Handelsregister · HRB 54518

Chronologischer Auszug

SUBITO AG · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SUBITO AG

b)
Mörfelden-Walldorf
Zweigniederlassung unter gleicher Firma in
Höchberg (Amtsgericht Würzburg HRB
6744)

c)
Die Herstellung, Entwicklung und der
Vertrieb von Software und
Datenverarbeitungskonzepten, sowie der
Vertrieb von Hardware; die Beratung von
Dienstleistungs-, Industrie- und
Handelsunternehmen in Fragen des
Managements, Marketings, Vertriebs,
Personals sowie der Organisation und
Rationalisierung sowie die
Projektentwicklung insbesondere im
Bereich von EDV-Lösungen. Die
erlaubnispflichtige Besorgung fremder
Rechtsangelegenheiten im Sinne des
Rechtsberatungsgesetzes ist nicht
Gegenstand des Unternehmens.
550.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann
Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder
durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten
uneingeschränkt zu vertreten.

b)
Vorstand:
Nußpickel, Martin, Höchberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Bergmann, Michael, Seligenstadt, *XX.XX.XXXX
Werner, Wolfgang, Grünstadt, *XX.XX.XXXX
Müller, Holger, Hattersheim am Main,
*XX.XX.XXXX
Ohnsorge, Stefan, Rodenbach, *XX.XX.XXXX
Förster-Feick, Karin, Fischbachtal, *XX.XX.XXXX
Zeller, Jörg, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 20.07.2000 zuletzt geändert am 04.02.2004

