Handelsregister · HRB 183937

Chronologischer Auszug

Stilfläche - Strate und Löhr GmbH · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Löhr & Strate Concept Store GmbH

b)
Starnberg
Geschäftsanschrift:
Maximilianstr. 2, 82319 Starnberg

c)
Betrieb eines Fashion-Stores und Handel
mit hochwertiger Mode und Accessoires,
Möbel und weiterer Verkaufsartikel eines
Fashion Concepts Stores, Abhaltung von
Events insbesondere im Modebereich,
Entwicklung und Vertrieb von
Eigenkollektionen, Entwurf von ähnlichen
Geschäftskonzepten.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Löhr, Kathrin, Augsburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Geschäftsführer:
Strate, Bettina, Andechs-Erling, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.01.2010.
a)
05.02.2010
Melder
2a)
Stilfläche - Strate und Löhr GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2010 hat die
Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen.
a)
11.03.2010
Dr. Kühn
3b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Löhr, Kathrin, Augsburg, *XX.XX.XXXX
a)
06.07.2015
Legath
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 22.09.2020 (Az. IN 137/20)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
30.09.2020
Röslmaier
5b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 14.10.2020
(Az. IN 137/20) aufgehoben worden.
a)
22.10.2020
Dorfmeister

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.