Städtische Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf
Rechtsform
sonstige juristische Person
Sitz
Schwandorf
Geschäftsanschrift
Uferstr. 12, 92421 Schwandorf
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRA 2253
Gericht
Amtsgericht Amberg
Letzte Eintragung
19.09.2024
Abrufstand
31.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Versorgung des Stadtgebietes mit Trink- und Nutzwasser und die Versorgung einer beschränkten Zahl von Abnehmern mit Fernwärme oder Nahwärme sowie die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgabe des Unternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihm zusanmenhängen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Werkleiter vertritt einzeln; Die Vertretungsbefugnis ist auf die laufenden Geschäfte beschränkt. Im übrigen vertritt der Werksausschuß, der Stadtrat oder der Oberbürgermeister.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stefan Heinz Trettenbach
Schwandorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf gem. Art 88 Abs. 1 BayGO
Satzung
Satzung vom 18.09.2001
Durch Satzungen vom 08.12.2003 und 08.11.2005 wurde die Betriebssatzung in § 1 Abs. 3 (Stammkapital) und § 5 Abs. 3 (Zuständigkeit des Werksausschusses) geändert.
Die Stadt Schwandorf hat mit Satzung vom 18.07.2008 die Änderung der §§ 2 (Gegenstand), 5 (Zuständigkeit des Werkausschusses) und 6 (Zuständigkeit des Stadtrates) der Betriebssatzung beschlossen.
Die Stadt Schwandorf hat mit Satzung vom 01.06.2011, in Kraft getreten am 02.06.2011, die Betriebssatzung in §§ 1 (Eigenbetrieb, Name, Stammkapital, hier Absatz 2), 2 (Gegenstand des Unternehmens, hier Hinzufügen von Absatz 3) und 4 (Die Werkleitung, hier Absatz 2) geändert. Die Stadt Schwandorf hat mit Satzung vom 21.11.2014, in Kraft getreten am 22.11.2014, die Betriebssatzung in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens, hier Absätze 1 und 3) und § 5 (Zuständigkeit des Werksausschusses, hier Absatz 3 Nr. 4 bis 8) geändert. Die Stadt Schwandorf hat mit Satzung vom 15.01.2015, in Kraft getreten am 16.01.2015, die Betriebssatzung in §§ 5 (Zuständigkeit des Werksausschusses, hier Absatz 3 Nr. 6 und 8) und 6 (Zuständigkeit des Stadtrates, hier Absatz 1 Nr. 7) geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.07.2002. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 10 ff. SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.