b)
Die Gesellschaft ist durch formwechselnde Umwandlung der
SUBITO GmbH (Amtsgericht Würzburg HRB 4317) durch
Umwandlungsbeschluss vom 20.07.2000 entstanden.
Die Gesellschaft hat als Inhaberin mit der MUB
Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Moos als stiller
Gesellschafterin am 15.03.2002 mit Zustimmung der
Hauptversammlung vom 15.03.2002 einen
Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) in
Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft mit
Beteiligungsvereinbarung vom 15.03.2002 mit Abänderung
vom 15.12.2003 und 31.01.2005 geschlossen.
Die Vereinbarung über die Höhe des abzuführenden Gewinns
ist wie folgt geregelt:
1. Verzinsung, Beteiligung an der Wertsteigerung der
Inhaberin.
Die Einlage beträgt zwischen dem 15.03.2002 und dem
31.12.2003 EUR 510.000,00 (Euro Fünfhundertzehntausend).
Mit Wirkung ab dem 01.01.2004 wird die Einlage auf EUR
1.000.000,00 (Euro eine Million) aufgestockt.
Mit Wirkung ab dem 01.02.2005 wird die Einlage von EUR
1.000.000,00 um EUR 250.000,00 auf EUR 750.000,00 (Euro
siebenhundertfünfzigtausend) herabgesetzt.
Mit Wirkung ab dem 01.02.2006 wird die Einlage von EUR
750.000,00 um weitere EUR 250.000,00 auf EUR 500.000,00
(Euro fünfhundertausend) herabgesetzt.
Die Höhe des abzuführenden Gewinns ist nunmehr wie folgt
vereinbart:
§ 2 Verzinsung, Beteiligung an der Wertsteigerung der
Inhaberin:
1. Der stille Gesellschafter erhält bis zum 31.12.2003 eine
feste Verzinsung seiner Einlage von EUR 510.000,00 in Höhe
von acht Prozent jährlich (8 % p.a.).
Mit Wirkung ab dem 01.01.2004 erhält der stille Gesellschafter
eine feste Verzinsung seiner Einlage von EUR 1.000.000,00 in
Höhe von acht Prozent jährlich (8 % p.a.).
Mit Wirkung ab dem 01.02.2005 bis einschließlich 31.01.2006
erhält der stille Gesellschafter eine feste Verzinsung seiner
Einlage von EUR 750.000,00 in Höhe von acht Prozent
jährlich (8 % p.a.).
Mit Wirkung ab dem 01.02.2006 erhält der stille Gesellschafter
eine feste Verzinsung seiner Einlage von EUR 500.000,00 in
Höhe von acht Prozent jährlich (8 % p.a.). Die Zinsen sind
jeweils am Ende eines jeden Monats zum letzten Tag des
Monats zur Zahlung fällig.
2. Desweiteren erhält der stille Gesellschafter bis zum Ablauf
des 31.12.2003 eine variable Verzinsung in Höhe von zwei
Prozent jährlich (2 % p.a.) vom Vorsteuergewinn gem.
Handelsbilanz entsprechend der Gewinnermittlung gem.
nachstehend § 3.
Mit Wirkung vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2004 beträgt die
variable Verzinsung vier Prozent jährlich (4 % p.a.) vom
Vorsteuergewinn gem. Handelsbilanz entsprechend der
Gewinnermittlung gem. nachstehend § 3.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2005 beträgt die
variable Verzinsung drei Prozent jährlich (3 % p.a.) vom
Vorsteuergewinn gem. Handelsbilanz entsprechend der
Gewinnermittlung gem. nachstehend § 3.
Mit Wirkung ab dem 01.01.2006 beträgt die variable
Verzinsung zwei Prozent jährlich (2 % p.a.) vom
Vorsteuergewinn gem. Handelsbilanz entsprechend der
Gewinnermittlung gem. nachstehend § 3.
3. Der stille Gesellschafter erhält desweiteren von der
Inhaberin im Zusammenhang mit der Herabsetzung der
Einlage von EUR 1.000.000,00 um EUR 250.000,00 auf EUR
750.000,00 eine am 31.01.2005 zur Zahlung fällige Exitprämie
in Höhe von EUR 6.100,00 (Euro sechstausendeinhundert).
Der stille Gesellschafter erhält desweiteren von der Inhaberin
im Zusammenhang mit der Herabsetzung der Einlage von
EUR 750.000,00 um EUR 250.000,00 auf EUR 500.000,00
eine am 31.01.2006 zur Zahlung fällige Exitprämie in Höhe
von EUR 8.200,00 (Euro achttausendzweihundert).
Schliesslich erhält der stille Gesellschafter zum Zeitpunkt der
Beendigung seiner Beteiligung als Exitprämie einen
einmaligen Betrag in Höhe von EUR 18.000,00 (Euro
achzehntausend).
4. Werden innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach
Beendigung der stillen Gesellschaft gleich aus welchem
Grund Anteile der Inhaberin an einer deutschen oder
ausländischen Börse zum Handel zugelassen, oder werden
innerhalb desselben Zeitraums insgesamt mehr als 50 % der
Gesellschaftsanteile entgeltlich oder im Wege einer
Kapitalerhöhung an Dritte veräussert, so hat die MUB
Vermögensverwaltung GmbH das Recht, eine zusätzliche
Prämie zu verlangen, die wie folgt zu ermitteln ist: Die MUB
Vermögensverwaltung GmbH hat
- bis zum Ablauf des 31.01.2006 Anspruch auf 20 % des
Mehrwertes zwischen Eingangswert und Endwert;
- bis zum Ablauf des 31.01.2007 Anspruch auf 15 % des
Mehrwertes zwischen Eingangswert und Endwert;
- ab dem 01.02.2007 Anspruch auf 10 % des Mehrwertes
zwischen Eingangswert und Endwert.
