Handelsregister · HRB 41998
Chronologischer Auszug
SPORTTOTAL AG · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) WIGE MEDIA AG b) Frechen c) Die Leitung einer Gruppe von Unternehmen, die auf den Gebieten Sport, Medien, Kommunikation und Datenservice tätig sind und sich insbesondere mit der Produktion, Verbreitung und dem Vertrieb von Medien aller Art, der Datenverarbeitung für Dritte, der Herstellung von Video- und Fernsehproduktionen aller Art, dem Verleih und der Vermietung von Zubehör zur Herstellung von Fernsehproduktionen, von aktuellen Berichterstattungen und der Produktion von Fernsehveranstaltungen, der Planung, Realisierung und dem Betrieb medientechnischer Einrichtungen für Sportund sonstige Veranstaltungsstätten, dem Sport- und Sportmarketing, dem Einkauf und Handel sowie die Entwicklung und Vermarktung von Rechten, dem Betrieb von Internetaktivitäten aller Art, dem Verkauf und Versand von Videokassetten aller Art, dem Betrieb einer Agentur für Werbung und Promotion, insbesondere auf dem Gebiet der Fernsehsportwerbung, sowie sämtlicher Dienstleistungen, die im unmittelbaren und/oder mittelbaren Zusammenhang mit den vorbezeichneten Tätigkeiten stehen, befassen. Die Gesellschaft ist berechtigt, auf den vorbezeichneten Geschäftsfeldern auch selbst tätig zu werden. Die Gesellschaft kann auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, deren Unternehmensgegenstände sich ganz oder teilweise auf die vorgenannten Geschäftsfelder erstrecken. Sie ist berechtigt, Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenzufassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung zu beschränken. | 6.000.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Geishecker, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Nehl, Josef, Rösrath, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dr. Heilfort, Ulrich, Leipzig, *XX.XX.XXXX Lowitzki, Wolfgang Joachim, Köln, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 31.12.1998, zuletzt geändert am 25.07.2001. | a) 02.01.2003 Leuchtenberg b) Tag der ersten Eintragung: 27.05.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1871 Amtsgericht Kerpen getreten. Freigegeben am 02.01.2003. |
| 2 | a) Die Hauptversammlung vom 14.07.2003 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen), § 6 (Zusammensetzung des Vorstands), § 7 (Geschäftsführung), § 8 (Aufsichtsrat, Amtszeit, Amtsniederlegung), § 9 (Sitzungsort und Einberufung), § 10 (Stimmrecht), § 11 (Vorsitz und Beschlussfassung), und § 13 (Jahresabschluss) beschlossen. | a) 01.08.2003 Maintzer b) Beschl. Bl. 657 ff. Sdb. | ||||
| 3 | b) Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Vorstand: Nehl, Josef, Rösrath, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 18.08.2003 Arnold | ||||
| 4 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dr. Schleppinghoff, Andrea, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 20.10.2003 Schmied | ||||
| 5 | a) Die außerordentliche Hauptversammlung hat am 14.09.2000 die Ergänzung von § 4 der Satzung um einen Absatz 3 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist danach ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.08.2005 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 3.000.000,- Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Hierbei kann das Bezugsrecht nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung ausgeschlossen werden. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 04.07.2005 ist das durch Beschluß der Hauptversammlung vom 14.09.2000 geschaffene genehmigte Kapital aufgehoben. Gleichzeitig ist ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von Euro 3.000.000,00 geschaffen worden. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 4 Abs. 3.Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2010 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 3.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen das Bezugsrecht auszuschließen; a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Optionsrechten, Options-, Wandelschuldverschreibungen oder Options- oder Wandelgenussrechten; c) um Aktien als Belgeschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben; d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen; e) bei einer Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft, wenn die neuen Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zu einem Ausgabenpreis ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. | a) 25.07.2005 Maintzer | ||||
| 6 | Prokura erloschen: Lowitzki, Wolfgang Joachim, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 28.07.2005 Schmied | ||||
| 7 | a) Die außerordentliche Hauptversammlung hat am 14.09.2000 die Ergänzung von § 4 der Satzung um einen neuen Absatz 4 (bedingtes Kapital) beschlossen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 450.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von Stückaktien in gesetzlich zulässiger Zahl. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstandes und an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und an Arbeitnehmer verbundener Unternehmen. Sie wird nur insoweit durchgeführt, als Bezugsberechtigte von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. | a) 15.08.2005 Maintzer b) Sp. 7b/lfd. Nr. 1 Sp. 6 von Amts wegen ergänzt. | ||||
| 8 | a) Die Hauptversammlung vom 04.07.2005 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Stimmrecht) sowie in § 11 (Vorsitz und Beschlußfassung) beschlossen. | a) 17.11.2005 Maintzer b) Beschluss Bl. 1022 ff. Sdb. | ||||
| 9 | b) Bestellt als Vorstand: Maukisch, Joerg, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Dr. Schleppinghoff, Andrea, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 28.12.2005 Odenthal | |||
| 10 | Prokura erloschen: Dr. Heilfort, Ulrich, Leipzig, *XX.XX.XXXX | a) 27.03.2006 Raschke | ||||
