Handelsregister · HRA 2253
Chronologischer Auszug
Städtische Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf · Amtsgericht Amberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Städtische Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf b) Schwandorf c) Versorgung des Stadtgebietes mit Trink- und Nutzwasser und die Versorgung einer beschränkten Zahl von Abnehmern mit Fernwärme oder Nahwärme sowie die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgabe des Unternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihm zusanmenhängen. | a) Der Werkleiter vertritt einzeln; Die Vertretungsbefugnis ist auf die laufenden Geschäfte beschränkt. Im übrigen vertritt der Werksausschuß, der Stadtrat oder der Oberbürgermeister. b) Werkleiter: Zurek, Walter, Schwandorf, *XX.XX.XXXX | a) Kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf gem. Art 88 Abs. 1 BayGO Satzung vom 18.09.2001 | a) 22.03.2006 Schertl b) Tag der ersten Eintragung: 01.07.2002. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 10 ff. SB; | |
| 2 | a) Durch Satzungen vom 08.12.2003 und 08.11.2005 wurde die Betriebssatzung in § 1 Abs. 3 (Stammkapital) und § 5 Abs. 3 (Zuständigkeit des Werksausschusses) geändert. | a) 22.03.2006 Schertl | |||
| 3 | a) Die Stadt Schwandorf hat mit Satzung vom 18.07.2008 die Änderung der §§ 2 (Gegenstand), 5 (Zuständigkeit des Werkausschusses) und 6 (Zuständigkeit des Stadtrates) der Betriebssatzung beschlossen. | a) 02.09.2008 Schertl | |||
| 4 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Uferstr. 12, 92421 Schwandorf | a) 18.02.2014 Fick | |||
| 5 | a) Die Stadt Schwandorf hat mit Satzung vom 01.06.2011, in Kraft getreten am 02.06.2011, die Betriebssatzung in §§ 1 (Eigenbetrieb, Name, Stammkapital, hier Absatz 2), 2 (Gegenstand des Unternehmens, hier Hinzufügen von Absatz 3) und 4 (Die Werkleitung, hier Absatz 2) geändert. Die Stadt Schwandorf hat mit Satzung vom 21.11.2014, in Kraft getreten am 22.11.2014, die Betriebssatzung in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens, hier Absätze 1 und 3) und § 5 (Zuständigkeit des Werksausschusses, hier Absatz 3 Nr. 4 bis 8) geändert. Die Stadt Schwandorf hat mit Satzung vom 15.01.2015, in Kraft getreten am 16.01.2015, die Betriebssatzung in §§ 5 (Zuständigkeit des Werksausschusses, hier Absatz 3 Nr. 6 und 8) und 6 (Zuständigkeit des Stadtrates, hier Absatz 1 Nr. 7) geändert. | a) 22.10.2015 Scharf |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.