Der Eingangswert wird einvernehmlich mit einem Betrag von
EUR 10.000.000,00 (zehn Millionen Euro) festgelegt.
Als Endwert gilt der Emissionswert, bei Kapitalerhöhungen der
Wert der Gesellschaft incl. Aufgeld, bei Verkauf der
Verkaufspreis jeweils gerechnet auf 100 % der Anteile
bezogene Wert des Unternehmens. Können sich die
Beteiligten auf einen betimmten Wert nicht einigen, so wird
der Wert verbindlich durch den Wirtschaftsprüfer der
Gesellschaft festgelegt.
Die Regelungen gelten entsprechend, wenn anstelle von
Gesellschaftsanteilen das Unternehmen im Rahmen eines
Bertriebsveräusserungsvertrages (Verkauf von
Wirtschaftsgütern) zu wesentlichen Teilen veräussert wird.
5. Bei der Ermittlung des Gewinnanteils im Sinne von § 2 Ziff.
2 des stillen Gesellschaftvertrages gelten
Unternehmensverträge insbesondere
Gewinnabführungsverträge die die SUBITO AG mit dem Sitz
in Mörfelden-Walldorf in ihrer Eigenschaft als Obergesellschaft
oder Untergesellschaft mit Drittpersonen vereinbart hat, als
nicht abgeschlossen. Das heisst unter anderem, dass
Gewinnausschüttungen von Gesellschaften, an denen die
SUBITO AG beteiligt ist, nur in der Höhe berücksichtigt
werden, in der die Gewinnausschüttungen nach Abzug der
Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer bei der SUBITO AG
anfallen würden, wenn kein Unternehmensvertrag bestehen
würde.
Sollte die Rechtsposition der MUB Vermögensverwaltung
GmbH durch den zwischen der SUBITO AG und der MNU
Consult GmbH mit dem Sitz in Höchberg mit Wirkung seit dem
01.01.2004 bestehenden Gewinnabführungsvertrag
beeinträchtigt werden, so verpflichtet sich die SUBITO AG
gegenüber der MUB Vermögensverwaltung GmbH, einen
infolge der Beeinträchtigung dieser Rechtsposition
entstehenden Schaden gegen Nachweis in voller Höhe zu
ersetzen.
§ 3 Ermittlung des Gewinnanteils für die variable Verzinsung:
1. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Gewinnanteils
gem. § 2 Abs. 2 im Hinblick auf die variable Verzinsung ist das
Jahresergebnis i. S. von § 275 Abs. 2 HGB vor Steuern von
Einkommen und Ertrag i. S. v. § 275 Abs. 2 Nr. 18 HGB lt.
steuerlichem Jahresabschluss der Inhaberin und den für
Zwecke dieses Vertrages zu konsolidierenden bzw.
zusammenfassenden Unternehmen. Dieses Ergebnis ist wie
folgt zu korrigieren:
a) Abschreibung außerhalb der normalen Abschreibung und
allein steuerlich bedingte Zuführung zu den Rücklagen sind
dem Ergebnis zuzurechnen. Die Auflösung steuerfreier
Rücklagen ist vom Ergebnis zu kürzen. Rückstellungen für die
Abfindung der MUB Vermögensverwaltung GmbH bei der
Beendigung der Gesellschaft sind dem Ergebnis
hinzuzurechnen.
b) Vergütungen und sonstige Aufwendungen (z. B. Zuführung
zu den Pensionsrückstellungen) für geschäftsführende
Gesellschafter soweit sie den Betrag von EUR 400.000,00
übersteigen, sind dem Ergebnis hinzuzurechnen.
Dasselbe gilt für Vergütungen und sonstige Aufwendungen für
tätige Gesellschafter und Angehörige von Gesellschaftern i. S.
von § 15 AO, soweit sie außerhalb von üblichen
Angestelltenvergütungen liegen.
c) Zinsen für Gesellschafterdarlehen sind dem Ergebnis
hinzuzurechnen.
d) Maßnahmen, zu denen die erforderliche Zustimmung des
stillen Gesellschafters gem. § 6 verweigert wurde, sofern
deren Wirkung ausreichend quantifizierbar sind, sind
ergebnisneutral zu stellen.
e) Die an den stillen Gesellschaftern gem. § 2 zu zahlenden
Zinsen sind ebenfalls ergebnisneutral zu stellen.
2. Ergebniswirksam zu berücksichtigen sind:
a) Nachträgliche Änderungen bzw. Berichtigungen des
Jahresabschlusses, soweit gesetzlich zulässig.
b) Wird der Jahresabschluss durch eine finanzamtliche
Prüfung rechtskräftig geändert, so gelten diese Änderungen
auch für die Ermittlung der Gewinnbeteiligung der MUB
Vermögensverwaltung GmbH. Daraus resultierende
Ausgleichzahlungen sind innerhalb von einem Monat nach
Bestandskraft der geänderten Steuerbescheide zu entrichten.
3. In dem Errichtungszeitpunkt (§ 1 Abs. 1) laufenden
Geschäftsjahr erfolgt die variable Verzinsung zeitanteilig
entsprechend des Beteiligungszeitraums. Bei Beendigung der
stillen Gesellschaft erfolgt die variable Verzinsung ebenfalls
zeitanteilig entsprechend des Beteiligungszeitraums.
4. Die Gewinnbeteiligung wird jeweils 6 Monate nach dem
Bilanzstichtag zur Zahlung fällig.
Liegt der Jahresabschluss bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht
vor, so wird der geschätzte Betrag in voller Höhe
vorschussweise zu diesem Zeitpunkt fällig. Nach Vorliegen
des Jahresabschlusses wird ein etwa überzahlter Betrag
zurückerstattet.
Die Gewinnbeteiligung wird aus dem Gewinn der AG gezahlt.
Die Regelung der §§ 300 ff., 301 AktG werden eingehalten.