| 11 | b) Nicht mehr Vorstand: Nehl, Josef, Rösrath, *XX.XX.XXXX Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Vorstand: Maukisch, Joerg, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Vormbaum, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 19.05.2006 Raschke | |||
| 12 | b) Köln | a) Die Hauptversammlung vom 10.07.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs.2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Köln beschlossen. | a) 24.07.2006 Maintzer b) Beschluß Bl. 1134 ff.Sonderband | |||
| 13 | b) Bestellt als Vorstand: Hoff, Stefan, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 02.04.2007 Raschke | ||||
| 14 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 02.07.2007 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 02.07.2007 mit der WIGE TELEVISION GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 42446), WBS-WIGE Business Services GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 56146), WIGE COMMUNICTION GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 42700) verschmolzen. | a) 15.08.2007 Maintzer | ||||
| 15 | b) Nicht mehr Vorstand: Hoff, Stefan, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 02.10.2008 Großbach | ||||
| 16 | a) Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 21.9.2009 ist das bisherige , von der Hauptversammlung am 4.7.2005 beschlossene genehmigte Kapital aufgehoben, ein neues genehmigtes Kapital geschaffen worden, § 4 Abs. 3 der Satzung (genehmigtes Kapital) entsprechend geändert sowie § 10 ( Teilnahme an der Hauptversammlung) und § 11 (Einberufung Hauptversammlung) der Satzung geändert. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21.9.2014 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 3.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen das Bezugsrecht auszuschließen: a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Optionsrechten, Options-, Wandelschuldverschreibungen oder Options- oder Wandelgenussrechten;c) um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben; d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen;e) bei einer Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft, wenn die neuen Aktilen bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zu einem Ausgabepreis ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. | a) 07.10.2009 Dohnke | ||||
| 17 | b) Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Am Coloneum 2, 50829 Köln | a) 24.11.2009 Heuser | ||||
| 18 | b) Nicht mehr Vorstand: Maukisch, Joerg, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstandsvorsitzender: Eishold, Stefan, Grünwald, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 25.11.2009 Reimer | ||||
| 19 | 1.000.000,00 EUR | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.02.2010 ist das Grundkapital im vereinfachten Verfahren zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien von EUR 6.000.000,00 um EUR 5.000.000,00 auf EUR 1.000.000,00 herabgesetzt und § 4 Absatz 1 und 2 der Satzung entsprechend geändert worden. | a) 03.05.2010 Engeland | |||
| 20 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.02.2010 ist das genehmigte Kapital und entsprechend § 4 Abs. 3 der Satzung geändert, sowie das bedingte Kapital und entsprechend § 4 Abs. 4 der Satzung geändert. Ferner ist beschlossen worden, das Grundkapital um bis zu 3.000.000,00 Euro auf bis zu 4.000.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. September 2014 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EURO 500.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen das Bezugsrecht auszuschließen: a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Optionsrechten, Options-, Wandelschuldverschreibungen oder Options- oder Wandelgenussrechten; c) um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben; d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen; e) bei einer Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft, wenn die neuen Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zu einem Ausgabepreis ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchffihrung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend dem Umfang der Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 100.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von Stückaktien in gesetzlich zulässiger Zahl. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstandes und an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und an Arbeitnehmer verbundener Unternehmen. Sie wird nur insoweit durchgeführt, als Bezugsberechtigte von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. | a) 14.05.2010 Dohnke | ||||
| 21 | 4.000.000,00 EUR | a) Die am 10.2.2010 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 3.000.000 Euro auf 4.000.000,00 EUR ist durchgeführt. § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 18.6.2010 entsprechend geändert. | a) 24.06.2010 Dohnke | |||
| 22 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.08.2010 ist das bestehende Genehmigte Kapital aufgehoben, das neue Genehmigte Kapital 2010 geschaffen worden und § 4 Absatz 3 der Satzung entsprechend neu gefasst worden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.08.2010 ist das Bedingte Kapital II/2010 geschaffen worden und § 4 (Kapital) der Satzung durch Einfügung eines Absatz 5 entsprechend ergänzt worden. Außerdem ist § 9 (Hauptversammlung) der Satzung geändert. b) Der Vorstand ist bis zum 23.08.2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 2.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010). Den Aktionären der Gesellschaft ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre unter besonderen Voraussetzungen auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere des Aktienausgabetrages, mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.900.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.900.000 Stück auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 1.900.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II/2010). Das Bedingte Kapital II/2010 dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24.08.2010 bis zum 23.08.2015 von der Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden, soweit die Ausgabe gegen Barleistung erfolgt. Die Ausgabe der neuesten Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24.08.2010 jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit druchgeführt werden, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus diesen Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einhelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. | a) 26.10.2010 Dohnke | ||||
