Handelsregister · HRA 2360
Chronologischer Auszug
Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg · Amtsgericht Amberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg b) Sulzbach-Rosenberg c) Die Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser. Hierzu gehören im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Ebenso werden die Vorberatung von Energiefragen und Angelegenheiten der Schlossgarage dem Aufgabengebiet der Stadtwerke zugeordnet. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. Die Stadtwerke könen im Rahmen der Gesetze die vorbezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. | a) Vorstand i.S.d. § 33 HGB sind der Werkleiter und sein Vertreter. Gemäß Art.88 Abs.3 Satz 2, Art.38 Abs.1 GO beschränkt sich die Vertretungsbefugnis der Werkleiter auf die laufenden Geschäfte, während im übrigen der 1. Bürgermeister nach außen vertritt. b) Sonstiger Vertreter: Luber, Hans S., Werkleiter, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Sonstiger Vertreter: Kraus, Roland, stellvertretender Werkleiter, Sulzbach- Rosenberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Anstalt öffentlichen Rechts Eigenbetrieb der Stadt Sulzbach-Rosenberg. Betriebssatzung vom 01.01.2003. | a) 07.08.2003 Hofmann b) Satzung Bl.19 SB | |
| 2 | c) Die Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser sowie der Betrieb der Schlossgarage. Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze diese Aufgaben auch für andere Gmeinden wahrnehmen. | a) Die Werkleiter vertreten die Stadtwerke im Rahmen der laufenden Geschäfte jeweils einzeln. b) Geändert; nun technischer Werkleiter: Kraus, Roland, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX Bestellt: kaufmännischer Werkleiter: Lehnerer, Matthias, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Sonstiger Vertreter: Luber, Hans S., Werkleiter, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX | a) Eigenbetrieb der Stadt Sulzbach-Rosenberg. Betriebssatzung vom 01.01.2003. Durch Stadtratsbeschluß vom 27.06.2006 wurde die Betriebssatzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Unternehmensgegenstand und Vertretungsbefugnis. | a) 03.08.2007 Schertl | |
| 3 | a) Rechtsform von Amts aus EDV-technischen Gründen neu vorgetragen: Eigenbetrieb der Stadt Sulzbach-Rosenberg | a) 11.05.2010 Schertl | |||
| 4 | b) Geschäftsanschrift: Annabergweg 6 c, 92237 Sulzbach-Rosenberg c) 1. Aufgaben der Stadtwerke: -die Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser -der Betrieb der Schlossgarage -der Betrieb von Photovoltaikanlagen. Hierzu gehören im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zu den Aufgaben der Stadtwerke gehört auch die Erhebung der Einleitungsgebühren gemäß der städtischen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gestze an anderen Unternehmen beteiligen. 2. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Abs. 1 zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgaberechtlichen Vorschriften einschließlich des Erlasses von Bescheiden- (z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukostenund Investitionskostenzuschüsse, Anschlussund Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug. 3. Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. 4. Die Stadtwerke erfüllen ihre Aufgaben ohne Gewinnerzielungsabsicht. | b) Geändert; nun Werkleiter: Kraus, Roland, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX Bestellt: stellvertretender Werkleiter: Wolf, Armin, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: kaufmännischer Werkleiter: Lehnerer, Matthias, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX | a) Durch Stadtratsbeschluß vom 27.07.2010 wurde die Betriebssatzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 2 (Gegenstand des Unternehmens) | a) 06.10.2010 Schertl | |
| 5 | c) Gegenstand geändert, nun: (1) Aufgaben der Stadtwerke: die Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser der Betrieb der Schlossgarage der Betrieb von Photovoltaikanlagen Hierzu gehören im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zu den Aufgaben der Stadtwerke gehört auch die Erhebung der Einleitungsgebühren gemäß der städtischen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. (2) Die Stadtwerke sind in Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 1 zuständig für die Regelungen nach kommunalrechtlichen Vorschriften - einschließlich des Erlasses von Bescheiden - (z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug. (3) Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. (4) Die Stadtwerke erfüllen ihre Aufgaben ohne Gewinnerzielungsabsicht. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Werkleitenden im Sinne des § 4 Absatz 1 vertreten im Rahmen dieser Satzung in Einzelbefugnis die Stadt in Werkangelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich. b) Ausgeschieden: Werkleiter: Kraus, Roland, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Werkleiter: Wolf, Armin, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX Bestellt: Werkleiterin: Munker, Kathrin, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX | a) Durch Stadtratsbeschluss vom 28.11.2023 wurde die Betriebssatzung neu gefasst. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Die Werkleitung), 9 (Vertretungsbefugnis), 10 (Verpflichtungserklärungen) und 11 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen). Der Gegenstand des Unternehmens und die allgemeine Vertretungsregelung haben sich unter anderem geändert. | a) 02.04.2024 Schmid |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.