Die Gesellschaft hat als Inhaberin mit der MUB
Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Moos
(Amtsgericht Singen HRB 654) alls stiller Gesellschafterin am
12.08.2004 mit Zustimmung der Hauptversammlung vom
12.08.2004 einen weiteren Teilgewinnabführungsvertrag (§
292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) in Form eines Vertrages über eine
typische stille Gesellschaft mit Beteiligungsvereinbarung vom
12.08.2004 geschlossen.
Die Vereinbarung über die Höhe des abzuführenden Gewinns
lautet:
1. Verzinsung, Beteiligung an der Wertsteigerung des
Inhabers
a) Der stille Gesellschafter erhält eine feste Verzinsung seiner
Einlage von EUR 500.000,00 in Höhe von acht Prozent
jährlich (8 % p.a.). Die Zinsen sind am Ende eines jeden
Monats zum letzten Tag des Monats zur Zahlung fällig. Wenn
und solange der Einsatzzins des stillen Gesellschafters auf
über 5,00 % p.a. steigt, dann erhöht sich die seitens der
Inhaberin zu entrichtende feste Verzinsung gegen
entsprechenden Nachweis um 3,00 % p.a. über dem
entsprechenden Einsatzzins des stillen Gesellschafters.
b) Desweiteren erhält der stille Gesellschafter eine variable
Verzinsung in Höhe von zwei Prozent jährlich (2 % p.a.) vom
Vorsteuergewinn gem. Handelsbilanz entsprechend der
Gewinnermittlung gem. nachstehend § 3.
c) Ferner erhält der stille Gesellschafter zum Zeitpunkt der
Beendigung der Beteiligung als Exitprämie einen einmaligen
Betrag in Höhe EUR 25.000,00 (Euro
fünfundzwanzigtausend).
d) Werden innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach
Beendigung der stillen Gesellschaft gleich aus welchem
Grund Anteile der Inhaberin an einer deutschen oder
ausländischen Börse zum Handel zugelassen, oder werden
innerhalb desselben Zeitraums insgesamt mehr als 50 % der
Gesellschaftsanteile entgeltlich oder im Wege einer
Kapitalerhöhung an Dritte veräussert, so hat die MUB
Vermögensverwaltung GmbH das Recht, eine zusätzliche
Prämie zu verlangen, die wie folgt zu ermitteln ist: Die MUB
Vermögensverwaltung GmbH hat Anspruch auf 20 % des
Mehrwertes zwischen Eingangswert und Endwert. Der
Eingangswert wird einvernehmlich mit einem Betrag von EUR
10.000.000,00 (zehn Millionen Euro) festgelegt. Als Endwert
gilt der Emissionswert, bei Kapitalerhöhung der Wert der
Gesellschaft incl. Aufgeld, bei Verkauf der Verkaufspreis
jeweils gerechnet auf 100 % der Anteile bezogene Wert des
Unternehmens. Können sich die Beteiligten auf einen
bestimmten Wert nicht einigen, so wird der Wert verbindlich
durch den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft festgelegt. Die
Regelungen gelten entsprechend, wenn anstelle von
Gesellschaftsanteilen das Unternehmen im Rahmen eines
Betriebsveräusserungsvertrages (Verkauf von
Wirtschaftsgütern) zu wesentlichen Teilen Veräußert wird.
2. Ermittlung des Gewinnanteils für variable Verzinsung
a) Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Gewinnanteils
gem. § 2 Abs. 2 im Hinblick auf die variable Verzinsung ist das
Jahresergebnis i. S. von § 275 Abs. 2 HGB vor Steuern von
Einkommen und Ertrag i. S. v. § 275 Abs. 2 Nr. 18 HGB lt.
steuerlichem Jahresabschluss der Inhaberin und den für
Zwecke dieses Vertrages zu konsolidierenden bzw.
zusammenfassenden Unternehmen. Dieses Ergebnis ist wie
folgt zu korrigieren:
aa) Abschreibung außerhalb der normalen Abschreibung und
allein steuerlich bedingte Zuführung zu den Rücklagen sind
dem Ergebnis zuzurechnen. Die Auflösung steuerfreier
Rücklagen ist vom Ergebnis zu kürzen. Rückstellungen für die
Abfindung der MUB Vermögensverwaltung GmbH bei der
Beendigung der Gesellschaft sind dem Ergebnis
hinzuzurechnen.
bb) Vergütungen und sonstige Aufwendungen (z. B.
Zuführung zu den Pensionsrückstellungen) für
geschäftsführende Gesellschafter soweit sie den Betrag von
insgesamt EUR 400.000,00 übersteigen, sind dem Ergebnis
hinzuzurechnen. Dasselbe gilt für Vergütungen und sonstige
Aufwendungen für tätige Gesellschafter und Angehörige von
Gesellschaftern i. S. von § 15 AO, soweit sie außerhalb von
üblichen Angestelltenvergütungen liegen.
cc) Zinsen für Gesellschafterdarlehen sind dem Ergebnis
hinzuzurechnen.
dd) Maßnahmen, zu denen die erforderliche Zustimmung des
stillen Gesellschafters gem. § 6 verweigert wurde, sofern
deren Wirkungen ausreichend quantifizierbar sind, sind
ergebnisneutral zu stellen.
ee) Die an den stillen Gesellschafter gem. § 2 zu zahlenden
Zinsen sind ebenfalls ergebnisneutral zu stellen.
b) Ergebniswirksam zu berücksichtigen sind:
aa) nachträgliche Änderungen bzw. Berichtigungen des
Jahresabschlusses, soweit gesetzlich zulässig.
bb) Wird der Jahresabschluss durch eine finanzamtliche
Prüfung rechtskräftig geändert, so gelten diese Änderungen
auch für die Ermittlung der Gewinnbeteiligung der MUB
Vermögensverwaltungs GmbH. Daraus resultierende
Ausgleichszahlungen sind innerhalb von einem Monat nach
Bestandskraft der geänderten Steuerbescheide zu entrichten.
c) In dem im Errichtungszeitpunkt (§ 1 Abs. 1) laufenden
Geschäftsjahr erfolgt die variable Verzinsung zeitanteilig
entsprechend des Beteiligungszeitraums. Bei Beendigung der
stillen Gesellschaft erfolgt die variable Verzinsung ebenfalls
zeitanteilig entsprechend des Beteiligungszeitraums.
d) Die Gewinnbeteiligung wird jeweils 6 Monate nach dem
Bilanzstichtag zur Zahlung fällig. Liegt der Jahresabschluss
bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor, so wird der geschätzte
Betrag in voller Höhe vorschussweise zu diesem Zeitpunkt
fällig. Nach Vorliegen des Jahresabschlusses wird ein etwa
überzahlter Betrag zurückerstattet. Die Gewinnbeteiligung
wird aus dem Gewinn der AG gezahlt. Die Regelung der §§
300 ff., 301 AktG werden eingehalten.
Die Hauptversammlung vom 02.12.2004 hat dem am
02.12.2004 mit der MNU Consult GmbH mit dem Sitz in
Höchberg (Amtsgericht Würzburg HRB 7915) als der
Obergesellschaft abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag
zugestimmt.
a)
06.06.2006
Drescher

