Handelsregister · HRA 2360

Chronologischer Auszug

Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg · Amtsgericht Amberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg

b)
Sulzbach-Rosenberg

c)
Die Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser.
Hierzu gehören im Rahmen der Gesetze auch
die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der
Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit
ihnen zusammenhängen. Ebenso werden die
Vorberatung von Energiefragen und
Angelegenheiten der Schlossgarage dem
Aufgabengebiet der Stadtwerke zugeordnet.
Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke
kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen
der Gesetze an anderen Unternehmen
beteiligen. Die Stadtwerke könen im Rahmen
der Gesetze die vorbezeichneten Aufgaben
auch für andere Gemeinden wahrnehmen.
a)
Vorstand i.S.d. § 33 HGB sind der Werkleiter und sein
Vertreter. Gemäß Art.88 Abs.3 Satz 2, Art.38 Abs.1 GO
beschränkt sich die Vertretungsbefugnis der
Werkleiter auf die laufenden Geschäfte, während im
übrigen der 1. Bürgermeister nach außen vertritt.

b)
Sonstiger Vertreter:
Luber, Hans S., Werkleiter, Sulzbach-Rosenberg,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Sonstiger Vertreter:
Kraus, Roland, stellvertretender Werkleiter, Sulzbach-
Rosenberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Anstalt öffentlichen Rechts
Eigenbetrieb der Stadt Sulzbach-Rosenberg.
Betriebssatzung vom 01.01.2003.
a)
07.08.2003
Hofmann

b)
Satzung Bl.19 SB
2c)
Die Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser
sowie der Betrieb der Schlossgarage. Die
Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze
diese Aufgaben auch für andere Gmeinden
wahrnehmen.
a)
Die Werkleiter vertreten die Stadtwerke im Rahmen
der laufenden Geschäfte jeweils einzeln.

b)
Geändert; nun
technischer Werkleiter:
Kraus, Roland, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
kaufmännischer Werkleiter:
Lehnerer, Matthias, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Sonstiger Vertreter:
Luber, Hans S., Werkleiter, Sulzbach-Rosenberg,
*XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb der Stadt Sulzbach-Rosenberg.

Betriebssatzung vom 01.01.2003.

Durch Stadtratsbeschluß vom 27.06.2006 wurde die
Betriebssatzung neu gefasst.
Dabei wurde insbesondere geändert: Unternehmensgegenstand
und Vertretungsbefugnis.
a)
03.08.2007
Schertl
3a)
Rechtsform von Amts aus EDV-technischen Gründen neu
vorgetragen:
Eigenbetrieb der Stadt Sulzbach-Rosenberg
a)
11.05.2010
Schertl
4b)
Geschäftsanschrift:
Annabergweg 6 c, 92237 Sulzbach-Rosenberg

c)
1. Aufgaben der Stadtwerke:
-die Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser
-der Betrieb der Schlossgarage
-der Betrieb von Photovoltaikanlagen.
Hierzu gehören im Rahmen der Gesetze auch
die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der
Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit
ihnen zusammenhängen. Zu den Aufgaben
der Stadtwerke gehört auch die Erhebung der
Einleitungsgebühren gemäß der städtischen
Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung. Zur Förderung der
Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt
(Stadtwerke) im Rahmen der Gestze an
anderen Unternehmen beteiligen.
2. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit
den Aufgaben nach Abs. 1 zuständig für die
Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den
kommunalabgaberechtlichen Vorschriften einschließlich des Erlasses von Bescheiden-
(z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen)
und den diesen entsprechenden
privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukostenund Investitionskostenzuschüsse, Anschlussund Leistungsentgelte), sowie für die
Durchführung aller weiteren Maßnahmen im
Vollzug.
3. Die Stadtwerke können im Rahmen der
Gesetze die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben
auch für andere Gemeinden wahrnehmen.
4. Die Stadtwerke erfüllen ihre Aufgaben ohne
Gewinnerzielungsabsicht.
b)
Geändert; nun
Werkleiter:
Kraus, Roland, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
stellvertretender Werkleiter:
Wolf, Armin, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
kaufmännischer Werkleiter:
Lehnerer, Matthias, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX
a)
Durch Stadtratsbeschluß vom 27.07.2010 wurde die
Betriebssatzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere
geändert: § 2 (Gegenstand des Unternehmens)
a)
06.10.2010
Schertl
5c)
Gegenstand geändert, nun:
(1) Aufgaben der Stadtwerke:
die Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser
der Betrieb der Schlossgarage
der Betrieb von Photovoltaikanlagen
Hierzu gehören im Rahmen der Gesetze auch
die Einrichtung und Unterhaltung von Nebenund Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der
Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit
ihnen zusammenhängen. Zu den Aufgaben
der Stadtwerke gehört auch die Erhebung der
Einleitungsgebühren gemäß der städtischen
Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung. Zur Förderung der
Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt
(Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an
anderen Unternehmen beteiligen.
(2) Die Stadtwerke sind in Erfüllung der
Aufgaben nach Abs. 1 zuständig für die
Regelungen nach kommunalrechtlichen
Vorschriften - einschließlich des Erlasses von
Bescheiden - (z.B. Beiträge, Gebühren,
Kostenerstattungen) und den diesen
entsprechenden privatrechtlichen Entgelten
(z.B. Baukosten- und
Investitionskostenzuschüsse, Anschluss- und
Leistungsentgelte), sowie für die
Durchführung aller weiteren Maßnahmen im
Vollzug.
(3) Die Stadtwerke können im Rahmen der
Gesetze die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben
auch für andere Gemeinden wahrnehmen.
(4) Die Stadtwerke erfüllen ihre Aufgaben
ohne Gewinnerzielungsabsicht.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Die Werkleitenden im Sinne des § 4 Absatz 1 vertreten
im Rahmen dieser Satzung in Einzelbefugnis die Stadt
in Werkangelegenheiten gerichtlich und
außergerichtlich.

b)
Ausgeschieden:
Werkleiter:
Kraus, Roland, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Werkleiter:
Wolf, Armin, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Werkleiterin:
Munker, Kathrin, Sulzbach-Rosenberg, *XX.XX.XXXX
a)
Durch Stadtratsbeschluss vom 28.11.2023 wurde die
Betriebssatzung neu gefasst. Dabei wurden insbesondere
geändert: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Die
Werkleitung), 9 (Vertretungsbefugnis), 10
(Verpflichtungserklärungen) und 11 (Wirtschaftsführung und
Rechnungswesen).
Der Gegenstand des Unternehmens und die allgemeine
Vertretungsregelung haben sich unter anderem geändert.
a)
02.04.2024
Schmid

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.