| 23 | 4.399.500,00 EUR | a) Der Vorstand hat auf der Grundlage des durch Beschlusses der Hauptversammlung vom 24.08.2010 geschaffenen Genehmigten Kapitals 2010 am 30.12.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage um 399.500,00 EUR durch Ausgabe von 399.500 Stück auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie (Neue Aktien) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 399.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30.12.2010 wurden § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Ziffer 1 und 2 der Satzung entsprechend neu gefasst. b) Das Genehmigten Kapital 2010 beträgt nach teilweiser Ausnutzung noch 1.600.500,00 EUR. | a) 05.01.2011 Engeland | |||
| 24 | b) Nicht mehr Vorstand: Geishecker, Peter, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 20.01.2011 Großkelwing | ||||
| 25 | 4.634.684,00 EUR | a) Der Vorstand hat auf der Grundlage des durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.8.2010 geschaffenen Genehmigten Kapitals 2010 am 28.3.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlage von 4399500 Euro um 235.184,00 EUR auf 4.634.684 Euro durch Ausgabe von 235.184 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie (Neue Aktien) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.3.2011 wurde § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Ziffer 1 und 2 der Satzung entsprechend neu gefasst. b) Das Genehmigte Kapital 2010 beträgt nach teilweiser Ausnutzung noch 1.365.316,00 EUR. | a) 24.05.2011 Dohnke | |||
| 26 | b) Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Vorstandsvorsitzender: Eishold, Stefan, Grünwald, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 25.05.2011 Großkelwing | ||||
| 27 | a) Eintragung vom 24.05.2011 lfd. Nr. 25, Spalte 6 a) berichtigt: Ergänzend eingetragen: § 4 Ziffer 3 Satz 1 der Satzung wurde geändert. | a) 26.05.2011 Dohnke | ||||
| 28 | a) Der Vorstand hat auf der Grundlage des durch Beschlusses der Hauptversammlung vom 24.08.2010 geschaffenen Genehmigten Kapitals 2010 am 30.12.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage um 399.500,00 EUR durch Ausgabe von 399.500 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie (Neue Aktien) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 399.500,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30.12.2010 wurden § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Ziffer 1 und 2 der Satzung entsprechend neu gefasst. | a) 06.07.2011 Dohnke b) Lfd. Nr. 23, Spalte 6a) von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 29 | 5.434.684,00 EUR | a) Der Vorstand hat auf der Grundlage des durch Beschluß der Hauptversammlung vom 24.8.2010 geschaffenen Genehmigten Kapitals 2010 am 27.7.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital gegen Bareinlage um bis zu 1.158.671 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.158.671 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammeinlagen (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1 Euro je Stück Aktie zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 800000 Euro durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 16.8.2011 ist § 4 der Satzung (Grundkapital) geändert. b) Das Genehmigte Kapital 2010 beträgt noch 565316 Euro. | a) 18.08.2011 Dohnke | |||
| 30 | a) Der Vorstand hat auf der Grundlage des durch Beschluß der Hauptversammlung vom 24.8.2010 geschaffenen Genehmigten Kapitals 2010 am 27.7.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital gegen Bareinlage um bis zu 1.158.671 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.158.671 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1 Euro je Stück Aktie zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 800000 Euro durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 16.8.2011 ist § 4 der Satzung (Grundkapital) geändert. | a) 25.08.2011 Dohnke b) Lfd. Nr. 29, Spalte 6a von Amts wegen berichtigt | ||||
| 31 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.08.2011 ist das Genehmigte Kapital 2011 geschaffen und entsprechend § 4 der Satzung (Grundkapital) durch Einfügung eines Abs. 3 a ergänzt worden. b) Der Vorstand ist bis zum 24. August 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 952.026 Stück neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 952.026,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). Den Aktionären der Gesellschaft ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. | a) 05.10.2011 Dohnke | ||||
| 32 | b) Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 25.08.2011 und der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesllschaft vom 29.08.2011 einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Geschäftsbereich "Redaktion", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die WIGE EMENDO GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 72875) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. | a) 25.10.2011 Dohnke | ||||
| 33 | b) Bestellt als Vorstand: Lauterbach, Peter Marc Rudolf, Seefeld- Hechendorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 17.11.2011 Großkelwing | ||||