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Satzung Blatt 171 - 189
Sonderband
Teilgewinnabführungsver
trag vom 15.03.2002
Blatt 245 - 291
Sonderband
Teilgewinnabführungsver
trag vom 12.08.2004
Blatt 192 - 229
Sonderband II
Gewinnabführungsvertra
g vom 02.12.2004 Blatt
230 - 244 Sonderband
2Prokura erloschen:
Zeller, Jörg, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Lopez, Manuel, Mannheim, *XX.XX.XXXX
b)
Die Gesellschaft hat den mit der MUB Vermögensverwaltung
GmbH mit dem Sitz in Moos als stiller Gesellschafterin am
15.03.2002 geschlossenen Teilgewinnabführungsvertrag (§
292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) in Form eines Vertrages über eine
typische stille Gesellschaft mit Vertrag vom 03.04.2006 (Dritter
Nachtrag) teilweise inhaltlich abgeändert und neugefasst. Die
Hauptversammlung vom 03.04.2006 hat der Änderung
zugestimmt.
a)
20.11.2006
Preylowski

b)
Anmeldung Blatt 295 ff
Sonderband
Teilgewinnabführungsver
trag Blatt 304 ff
Sonderband
3b)
Der mit der MUB Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in
Moos als stiller Gesellschafterin am 15.03.2002 geschlossene
Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) in
Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft
und der Beteiligungsrahmenvertrag vom 15.03.2002 sind
durch die Verträge vom 26.01.2007 (Vierter Nachtrag)
geändert worden. Die Hauptversammlung vom 26.01.2007 hat
der Änderung zugestimmt.
a)
19.04.2007
Preylowski
4b)
Verweis auf die Eintragung beim Gericht
am Ort der Zweigniederlassung gemäß
Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen
gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der
Zweigniederlassung gemäß § 43 Nr. 2 HRV
von Amts wegen ergänzt bei:

