Die Versorgung mit Strom, Gas (einschließlich Flüssiggas), Wärme und Wasser, die Telekommunikation, der Betrieb von Parkhäusern und Parkraumbewirtschaftung, der öffentliche Personennahverkehr, die Ausnutzung der regenerativen Energien, die Entwicklung und Bewirtschaftung von im Eigentum der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH befindlichen Gewerbe- und Veranstaltungsflächen mit insbesondere Erwerb, Tausch, Sanierung, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden und die Schaffung und Verwaltung wirtschaftlich tragfähigen, bedarfsgerechten und bezahlbaren sowie qualitativ angemessenen Wohnraums auf einzelnen oder mehreren Grundstücken im Gebiet von Bad Salzuflen sowie dazugehörige und ähnliche Geschäfte einschließlich Beratung in diesen Angelegenheiten sowie der Betrieb von öffentlichen Schwimmbädern.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Stadt Bad Salzuflen, der WBS und der SMG befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Volker Stammer
Bad Salzuflen
Prokurist(in)
Christian Müller
Herford
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.06.1972 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.09.2002 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Gesellschafter, Firma und Sitz), 6 (Gesellschafterversammlung), 11 (Aufgaben des Aufsichtsrates) und 13 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlungen vom 25.10.2006 und 21.12.2006 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Gegenstand), 6 (Gesellschafterversammlung), 8 (Aufsichtsrat), 10 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats) und 18 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 4 (Stammkapital) und 8 (Aufsichtsrat) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.620,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Stadtverkehrsgesellschaft Bad Salzuflen mbH (AG Lemgo, HRB 1223) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2008 hat die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 11 (Aufgaben des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 8 (Aufsichtsrat) und 15 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 6 (Gesellschafterversammlung), 7 (Zuständigkeit der Gesellschafterversarnmlung), 8 (Aufsichtsrat), 10 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats), 12 (Geschäftsführung, Vertretung), 13 (Wirtschaftsplan), 14 (Jahresabschluss und Lagebericht) und 17 (Bekanntmachungen) unter Neufassung im übrigen beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Gegenstand) und 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 11 (Aufgaben des Aufsichtsrats) und 12 (Geschäftsführung, Vertretung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Das bisher von der Stadt Bad Salzuflen als Eigenbetrieb betriebene Unternehmen ist gemäß §§ 58, 51 des Umwandlungsgesetzes in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt worden.
Die Gesellschaft hat mit der Wirtschaftsbetriebe Bad Salzuflen GmbH am 19.08.2003 einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen und die Gesellschaften am selben Tage zugestimmt haben.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2007 mit der Stadtverkehrsgesellschaft Bad Salzuflen mbH mit Sitz in Bad Salzuflen (AG Lemgo, HRB 1223) verschmolzen.
Tag der ersten Eintragung: 28.07.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.08.2003.
Verträge Bl. 787 ff. Sd.Bd.
Ges.Vertrag Bl. 820-829 Sd.Bd.
Ges.-Vertrag Bl. 842-859 Sbd.
besondere Vertretungsregelung nach ausgelassener Übernahme in das elektronische Handelsregister von Amts wegen nachgetragen.
Unternehmensvertrag
Der mit der Wirtschaftsbetriebe Bad Salzuflen GmbH in Bad Salzuflen (Amtsgericht Lemgo, HRB 3365) am 19.08.2003 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 08.01.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2013 hat der Änderung zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.