Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Stand 2025-10-08
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, die ihrerseits zum Gegenstand des Unternehmens die Versorgung mit Energie hat. Gegenstand der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG ist auch die Versorgung mit Wasser im Stadtgebiet und benachbarten Gebieten, soweit diese über ein Leitungsnetz mit dem Wasserleitungsnetz in Kalkar verbunden sind. Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen nach Satz 1 auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Abwasserversorgung übernehmen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
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Veränderungen
HRB 3507HRB 3507: Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar, Markt 16, 47546 Kalkar. Nicht mehr Geschäftsführer: Ahrens, Alina, Havixbeck, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Pruß, Stefan, Mülheim an der Ruh…
HRB 3507: Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar, Markt 16, 47546 Kalkar. Nicht mehr Geschäftsführer: Ahrens, Alina, Havixbeck, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Pruß, Stefan, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 3507HRB 3507: Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar, Markt 16, 47546 Kalkar. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 3507: Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar, Markt 16, 47546 Kalkar. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 3507HRB 3507: Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar, Markt 16, 47546 Kalkar. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 3507: Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar, Markt 16, 47546 Kalkar. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Veränderungen
HRB 3507HRB 3507: Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar, Markt 16, 47546 Kalkar. Nicht mehr Geschäftsführer: Hartung, Bernd, Bochum, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Ahrens, Alina, Havixbeck, *XX.XX.X…
HRB 3507Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar, Industriepark 4, 47546 Kalkar. Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2011 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere des § 2 (Gegen…
Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar, Industriepark 4, 47546 Kalkar. Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2011 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, die ihrerseits zum Gegenstand des Unternehmens die Versorgung mit Energie hat. Gegenstand der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG ist auch die Versorgung mit Wasser im Stadtgebiet und benachbarten Gebieten, soweit diese über ein Leitungsnetz mit dem Wasserleitungsnetz in Kalkar verbunden sind. Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen nach Satz 1 auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Abwasserversorgung übernehmen.
HRB 3507Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar (Industriepark 4, 47546 Kalkar). Nicht mehr Geschäftsführer: Dürre, Friedrich, Marl, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Krietenbrink, Heiner, Gelsenkirchen,…
Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar (Industriepark 4, 47546 Kalkar). Nicht mehr Geschäftsführer: Dürre, Friedrich, Marl, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Krietenbrink, Heiner, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3507Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar (Industriepark 4, 47546 Kalkar). Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2003 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, unter anderem die Änderung…
Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar (Industriepark 4, 47546 Kalkar). Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2003 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, unter anderem die Änderung des § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsbefugnis beschlossen. Die weitere Gesellschafterversammlung vom 19.09.2005 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, die ihrerseits zum Gegenstand des Unternehmens die Versorgung der Bevölkerung, der Landwirtschaft, des Gewerbes und der Industrie mit Energie, soweit die Bezieher im Stadtgebiet Kalkar ansässig sind, mit Wasser, soweit die Bezieher im Stadtgebiet Kalkar sowie in den Stadtbezirken Marienbaum, Vynen und Obermörmter der Stadt Xanten ansässig sind, hat. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.