| 34 | 5.749.684,00 EUR | a) Der Vorstand hat auf der Grundlage des durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.8.2010 geschaffenen Genehmigten Kapitals 2010 am 9.3.2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital gegen Sacheinlage um 315000.- Euro durch Ausgabe von 315000 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1 Euro je Stück Aktie zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 9.3.2012 ist § 4 der Satzung (Grundkapital) geändert. b) Das genehmigte Kapital 2010 beträgt noch 250.316,00 EUR | a) 02.05.2012 Dohnke | |||
| 35 | a) Der Vorstand besteht aus zwei oder mehreren Personen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. | a) 08.05.2012 Dohnke b) lfd. Nr. 1 Sp. 4 a von Amts wegen berichtigt | ||||
| 36 | a) _wige MEDIA AG | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. | a) Die Hauptversammlung vom 18.07.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Des weiteren wurde ein neuer genehmigtes Kapital 2012 beschlossen und entsprechend die Satzung um einen § 4 Abs. 3 b ergänzt. Ferner wurde die Satzung geändert in § 6 (Zusammensetzung des Vorstandes). Schließlich wurde die allgemeine Vertretungsregelung und entsprechend die Satzung in § 7 geändert. b) Der Vorstand ist bis zum 17. Juli 2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 1.672.500 Stück neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.672.500 zu erhöhen ("GENEHMIGTES KAPITAL 2012"). Den Aktionären der Gesellschaft ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). In bestimmten Fällen ist der Vorstand jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. | a) 26.07.2012 Engeland | ||
| 37 | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) 08.08.2012 Dohnke b) Lfd. Nr. 36, Spalte 4a) von Amts wegen berichtigt | ||||
| 38 | Prokura erloschen: Vormbaum, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 14.12.2012 Schmied | ||||
| 39 | 8.624.526,00 EUR | a) Unter vollständiger Ausnutzung der drei genehmigten Kapitalia 2010 (Beschluss der Hauptversammlung vom 24.8.2010), 2011(Beschluss der Hauptversammlung vom 25.8.2011) und 2012(Beschluss der Hauptversammlung vom 18.7.2012) hat der Vorstand am 23.1.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 5.749.684,00 Euro um bis zu 2.874.842,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.874.842 Stück neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien auf bis zu 8.624.526,00 Euro zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 2.874.842,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.02.2013 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend geändert. | a) 13.02.2013 Dohnke | |||
| 40 | b) Nicht mehr Vorstandsvorsitzender: Eishold, Stefan, Grünwald, *XX.XX.XXXX Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Vorstand: Lauterbach, Peter, Seefeld, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Einzelprokura: Nagel, Lutz, München, *XX.XX.XXXX | a) 18.07.2013 Großkelwing | |||
| 41 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.07.2013 ist ein neues Genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2013) geschaffen worden und § 4 (Grundkapital) Ziff. 3 der Satzung neu gefaßt worden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.07.2013 ist ein weiteres Bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2013) geschaffen worden durch Einfügung einer neuen Ziff. 6 des § 4 der Satzung. Außerdem ist § 8 (Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates) Ziff. 9 der Satzung geändert. b) Der Vorstand ist bis zum 22. Juli 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 4.312.263 Stück neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.312.263 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.312.263,00 durch Ausgabe von bis zu 2.312.263 Stück auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 2.312.263,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013). Das bedingte Kapital 2013 dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23.07.2013 bis zum 22. Juli 2018 von der Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne von §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden, soweit die Ausgabe gegen Barleistung erfolgt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. Juli 2013 jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus diesen Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. | a) 28.08.2013 Dohnke | ||||
| 42 | 9.486.978,00 EUR | a) Unter teilweiser Ausnutzung der durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 23.07.2013 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapitals 2013) ist die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um 862.452,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 31.10.2013 sind § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 der Satzung entsprechend geändert. b) Der Vorstand ist bis zum 22. Juli 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 3.449.811 Stück neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 3.449.811,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.312.263,00 durch Ausgabe von bis zu 2.312.263 Stück auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 2.312.263,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013). Das Bedingte Kapital 2013 dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. Juli 2013 bis zum 22. Juli 2018 von der Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden, soweit die Ausgabe gegen Barleistung erfolgt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. Juli 2013 jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus diesen Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2013 anzupassen. | a) 05.11.2013 Engeland b) lfd. Nr. 41, Spalte 6 b) das "Bedingte Kapital 2013" systembedingt von Amts wegen neu eingetragen | |||