Zweigniederlassung unter gleicher Firma in
97204 Höchberg
a)
04.05.2007
Geiger
5b)
SUBITO AG, Höchberg (Amtsgericht
Würzburg HRB 6744)
a)
04.05.2007
Geiger
6Prokura erloschen:
Ohnsorge, Stefan, Rodenbach, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Förster-Feick, Karin, Fischbachtal, *XX.XX.XXXX
a)
06.06.2007
Keim
7Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Dreymann, Jürgen, Künzell, *XX.XX.XXXX
Hartig, Jochen, Dreieich, *XX.XX.XXXX
a)
26.10.2007
Geiger
8b)
Die zwischen der Gesellschaft und der MUB
Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Moos
(Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 550654) als stille
Gesellschafterin bestehenden Teilgewinnabführungsverträge
(§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) vom 15.03.2002 und 12.08.2004 in
Form eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft mit
Beteiligungsrahmenvereinbarungen wurden im Wege der
Vertragsübernahme durch Vertrag vom 30.01.2007 mit
Zustimmung der Hauptversammlung der Subito AG durch
Beschluss vom 09.04.2008 auf die Informatik Consulting
Bauer GmbH mit Sitz in Moos (Amtsgericht Freiburg i.Br.,
HRB 550540) übertragen.
Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 12.08.2004 in Form
eines Vertrages über eine typische stille Gesellschaft und die
Beteiligungsrahmenvereinbarung vom 12.08.2004 wurden mit
Vertrag vom 22.02.2008 teilweise inhaltlich abgeändert und
neugefasst. Die Hauptversammlung vom 22.02.2008 hat den
Änderungen zugestimmt. Wegen der Einzelheiten wird auf die
eingereichten Dokumente Bezug genommen.
a)
08.05.2008
Preylowski

b)
Fall 10
9b)
Geschäftsanschrift:
Kurhessenstraße 5, 64546 Mörfelden-
Walldorf
Prokura erloschen:
Werner, Wolfgang, Grünstadt, *XX.XX.XXXX
a)
04.02.2009
Geiger

b)
Fall 11
10b)
Der mit der Informatik Consulting Bauer GmbH mit dem Sitz in
Moos (Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 550540 als stiller
Gesellschafterin bestehende Teilgewinnabführungsvertrag (§
292 Abs.1 Nr. 2 AktG) vom 12.08.2004 in Form eines
Vertrages über eine typische stille Gesellschaft und die
Beteiligungsrahmenvereinbarung vom 12.08.2004 sind durch
die Verträge vom 16.04.2009 (Zweiter Nachtrag) geändert
worden. Die Hauptversammlung vom 16.04.2009 hat diesen
Änderungen zugestimmt.Wegen der Einzelheiten wird auf die
eingereichten Dokumente Bezug genommen.
a)
01.07.2009
Stephan
11b)
Der mit der Informatik Consuting Bauer GmbH mit Sitz in
Moos (Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 550540) als stiller
Gesellschafterin bestehende Teilgewinnabführungsvertrag (§
292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) vom 12.08.2004 in Form eines
Vertrages über eine typische stille Gesellschaft und die
Beteiligungsrahmenvereinbarung vom 12.08.2004 sind durch
die Verträge vom 01.07.2009 (Dritter Nachtrag) geändert
worden. Die Hauptversammlung vom 01.07.2009 hat diesen
Änderungen zugestimmt. Wegen der Einzelheiten wird auf die
eingereichten Dokumente Bezug genommen.
a)
27.07.2009
Dr. Krömmelbein

b)
Fall 13
12b)
Der mit der Informatik Consulting Bauer GmbH mit Sitz in
Moos (Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 550540) als stiller
Gesellschafterin bestehende Teilgewinnabführungsvertrag (§
292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) vom 12.08.2004 in Form eines
Vertrages über eine typische stille Gesellschaft und die
Beteiligungsrahmenvereinbarung vom 12.08.2004 sind durch
die Verträge vom 25.09.2009 (Vierter Nachtrag) geändert
worden. Die Hauptversammlung vom 25.09.2009 hat diesen
Änderungen zugestimmt. Wegen der Einzelheiten wird auf die
eingereichten Dokumente Bezug genommen.
a)
19.10.2009
Dr. Krömmelbein

b)
Fall 14
13b)
Der mit der Informatik Consulting Bauer GmbH mit dem Sitz in
Moos (Amtsgericht Freiburg i.Br.; HRB 550540) als stiller
Gesellschafterin bestehende Teilgewinnabführungsvertrag (§
292 Abs.1 Nr. 2 AktG) vom 12.08.2004 in Form eines
Vertrages über eine typische stille Gesellschaft und die
Beteiligungsrahmenvereinbarung vom 12.08.2004 sind durch
die Verträge vom 13.11.2009 (Fünfter Nachtrag) geändert
worden. Die Hauptversammlung vom 13.11.2009 hat der
Änderung zugestimmt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Dokumente
Bezug genommen.
a)
29.12.2009
Stephan
14Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Hanke, Alfred, Rodgau, *XX.XX.XXXX
a)
25.07.2011
Vallbracht

