Handelsregister · VR 10454 früher Amtsgericht Marl

Chronologischer Auszug

Sportverein Hullern von 1968 e.V. · Amtsgericht Gelsenkirchen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportverein Hullern von 1968 e.V.

b)
Haltern am See
a)
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter
der 1. Vorsitzende, im Falle dessen Verhinderung, der 1.
Geschäftsführer.

b)
1. Kassiererin:
Meincke, Monika, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Lenfert, Franz-Josef, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
1. Geschäftsführer:
Tiedemann, Klaus, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 28.07.1968 zuletzt geändert am 27.01.1996
a)
17.12.2008
Lenz

b)
Tag der ersten Eintragung:
18.08.1978

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 454 AG Marl
getreten.

Freigegeben am 17.12.2008.
2a)
von Amts wegen berichtigend ergänzt:
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter
der 1. Vorsitzende, im Falle dessen Verhinderung, der 1.
Geschäftsführer.
Zu Geschäften, die über den gewöhnlichen
Geschäftsverlauf hinausgehen, bedarf der Vorstand der
vorherigen Zustimmung des Präsidiums, wie er sich aus
§ 9.3. dieser Satzung ergibt. Dies gilt insbesondere für
folgende Geschäfte und Handlungen:
a) Erwerb v on Grundstücken, grundstücksgleichen
Rechten und anderen Gegenständen des
Anlagenvermögens;
b) Veräußerungen, Belastungen von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten sowie die Belastung und
Verpfändung von anderen Gegenständen des
Anlagevermögens;
c) Aufnahme vonKrediten in Höhe von insgesamt mehr
als DM 5.000,00 im Geschäftsjahr;
d) Gewährung von Darlehen an Dritte in jeglicher Höhe
und die Übernahme von Bürgschaften;
e) Eingehung von Dauerschuldverhältnissen jeder Art,
die den Verein ohne Rücksicht auf den Wert länger als
fünf Jahre verpflichtet (z.B. Miet-, Leasingverträge).
Außerdem sind Verträge genehmigungspflichtig, die
nach Ablauf ihrer nicht über fünfjährigen Laufzeit
verlängert oder neu abgeschlossen werden sollen;
f) Vertragsabschlüsse ohne Rücksicht auf den
Gegenstand, die je Vertrag und Vertragspartner einen
Wert von DM 5.000,00 überschreiten;
g) Abschluß und Auflösung von Anstellungsverträgen;
h) Beantragung von Zuschüssen des
Landessportbundes oder anderer öffentlicher Mittel für
Investitionen;
i) Verteilung der Sportstätten-Nutzungsmöglichkeiten;
j) Verwendung von Ergebnissen, die aus
Veranstaltungen des Vereins herrühren und die
maßgeblich durch den Einsatz der Abteilungen zustande
gekommen sind.
a)
07.05.2009
Venjakob
3b)
Nicht mehr
1. Kassiererin:
Meincke, Monika, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Lenfert, Franz-Josef, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Marek, Norbert, Haltern, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Rauen, Mechthild, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
a)
14.05.2009
Venjakob
4b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Marek, Norbert, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Lenfert, Franz-Josef, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
a)
21.06.2012
Kracheel
5a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Zu Geschäften, die über den gewöhnlichen
Geschäftsverlauf hinausgehen, bedarf der Vorstand der
vorherigen Zustimmung des Präsidiums, wie er sich aus
§ 18 dieser Satzung ergibt. Dies gilt insbesondere für
folgende Geschäfte und Handlungen:
a) Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen
Rechten und anderen Gegenständen des
Anlagenvermögens;
b) Veräußerungen, Belastungen von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten sowie die Belastung und
Verpfändung von anderen Gegenständen des
Anlagevermögens;
c) Aufnahme von Krediten in Höhe von insgesamt mehr
als 2.500 € im Geschäftsjahr,
d) Gewährung von Darlehen an Dritte in jeglicher Höhe
und Übernahme von Bürgschaften;
e) Eingehung von Dauerschuldverhältnissen jeder Art,
die den Verein ohne Rücksicht auf den Wert länger als
fünf Jahre verpflichten (z.B. Miet-, Leasingverträge).
Außerdem sind Verträge genehmigungspflichtig, die
nach Ablauf ihrer nicht über fünfjährigen Laufzeit
verlängert oder neu abgeschlossen werden sollen;
f) Vertragsabschlüsse ohne Rücksicht auf den
Gegenstand, die je Vertrag und Vertragspartner einen
Wert von 5.000 € überschreiten;
g) Abschluß und Auflösung von Anstellungsverträgen;
h) Beantragung von Zuschüssen oder anderer öffentliche
Mittel für Investitionen;
i) Verteilung der Sportstätten-Nutzungsmöglichkeiten.

b)
Nicht mehr
1. Geschäftsführer:
Tiedemann, Klaus, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
1. Geschäftsführer:
Kuhlmann, Arno Hans-Josef, Haltern am See,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Rauen, Mechthild, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Ricken, Christian, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Lenfert, Franz-Josef, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
1. Vorsitzende:
Stüer, Thorsten, Haltern am See, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2015 hat die Änderung der Satzung in der
Gliederung, in der Aufnahme einer Präambel, sowie in § 1 (Name, Sitz, Eintragung und
Geschäftsjahr), § 2 (Fachabteilungen und Konzeption des Vereins), § 3 (Vereinszweck,
Vereinstätigkeit), § 4 (Zugehörigkeit zu Verbänden), § 5 (Mitgliedschaft im Verein), § 6
(Stimmrecht und Wählbarkeit), § 7 (Organisatorische Struktur des Vereins), § 8 (Die
Verwaltung des Vereins), § 9 (Präsidium), § 10 (Vereinsvermögen), § 11 (Kassenprüfer), §
12 (Vereinsauflösung), § 13 (Satzungsänderungen), § 14 (Auflösung einer Fachabteilung),
§ 15 (Auflösung des Vereins), § 16 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
a)
06.07.2021
Nießen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.