| 43 | a) Unter teilweiser Ausnutzung der durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 23.07.2013 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapitals 2013) ist die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um 862.452,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 31.10.2013 sind § 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 der Satzung entsprechend geändert. | a) 18.11.2013 Dohnke b) Lfd. Nr. 42, Spalte 6a) von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 44 | 11.336.892,00 EUR | a) Auf Grund der am 24.08.2010 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital II/2010) sind 1.849.914 neue Stückaktien ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 11.336.892,00 EUR; § 4 Abs.1, Abs. 2 und Abs. 5 Satz 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30.01.2014 geändert. b) Das bedingte Kapital II/2010 beträgt noch 50.086,00 EUR. | a) 12.02.2014 Schumacher | |||
| 45 | a) Die Hauptversammlung vom 22.10.2014 hat die Änderung der Satzung beschlossen; in § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wurde nach Absatz (3) und vor Absatz (4) ein neuer Absatz (3a) neu eingefügt und damit ein neues genehmigtes Kapital geschaffen; ferner wurde in § 4 die Absätze (5) und (6) insgesamt neu gefasst und nach Absatz (6) ein neuer Absatz (7) neu eingefügt, wodurch die bisherigen bedingten Kapitalia II/2010 und 2013 geändert und ein neues bedingtes Kapital 2014 geschaffen wurde. Ferner wurde in § 8 der Satzung (Aufsichtsrat, Amtszeit, Amtsniederlegung) der Satz 4 des Absatzes (9) gestrichen und der Absatz (10) insgesamt neu gefasst. b) Der Vorstand ist bis zum 21. Oktober 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 2.226.727 Stück neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.226.727 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Soweit der Vorstand eine Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2014 zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und/oder Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft und/oder mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen durchführt, darf der Vorstand aus dieser Ermächtigung zur genehmigten Kapitalerhöhung das Grundkapital um maximal bis zu EUR 1.135.307 durch Ausgabe von maximal bis zu 1.135.307 Stück neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) erhöhen. Dieses Ermächtigungsvolumen verringert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien und/oder Bezugsrechte entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung Arbeitnehmern und/oder Mitgliedern der Geschäftsführung der Gesellschaft und/oder mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen - auch unter Ausnutzung von bedingtem Kapital nach Maßgabe der Satzung und/oder einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien - gewährt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Er ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere des Ausgabebetrages, festzulegen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 134.221,00 durch Ausgabe von bis zu 134.221 Stück auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 134.221,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II/2010). Das Bedingte Kapital II/2010 dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. August 2010 bis zum 23. August 2015 von der Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne von § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden, soweit die Ausgabe gegen Barleistung erfolgt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. August 2010 jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus diesen Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.841.786 durch Ausgabe von bis zu 1.841.786 Stück auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 1.841.786,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013).Das Bedingte Kapital 2013 dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. Juli 2013 bis zum 22. Juli 2018 von der Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden, soweit die Ausgabe gegen Barleistung erfolgt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. Juli 2013 jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus diesen Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2013 anzupassen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 3.600.531 durch Ausgabe von bis zu 3.600.531 Stück auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 3.600.531,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Das Bedingte Kapital 2014 dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22. Oktober 2014 bis zum 21. Oktober 2019 von der Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne von § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden, soweit die Ausgabe gegen Barleistung erfolgt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22. Oktober 2014 jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus diesen Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. | a) 09.01.2015 Schumacher | ||||
| 46 | 11.375.614,00 EUR | a) Auf Grund der durch die Hauptversammlung am 24.8.2010 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital II/2010) und der durch die Hauptversammlung am 22.10.2014 beschlossenen Erhöhung des bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital II/2010) sind Bezugsaktien im Nennwert von 38.402 Euro ausgegeben worden. Auf Grund der durch die Hauptversammlung am 23.7.2013 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die Hauptversammlung am 22.10.2014 beschlossenen Herabsetzung des bedingten Kapitals 2013 sind Bezugsaktien im Nennwert von 320 Euro ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 11.375.614,00 EUR; § 4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 19.1.15 geändert. b) Das bedingte Kapital II/2010 beträgt noch 111.684 Euro. Das bedingte Kapital 2013 beträgt noch 1.841.786 Euro. | a) 04.02.2015 Stalberg | |||