b)
Fall 17
15c)
Die Herstellung, die Entwicklung und der
Vertrieb von Software und
Datenverarbeitungskonzepten, sowie der
Vertrieb von Hardware; die Beratung von
Dienstleistungs-, Industrie- und
Handelsunternehmen in Fragen des
Managements, Marketings, Vertriebs,
Personals sowie der Organisation und
Rationalisierung sowie die
Projektentwicklung insbesondere im
Bereich von EDV-Lösungen. Die
erlaubnispflichtige Erbringung von
Rechtsdienstleistungen im Sinne des
Rechtsdienstleistungsgesetzes ist nicht
Gegenstand des Unternehmens.
a)
Die Hauptversammlung vom 18.01.2012 hat die Neufassung
der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand
des Unternehmens) beschlossen.
a)
31.01.2012
Hieckmann

b)
Fall 18
16Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Jansen, Thomas, Biebertal, *XX.XX.XXXX
Althaus, Peter, Mainz, *XX.XX.XXXX
a)
04.02.2013
Hieckmann

b)
Fall 19
17Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Schwalm, Wolrad, Bingen, *XX.XX.XXXX
Müller, Christiane, Hofheim am Taunus,
*XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Müller, Holger, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Hartig, Jochen, Münster, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Hanke, Alfred, Dreieich, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Lopez, Manuel, Mannheim, *XX.XX.XXXX
a)
13.11.2014
Bieg

b)
Fall 20
18b)
Eintragung vom 29.12.2009 von Amts wegen ergänzt:
Mit Wirkung vom 01.11.2009 werden die Verträge über die
Errichtung einer stillen Gesellschaft in der Fassung des
vierten Nachtrags vom 25.09.2009 zwischen der SUBITO AG
als Inhaber und der Informatik Consulting Bauer GmbH mit
dem Sitz in Moos als stillem Gesellschafter sowie der
Beteiligungsrahmenvertrag in der Fassung des vierten
Nachtrags vom 25.09.2009 zwischen der SUBITO AG, der
MNU Consult GmbH mit dem Sitz in Höchberg und Herrn
Martin Nusspickel jeweils einerseits fortgesetzt mit Herrn
Michael Bauer andererseits.
a)
17.03.2015
Heusel

b)
Von Amts wegen
Eintragung vom
29.12.2009 ergänzt.

Fall 22
19b)
Der mit der Informatik Consulting Bauer GmbH
abgeschlossene und nunmehr mit Herrn Michael Bauer als
stillem Gesellschafter bestehende
Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) vom
12.08.2004 in Form eines Vertrages über eine typisch stille
Gesellschaft und die Beteiligungsrahmenvereinbarung vom
12.08.2004 sind durch die Verträg vom 25.02.2015 (sechster
Nachtrag) geändert. Die Hauptversammlung vom 25.02.2015
hat der Änderung zugestimmt. Wegen der Einzelheiten wird
auf die eingereichten Dokumente Bezug genommen.
a)
17.03.2015
Heusel

b)
Fall 21
20Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
López Perez, Juan Manuel, Mannheim,
*XX.XX.XXXX
a)
12.10.2015
Heusel

b)
Fall 23
21b)
Der mit der MNU Consult GmbH, Höchberg (AG Würzburg,
HRB 7915) am 02.12.2004 abgeschlossene
Gewinnabführungsvertrag wurde mit Wirkung zum 31.12.2015
gekündigt.
a)
07.01.2016
Braunstein

b)
Fall 24
22Prokura erloschen:
Althaus, Peter, Mainz, *XX.XX.XXXX
a)
27.10.2016
Braunstein

b)
Fall 25
23b)
Nicht mehr
Vorstand:
Nußpickel, Martin, Höchberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Müller, Holger, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Jansen, Thomas, Biebertal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Palmer, Cornelius, Würzburg, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Herfort, Annette, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX
a)
29.12.2017
Sauer

b)
Fall 26
241.550.000,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 27.11.2017 hat die Erhöhung des
Grundkapitals um 1.000.000,00 EUR beschlossen.

b)
Der zwischen der Gesellschaft und Michael Bauer als stillem
Gesellschafter bestehenden Teilgewinnabführungsvertrag (§
292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) vom 12.08.2004 in Form eines
Vertrages über eine typische stille Gesellschaft mit
Beteiligungsrahmenvereinbarungen wurde im Wege der
Vertragsübernahme durch Vertrag vom 27.11.2017 mit
Zustimmung der Hauptversammlung der Subito AG durch
Beschluss vom 27.11.2017 auf die MNU Consult GmbH mit
Sitz in Höchberg (Amtsgericht Würzburg, HRB 7915)
übertragen.
a)
20.04.2018
Sauer

b)
Fall 28
25b)
Geändert, nun:
Vorstand:
Palmer, Cornelius, Würzburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
20.07.2018
Sauer

