Handelsregister · HRA 2253

Registerinformationen

Städtische Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf · Amtsgericht Amberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Städtische Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf
Rechtsform
sonstige juristische Person
Sitz
Schwandorf
Geschäftsanschrift
Uferstr. 12, 92421 Schwandorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 2253
Gericht
Amtsgericht Amberg
Letzte Eintragung
19.09.2024
Abrufstand
31.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Versorgung des Stadtgebietes mit Trink- und Nutzwasser und die Versorgung einer beschränkten Zahl von Abnehmern mit Fernwärme oder Nahwärme sowie die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgabe des Unternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihm zusanmenhängen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Stefan Heinz Trettenbach

Schwandorf

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Rechtsform

  • Kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf gem. Art 88 Abs. 1 BayGO

Satzung

  • Satzung vom 18.09.2001
  • Durch Satzungen vom 08.12.2003 und 08.11.2005 wurde die Betriebssatzung in § 1 Abs. 3 (Stammkapital) und § 5 Abs. 3 (Zuständigkeit des Werksausschusses) geändert.
  • Die Stadt Schwandorf hat mit Satzung vom 18.07.2008 die Änderung der §§ 2 (Gegenstand), 5 (Zuständigkeit des Werkausschusses) und 6 (Zuständigkeit des Stadtrates) der Betriebssatzung beschlossen.
  • Die Stadt Schwandorf hat mit Satzung vom 01.06.2011, in Kraft getreten am 02.06.2011, die Betriebssatzung in §§ 1 (Eigenbetrieb, Name, Stammkapital, hier Absatz 2), 2 (Gegenstand des Unternehmens, hier Hinzufügen von Absatz 3) und 4 (Die Werkleitung, hier Absatz 2) geändert. Die Stadt Schwandorf hat mit Satzung vom 21.11.2014, in Kraft getreten am 22.11.2014, die Betriebssatzung in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens, hier Absätze 1 und 3) und § 5 (Zuständigkeit des Werksausschusses, hier Absatz 3 Nr. 4 bis 8) geändert. Die Stadt Schwandorf hat mit Satzung vom 15.01.2015, in Kraft getreten am 16.01.2015, die Betriebssatzung in §§ 5 (Zuständigkeit des Werksausschusses, hier Absatz 3 Nr. 6 und 8) und 6 (Zuständigkeit des Stadtrates, hier Absatz 1 Nr. 7) geändert.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 01.07.2002. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 10 ff. SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.