| 47 | b) Das Grundkapital ist um bis zu 100.000 Euro bedingt erhöht durch Ausgabe von Stückaktien in gesetzlich zulässiger Zahl. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und an Arbeitnehmer verbundener Unternehmen. Sie wird nur insoweit durchgeführt, als Bezugsberechtigte von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. | a) 05.02.2015 Stalberg b) Laufende Nr. 20 Spalte 6b) von Amts wegen berichtigend teilweise wieder eingetragen. | ||||
| 48 | a) Die Hauptversammlung vom 05.08.2015 hat folgende Satzungsänderung beschlossen: der bisherige § 8 (Aufsichtsrat, Amtszeit, Amtsniederlegung) Abs. (9) der Satzung wurde aufgehoben, der bisherige § 8 Abs. (10) der Satzung wurde zum § 8 Abs. (9) der Satzung und der bisherige § 8 Abs. (11) der Satzung wurde zum § 8 Abs. (10) der Satzung. | a) 27.08.2015 Stalberg | ||||
| 49 | 12.752.123,00 EUR | a) Auf Grund der am 24.08.2010 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital II/2010) und der durch die Hauptversammlung am 22.10.2014 beschlossenen Erhöhung des bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital II/2010) sind im Geschäftsjahr 2015 Stückaktien im Nennwert von 107.368 EUR ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 16.11.2015 ist § 4 Abs. 1, 2 und 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Auf Grund der am 23.07.2013 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die Hauptversammlung am 22.10.2014 beschlossenen Herabsetzung des bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2013) sind im Geschäftsjahr 2015 Stückaktien im Nennwert von 135.452 EUR ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 16.11.2015 ist § 4 Abs.1, 2 und 6 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 22.10.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2014) um 1.133.689,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.11.2015 ist § 4 Abs. 1, 2 und 3a der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Nach teilweiser Ausnutzung: Der Vorstand ist bis zum 21. Oktober 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 1.093.038 Stück neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.093.038 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Soweit der Vorstand eine Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2014 zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und/oder Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft und/oder mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen durchführt, darf der Vorstand aus dieser Ermächtigung zur genehmigten Kapitalerhöhung das Grundkapital um maximal bis zu EUR 1.135.307 durch Ausgabe von maximal bis zu 1.135.307 Stück neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) erhöhen. Dieses Ermächtigungsvolumen verringert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien und/oder Bezugsrechte entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung Arbeitnehmern und/oder Mitgliedern der Geschäftsführung der Gesellschaft und/oder mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen - auch unter Ausnutzung von bedingtem Kapital nach Maßgabe der Satzung und/oder einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien - gewährt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Er ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere des Ausgabebetrages, festzulegen. Das bedingte Kapital II/2010 beträgt noch 4.316 Euro. Das bedingte Kapital 2013 beträgt noch 1.706.334 Euro. | a) 19.11.2015 Stalberg | |||
| 50 | b) Bestellt als Vorstand: Grodowski, Oliver, Bonn, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nunmehr Vorstandsvorsitzender: Lauterbach, Peter Marc Rudolf, Hürth, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Einzelprokura: Siecken, Björn, Willich, *XX.XX.XXXX | a) 10.03.2016 Großkelwing | |||
| 51 | 14.726.329,00 EUR | a) Unter teilweiser Ausnutzung der durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 23.07.2013 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapitals 2013) ist die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um 1.974.206,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.03.2016 sind § 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 der Satzung entsprechend geändert. b) Nach teilweiser Ausnutzung: Der Vorstand ist bis zum 22.Juli 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 1.475.605 Stück neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.475.605,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Soweit der Vorstand eine Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2013 zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und/oder Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft und/oder mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen durchführt, darf der Vorstand aus dieser Ermächtigung zur genehmigten Kapitalerhöhung das Grundkapital um maximal bis zu EUR 862.452 durch Ausgabe von maximal bis zu 862.452 Stück neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) erhöhen. Dieses Ermächtigungsvolumen verringert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien und/oder Bezugsrechte entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung Arbeitnehmern und/oder Mitgliedern der Geschäftsführung der Gesellschaft und/oder mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen - auch unter Ausnutzung von bedingtem Kapital nach Maßgabe der Satzung und/oder einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien - gewährt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Er ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere des Ausgabebetrages, festzulegen. | a) 17.03.2016 Stalberg | |||
| 52 | Prokura erloschen: Nagel, Lutz, München, *XX.XX.XXXX | a) 14.07.2016 Möhn | ||||
