Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, die ihrerseits zum Gegenstand des Unternehmens die Versorgung mit Energie hat. Gegenstand der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG ist auch die Versorgung mit Wasser im Stadtgebiet und benachbarten Gebieten, soweit diese über ein Leitungsnetz mit dem Wasserleitungsnetz in Kalkar verbunden sind. Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen nach Satz 1 auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Abwasserversorgung übernehmen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Klaus Reumer
Kalkar
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Dominic Colloff
Oer-Erkenschwick
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2003 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, unter anderem die Änderung des § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsbefugnis beschlossen. Die weitere Gesellschafterversammlung vom 19.09.2005 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2011 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 Abs. 1+5 (Jahresabschluss und Ergebnisverwendung) beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 5-10 Sonderband
Beschlüsse Blatt 14-24, 48-49 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 62 - 77 Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.