvertrag in der Fassung des vierten Nachtrags vom 25.09.2009 zwischen der SUBITO AG, der MNU Consult GmbH mit dem Sitz in Höchberg und Herrn Martin Nusspickel jeweils einerseits fortgesetzt mit Herrn Michael Bauer andererseits. | a) 17.03.2015 Heusel b) Von Amts wegen Eintragung vom 29.12.2009 ergänzt. Fall 22 | ||||
| 19 | b) Der mit der Informatik Consulting Bauer GmbH abgeschlossene und nunmehr mit Herrn Michael Bauer als stillem Gesellschafter bestehende Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) vom 12.08.2004 in Form eines Vertrages über eine typisch stille Gesellschaft und die Beteiligungsrahmenvereinbarung vom 12.08.2004 sind durch die Verträg vom 25.02.2015 (sechster Nachtrag) geändert. Die Hauptversammlung vom 25.02.2015 hat der Änderung zugestimmt. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Dokumente Bezug genommen. | a) 17.03.2015 Heusel b) Fall 21 | ||||
| 20 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: López Perez, Juan Manuel, Mannheim, *XX.XX.XXXX | a) 12.10.2015 Heusel b) Fall 23 | ||||
| 21 | b) Der mit der MNU Consult GmbH, Höchberg (AG Würzburg, HRB 7915) am 02.12.2004 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde mit Wirkung zum 31.12.2015 gekündigt. | a) 07.01.2016 Braunstein b) Fall 24 | ||||
| 22 | Prokura erloschen: Althaus, Peter, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) 27.10.2016 Braunstein b) Fall 25 | ||||
| 23 | b) Nicht mehr Vorstand: Nußpickel, Martin, Höchberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Müller, Holger, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Jansen, Thomas, Biebertal, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Palmer, Cornelius, Würzburg, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Herfort, Annette, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX | a) 29.12.2017 Sauer b) Fall 26 | |||
| 24 | 1.550.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 27.11.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.000.000,00 EUR beschlossen. b) Der zwischen der Gesellschaft und Michael Bauer als stillem Gesellschafter bestehenden Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) vom 12.08.2004 in Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft mit Beteiligungsrahmenvereinbarungen wurde im Wege der Vertragsübernahme durch Vertrag vom 27.11.2017 mit Zustimmung der Hauptversammlung der Subito AG durch Beschluss vom 27.11.2017 auf die MNU Consult GmbH mit Sitz in Höchberg (Amtsgericht Würzburg, HRB 7915) übertragen. | a) 20.04.2018 Sauer b) Fall 28 | |||
| 25 | b) Geändert, nun: Vorstand: Palmer, Cornelius, Würzburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 20.07.2018 Sauer b) Fall 29 | ||||
| 26 | Prokura erloschen: Hartig, Jochen, Münster, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Dreymann, Jürgen, Künzell, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Bergmann, Michael, Seligenstadt, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Hanke, Alfred, Dreieich, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Däumler, Jürgen, Duisburg, *XX.XX.XXXX Teufel, Ralf, Dreieich, *XX.XX.XXXX Stöwer, Detlef, Büttelborn OT Klein Gerau, *XX.XX.XXXX Lyon, Jens, Bad Camberg, *XX.XX.XXXX Sommer, Susanne, Pfungstadt, *XX.XX.XXXX | a) 14.08.2018 Sauer b) Fall 30 | ||||
| 27 | b) Geändert, nun: Vorstand: Palmer, Cornelius, Würzburg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 09.11.2018 Sauer b) Fall 27 | ||||
| 28 | Prokura erloschen: Sommer, Susanne, Pfungstadt, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Müller, Christiane, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 03.04.2019 Petry b) Fall 31 | ||||
| 29 | b) Nicht mehr Vorstand: Müller, Holger, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vorstand: Palmer, Cornelius, Würzburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Müller, Holger, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Jansen, Thomas, Biebertal, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Däumler, Jürgen, Duisburg, *XX.XX.XXXX | a) 11.12.2019 Pullmann b) Fall 32 | |||
| 30 | b) Vertretungsbefugnisse geändert, nun: Vorstand: Jansen, Thomas, Biebertal, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 20.01.2020 Braunstein b) Fall 33 | ||||
| 31 | b) Der mit der MUB Vermögensverwaltungs GmbH, Moos (Amtsgericht Freiburg, HRB 550654) am 15.03.2002 abgeschlossene und auf die Informatik Consulting Bauer GmbH, Moos (Amtsgericht Freiburg, HRB 550540) übertragene Vertrag über eine stille Gesellschaft ist durch Vertrag vom 22.02.2008 beendet. | a) 28.04.2020 Braunstein b) Fall 34 | ||||
| 32 | Prokura erloschen: Teufel, Ralf, Dreieich, *XX.XX.XXXX | a) 04.11.2020 Braunstein b) Fall 35 | ||||
| 33 | b) Nicht mehr Vorstand: Palmer, Cornelius, Würzburg, *XX.XX.XXXX | a) 31.08.2021 Auth b) Fall 36 | ||||
| 34 | b) Nicht mehr Vorstand: Palmer, Cornelius, Würzburg, *XX.XX.XXXX | a) 31.08.2021 Auth b) Fall 37 Dokumente in Fall 36 | ||||
| 35 | b) Zweigniederlassung unter gleicher Firma aufgehoben in: 97204 Höchberg | Prokura erloschen: Schwalm, Wolrad, Bingen, *XX.XX.XXXX | a) 29.05.2022 Rapp b) Fall 40 | |||
| 36 | b) Der zwischen der Gesellschaft als Organgesellschaft und der MNU Consult GmbH mit Sitz in Würzburg (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 7915) als Organträger bestehende Teilgewinnabführungsvertrag ist durch die Vereinbarung über die Beendigung des Teilgewinnabführungsvertrags vom 26. November 2021 mit sofortiger Wirkung beendet worden. | a) 29.05.2022 Rapp b) Fall 38 | ||||
| 37 | b) Mit der Brillant 3613 GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 123856) als herrschendem Unternehmen ist am 06.12.2022 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 06.12.2022 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. | a) 07.12.2022 Braunstein b) Fall 42 | ||||
| 38 | b) von Amts wegen berichtigt: Mit der Brillant 3613. GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 123856) als herrschendem Unternehmen ist am 06.12.2022 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 06.12.2022 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. | a) 19.12.2022 Braunstein b) Fall 43 | ||||
| 39 | Prokura erloschen: Stöwer, Detlef, Büttelborn OT Klein Gerau, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Simon, Dirk Ernst Albert, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Kotowski, Jörg Christopher, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 20.03.2023 Braunstein b) Fall 44 | ||||
| 40 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Hüners, Gerhard, Munster, *XX.XX.XXXX | a) 20.04.2023 Braunstein b) Fall 45 | ||||
| 41 | b) Bestellt als Vorstand: Eichler, Andrej, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Vorstand: López Perez, Juan Manuel, Mannheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: López Perez, Juan Manuel, Mannheim, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Kotowski, Jörg Christopher, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 15.02.2024 Braunstein b) Fall 48 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.