Handelsregister · VR 10454 früher Amtsgericht Marl
Chronologischer Auszug
Sportverein Hullern von 1968 e.V. · Amtsgericht Gelsenkirchen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sportverein Hullern von 1968 e.V. b) Haltern am See | a) Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende, im Falle dessen Verhinderung, der 1. Geschäftsführer. b) 1. Kassiererin: Meincke, Monika, Haltern am See, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Lenfert, Franz-Josef, Haltern am See, *XX.XX.XXXX 1. Geschäftsführer: Tiedemann, Klaus, Haltern am See, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 28.07.1968 zuletzt geändert am 27.01.1996 | a) 17.12.2008 Lenz b) Tag der ersten Eintragung: 18.08.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 454 AG Marl getreten. Freigegeben am 17.12.2008. |
| 2 | a) von Amts wegen berichtigend ergänzt: Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende, im Falle dessen Verhinderung, der 1. Geschäftsführer. Zu Geschäften, die über den gewöhnlichen Geschäftsverlauf hinausgehen, bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Präsidiums, wie er sich aus § 9.3. dieser Satzung ergibt. Dies gilt insbesondere für folgende Geschäfte und Handlungen: a) Erwerb v on Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und anderen Gegenständen des Anlagenvermögens; b) Veräußerungen, Belastungen von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Belastung und Verpfändung von anderen Gegenständen des Anlagevermögens; c) Aufnahme vonKrediten in Höhe von insgesamt mehr als DM 5.000,00 im Geschäftsjahr; d) Gewährung von Darlehen an Dritte in jeglicher Höhe und die Übernahme von Bürgschaften; e) Eingehung von Dauerschuldverhältnissen jeder Art, die den Verein ohne Rücksicht auf den Wert länger als fünf Jahre verpflichtet (z.B. Miet-, Leasingverträge). Außerdem sind Verträge genehmigungspflichtig, die nach Ablauf ihrer nicht über fünfjährigen Laufzeit verlängert oder neu abgeschlossen werden sollen; f) Vertragsabschlüsse ohne Rücksicht auf den Gegenstand, die je Vertrag und Vertragspartner einen Wert von DM 5.000,00 überschreiten; g) Abschluß und Auflösung von Anstellungsverträgen; h) Beantragung von Zuschüssen des Landessportbundes oder anderer öffentlicher Mittel für Investitionen; i) Verteilung der Sportstätten-Nutzungsmöglichkeiten; j) Verwendung von Ergebnissen, die aus Veranstaltungen des Vereins herrühren und die maßgeblich durch den Einsatz der Abteilungen zustande gekommen sind. | a) 07.05.2009 Venjakob | ||
| 3 | b) Nicht mehr 1. Kassiererin: Meincke, Monika, Haltern am See, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Lenfert, Franz-Josef, Haltern am See, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Marek, Norbert, Haltern, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Rauen, Mechthild, Haltern am See, *XX.XX.XXXX | a) 14.05.2009 Venjakob | ||
| 4 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Marek, Norbert, Haltern am See, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Lenfert, Franz-Josef, Haltern am See, *XX.XX.XXXX | a) 21.06.2012 Kracheel | ||
| 5 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zu Geschäften, die über den gewöhnlichen Geschäftsverlauf hinausgehen, bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Präsidiums, wie er sich aus § 18 dieser Satzung ergibt. Dies gilt insbesondere für folgende Geschäfte und Handlungen: a) Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und anderen Gegenständen des Anlagenvermögens; b) Veräußerungen, Belastungen von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Belastung und Verpfändung von anderen Gegenständen des Anlagevermögens; c) Aufnahme von Krediten in Höhe von insgesamt mehr als 2.500 € im Geschäftsjahr, d) Gewährung von Darlehen an Dritte in jeglicher Höhe und Übernahme von Bürgschaften; e) Eingehung von Dauerschuldverhältnissen jeder Art, die den Verein ohne Rücksicht auf den Wert länger als fünf Jahre verpflichten (z.B. Miet-, Leasingverträge). Außerdem sind Verträge genehmigungspflichtig, die nach Ablauf ihrer nicht über fünfjährigen Laufzeit verlängert oder neu abgeschlossen werden sollen; f) Vertragsabschlüsse ohne Rücksicht auf den Gegenstand, die je Vertrag und Vertragspartner einen Wert von 5.000 € überschreiten; g) Abschluß und Auflösung von Anstellungsverträgen; h) Beantragung von Zuschüssen oder anderer öffentliche Mittel für Investitionen; i) Verteilung der Sportstätten-Nutzungsmöglichkeiten. b) Nicht mehr 1. Geschäftsführer: Tiedemann, Klaus, Haltern am See, *XX.XX.XXXX Gewählt als 1. Geschäftsführer: Kuhlmann, Arno Hans-Josef, Haltern am See, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Rauen, Mechthild, Haltern am See, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorstand: Ricken, Christian, Haltern am See, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Lenfert, Franz-Josef, Haltern am See, *XX.XX.XXXX Gewählt als 1. Vorsitzende: Stüer, Thorsten, Haltern am See, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2015 hat die Änderung der Satzung in der Gliederung, in der Aufnahme einer Präambel, sowie in § 1 (Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr), § 2 (Fachabteilungen und Konzeption des Vereins), § 3 (Vereinszweck, Vereinstätigkeit), § 4 (Zugehörigkeit zu Verbänden), § 5 (Mitgliedschaft im Verein), § 6 (Stimmrecht und Wählbarkeit), § 7 (Organisatorische Struktur des Vereins), § 8 (Die Verwaltung des Vereins), § 9 (Präsidium), § 10 (Vereinsvermögen), § 11 (Kassenprüfer), § 12 (Vereinsauflösung), § 13 (Satzungsänderungen), § 14 (Auflösung einer Fachabteilung), § 15 (Auflösung des Vereins), § 16 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen. | a) 06.07.2021 Nießen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.