| 53 | a) Die Hauptversammlung vom 04.08.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3a und § 4 Abs. 3, 4, 5 und 7 beschlossen und damit die Aufhebung der genehmigten Kapitalia 2013 und 2014, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2016 sowie die Aufhebung des Bedingten Kapitals I/2010, des Bedingten Kapitals II/2010 und des Bedingten Kapitals 2014 sowie die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2016 beschlossen. b) Der Vorstand ist bis zum 3. August 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 7.597.433 neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 7.597.433,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Wegen der weiteren Bedingungen wird auf § 4 Abs. 3 der Satzung Bezug genommen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 6.191.099,00 durch Ausgabe von bis zu 6.191.099 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 6.191.099,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Das Bedingte Kapital 2016 dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibun gen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. August 2016 bis zum 3. August 2021 von der Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne von § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden, soweit die Ausgabe gegen Barleistung erfolgt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. August 2016 jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus diesen Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2016 anzupassen. | a) 16.09.2016 Engeland | ||||
| 54 | b) Der Vorstand ist bis zum 3. August 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 7.897.433 neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 7.897.433,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Wegen der weiteren Bedingungen wird auf § 4 Abs. 3 der Satzung Bezug genommen. | a) 21.09.2016 Engeland b) Lfd. Nr. 53, Spalte 6b) von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 55 | Prokura geändert; nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Siecken, Björn, Willich, *XX.XX.XXXX | a) 14.10.2016 Großkelwing | ||||
| 56 | 16.047.614,00 EUR | a) Aufgrund der durch die Hauptversammlung am 23.07.2013 beschlossenene bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die Hauptversammlung am 22.10.2014 beschlossenen Herabsetzung des bedingten Kapitals 2013 sind Bezugsaktien im Nennwert von 1.321.285,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt nun 16.047.614,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 24.10.2016 wurde § 4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6 Satz 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das bedingte Kapital 2013 beträgt noch 385.049,00 Euro. | a) 27.10.2016 Stalberg | |||
| 57 | 17.652.375,00 EUR | a) Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Satzungsänderung vom 04.08.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.604.761,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.10.2016 ist § 4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital 2016 beträgt noch 6.292.672,00 EUR. | a) 28.10.2016 Stalberg | |||
| 58 | 17.691.175,00 EUR | b) Nach Änderung des Wohnortes nunmehr Vorstand: Grodowski, Oliver, Meckenheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aufgrund der durch die Hauptversammlung am 23.07.2013 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die Hauptversammlung am 22.10.2014 beschlossenen Herabsetzung des bedingten Kapitals 2013 sind im Zeitraum 01.01.2017 bis zum 06.04.2017 Bezugsaktien im Nennwert von 38.800,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt nun 17.691.175,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 06.04.2017 wurde § 4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Bedingte Kapital 2013 beträgt noch 346.249,00 EUR. | a) 06.04.2017 Stalberg | ||
| 59 | 19.299.463,00 EUR | a) Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Satzungsänderung vom 04.08.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.608.288,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.04.2017 ist § 4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital 2016 beträgt noch 4.684.384,00 EUR. | a) 06.04.2017 Stalberg | |||
| 60 | a) SPORTTOTAL AG | a) Die Hauptversammlung vom 20.07.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 9 (Vergütung des Aufsichtsrates) beschlossen. Des weiteren wurde die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 3, Abs. 7 und Abs. 8 beschlossen und damit die Aufhebung der Bedingten Kapitals 2016, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2017/I und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2017/II, sowie die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2016 (soweit es noch nicht ausgenutzt war) und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2017 beschlossen. b) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 8.803.482,00 durch Ausgabe von bis zu 8.803.482 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 8.803.482,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017/I). Das Bedingte Kapital 2017/I dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20.07.2017 bis zum 19.07.2022 von der Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne von § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden, soweit die Ausgabe gegen Barleistung erfolgt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 7) verwiesen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 500.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017/II). Das Bedingte Kapital 2017/II dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten (Aktienoptionen), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20.07.2017 gewährt werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 8) verwiesen. Der Vorstand ist bis zum 19.07.2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 9.649.731 neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 9.649.731,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 3) verwiesen. | a) 01.09.2017 Stalberg | |||