b)
Fall 29
26Prokura erloschen:
Hartig, Jochen, Münster, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Dreymann, Jürgen, Künzell, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Bergmann, Michael, Seligenstadt, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Hanke, Alfred, Dreieich, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Däumler, Jürgen, Duisburg, *XX.XX.XXXX
Teufel, Ralf, Dreieich, *XX.XX.XXXX
Stöwer, Detlef, Büttelborn OT Klein Gerau,
*XX.XX.XXXX
Lyon, Jens, Bad Camberg, *XX.XX.XXXX
Sommer, Susanne, Pfungstadt, *XX.XX.XXXX
a)
14.08.2018
Sauer

b)
Fall 30
27b)
Geändert, nun:
Vorstand:
Palmer, Cornelius, Würzburg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
09.11.2018
Sauer

b)
Fall 27
28Prokura erloschen:
Sommer, Susanne, Pfungstadt, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Müller, Christiane, Hofheim am Taunus,
*XX.XX.XXXX
a)
03.04.2019
Petry

b)
Fall 31
29b)
Nicht mehr
Vorstand:
Müller, Holger, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vorstand:
Palmer, Cornelius, Würzburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Prokura erloschen:
Müller, Holger, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Jansen, Thomas, Biebertal, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Däumler, Jürgen, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
11.12.2019
Pullmann
b)
Fall 32
30b)
Vertretungsbefugnisse geändert, nun:
Vorstand:
Jansen, Thomas, Biebertal, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
20.01.2020
Braunstein

b)
Fall 33
31b)
Der mit der MUB Vermögensverwaltungs GmbH, Moos
(Amtsgericht Freiburg, HRB 550654) am 15.03.2002
abgeschlossene und auf die Informatik Consulting Bauer
GmbH, Moos (Amtsgericht Freiburg, HRB 550540)
übertragene Vertrag über eine stille Gesellschaft ist durch
Vertrag vom 22.02.2008 beendet.
a)
28.04.2020
Braunstein

b)
Fall 34
32Prokura erloschen:
Teufel, Ralf, Dreieich, *XX.XX.XXXX
a)
04.11.2020
Braunstein

b)
Fall 35
33b)
Nicht mehr
Vorstand:
Palmer, Cornelius, Würzburg, *XX.XX.XXXX
a)
31.08.2021
Auth

b)
Fall 36
34b)
Nicht mehr
Vorstand:
Palmer, Cornelius, Würzburg, *XX.XX.XXXX
a)
31.08.2021
Auth

b)
Fall 37

Dokumente in Fall 36
35b)
Zweigniederlassung unter gleicher Firma
aufgehoben in:
97204 Höchberg
Prokura erloschen:
Schwalm, Wolrad, Bingen, *XX.XX.XXXX
a)
29.05.2022
Rapp

b)
Fall 40
36b)
Der zwischen der Gesellschaft als Organgesellschaft und der
MNU Consult GmbH
mit Sitz in Würzburg (eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Würzburg
unter HRB 7915) als Organträger bestehende
Teilgewinnabführungsvertrag ist
durch die Vereinbarung über die Beendigung des
Teilgewinnabführungsvertrags
vom 26. November 2021 mit sofortiger Wirkung beendet
worden.
a)
29.05.2022
Rapp

b)
Fall 38
37b)
Mit der Brillant 3613 GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 123856) als herrschendem
Unternehmen ist am 06.12.2022 ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die
Hauptversammlung vom 06.12.2022 zugestimmt. Wegen des
weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und
die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
a)
07.12.2022
Braunstein

b)
Fall 42
38b)
von Amts wegen berichtigt:
Mit der Brillant 3613. GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 123856) als herrschendem
Unternehmen ist am 06.12.2022 ein Gewinnabführungsvertrag
abgeschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom
06.12.2022 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts
wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden
Beschlüsse Bezug genommen.
a)
19.12.2022
Braunstein
b)
Fall 43
39Prokura erloschen:
Stöwer, Detlef, Büttelborn OT Klein Gerau,
*XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Simon, Dirk Ernst Albert, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
Kotowski, Jörg Christopher, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
20.03.2023
Braunstein

b)
Fall 44
40Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Hüners, Gerhard, Munster, *XX.XX.XXXX
a)
20.04.2023
Braunstein

b)
Fall 45
41b)
Bestellt als
Vorstand:
Eichler, Andrej, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bestellt als
Vorstand:
López Perez, Juan Manuel, Mannheim,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Prokura erloschen:
López Perez, Juan Manuel, Mannheim,
*XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Kotowski, Jörg Christopher, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
15.02.2024
Braunstein

b)
Fall 48

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.