Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zu Geschäften, die über den gewöhnlichen Geschäftsverlauf hinausgehen, bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Präsidiums, wie er sich aus § 18 dieser Satzung ergibt. Dies gilt insbesondere für folgende Geschäfte und Handlungen: a) Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und anderen Gegenständen des Anlagenvermögens; b) Veräußerungen, Belastungen von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Belastung und Verpfändung von anderen Gegenständen des Anlagevermögens; c) Aufnahme von Krediten in Höhe von insgesamt mehr als 2.500 € im Geschäftsjahr, d) Gewährung von Darlehen an Dritte in jeglicher Höhe und Übernahme von Bürgschaften; e) Eingehung von Dauerschuldverhältnissen jeder Art, die den Verein ohne Rücksicht auf den Wert länger als fünf Jahre verpflichten (z.B. Miet-, Leasingverträge). Außerdem sind Verträge genehmigungspflichtig, die nach Ablauf ihrer nicht über fünfjährigen Laufzeit verlängert oder neu abgeschlossen werden sollen; f) Vertragsabschlüsse ohne Rücksicht auf den Gegenstand, die je Vertrag und Vertragspartner einen Wert von 5.000 € überschreiten; g) Abschluß und Auflösung von Anstellungsverträgen; h) Beantragung von Zuschüssen oder anderer öffentliche Mittel für Investitionen; i) Verteilung der Sportstätten-Nutzungsmöglichkeiten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Arno Hans-Josef Kuhlmann
Haltern am See
Vorstand
Christian Ricken
Haltern am See
Vorstand
Thorsten Stüer
Haltern am See
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.07.1968 zuletzt geändert am 27.01.1996
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2015 hat die Änderung der Satzung in der Gliederung, in der Aufnahme einer Präambel, sowie in § 1 (Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr), § 2 (Fachabteilungen und Konzeption des Vereins), § 3 (Vereinszweck, Vereinstätigkeit), § 4 (Zugehörigkeit zu Verbänden), § 5 (Mitgliedschaft im Verein), § 6 (Stimmrecht und Wählbarkeit), § 7 (Organisatorische Struktur des Vereins), § 8 (Die Verwaltung des Vereins), § 9 (Präsidium), § 10 (Vereinsvermögen), § 11 (Kassenprüfer), § 12 (Vereinsauflösung), § 13 (Satzungsänderungen), § 14 (Auflösung einer Fachabteilung), § 15 (Auflösung des Vereins), § 16 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.08.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 454 AG Marl getreten. Freigegeben am 17.12.2008.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.