| 61 | 19.468.663,00 EUR | a) Aufgrund der durch die Hauptversammlung am 23.07.2013 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die Hauptversammlung am 22.10.2014 beschlossenen Herabsetzung des bedingten Kapitals 2013 sind bis zum 02.11.2017 Bezugsaktien im Nennwert von 169.200,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt nun 19.468.663,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 07.11.2017 wurde § 4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Bedingte Kapital 2013 beträgt noch 177.049,00 EUR. | a) 08.11.2017 Stalberg | |||
| 62 | 21.415.329,00 EUR | a) Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Satzungsänderung vom vom 20.07.2017 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2017) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.946.666,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 07.11.2017 ist § 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital 2017 beträgt noch 7.703.065,00 EUR. | a) 08.11.2017 Stalberg | |||
| 63 | 21.415.529,00 EUR | a) Aufgrund der durch die Hauptversammluing am 23.07.2013 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die Hauptversammlung am 22.10.2014 beschlossenen Herabsetzung des bedingten Kapitals 2013 sind bis zum 31.12.2017 Bezugsaktien im Nennwert von 200,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt nun 21.415.529,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 09.01.2018 wurde § 4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Bedingte Kapital 2013 beträgt noch 176.849,00 EUR. | a) 16.01.2018 Stalberg | |||
| 64 | 21.420.529,00 EUR | a) Aufgrund der durch die Hauptversammluing am 23.07.2013 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die Hauptversammlung am 22.10.2014 beschlossenen Herabsetzung des bedingten Kapitals 2013 sind bis zum 08.06.2018 Bezugsaktien im Nennwert von 5.000,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt nun 21.420.529,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.06.2018 wurde § 4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) dementsprechend geändert. b) Das Bedingte Kapital 2013 beträgt noch 171.849,00 EUR. | a) 14.06.2018 Stalberg | |||
| 65 | a) In der Hauptversammlung vom 16.05.2018 wurde das Genehmigte Kapital 2017 ( § 4 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben, soweit es noch nicht ausgenutzt war, und ein neues Genehmigtes Kapital 2018 beschlossen, dementsprechend wurde § 4 Abs. 3 neu gefasst. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2018 bis zum 15. Mai 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 10.710.264 neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.710.264,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 3) verwiesen. | a) 15.06.2018 Stalberg | ||||
| 66 | 23.562.581,00 EUR | a) Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2018 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2018) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.142.052,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.09.2018 ist § 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital 2018 beträgt noch 8.568.212,00 EUR. | a) 12.09.2018 Stalberg | |||
| 67 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Schoemaker, Heidelinde, Köln, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nunmehr Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Siecken, Björn, Willich, *XX.XX.XXXX | a) 26.09.2018 Großkelwing | ||||
| 68 | 26.133.044,00 EUR | a) Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2018 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2018) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.570.463,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 14.02.2019 ist § 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital 2018 beträgt noch 5.997.749,00 EUR. | a) 15.02.2019 Stalberg | |||
| 69 | 26.134.044,00 EUR | a) Aufgrund der durch die Hauptversammlung am 23.07.2013 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die Hauptversammlung am 22.10.2014 beschlossenen Herabsetzung des bedingten Kapitals 2013 sind vom 01.01.2019 bis 05.03.2019 Bezugsaktien im Nennwert von 1.000,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt nun 26.134.044,00 EUR. Durch Beschluss des Ausichtsrats vom 26.03.2019 wurde § 4 (Höhe und Einteilung des Gurndkapitals) Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 6 Satz 1 der Satzung entsprechend geändert. b) Das Bedinge Kapital 2013 beträgt noch 170.849,00 EUR. | a) 28.03.2019 Stalberg | |||
| 70 | Prokura erloschen: Siecken, Björn, Willich, *XX.XX.XXXX | a) 16.05.2019 Engeland | ||||
| 71 | a) In der Hauptversammlung vom 16.05.2019 wurde das Genehmigte Kapital 2018 (§ 4 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben, soweit es noch nicht ausgenutzt war, und ein neues Genehmigtes Kapital 2019 beschlossen, dementsprechend wurde § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 3 der Satzung neu gefasst. Weiterhin hat die Hauptversammlung die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013 sowie die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2017/I beschlossen und dementsprechend § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 6 und Abs. 7 der Satzung ersatzlos aufgehoben. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2019 ermächtigt bis zum 15. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 9.953.617 neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) gegen Barund/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 9.953.617,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wid auf die Satzung (§ 4 Abs. 3) verwiesen. | a) 23.05.2019 Stalberg | ||||
| 72 | 28.747.448,00 EUR | a) Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2019 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.613.404,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 09.03.2020 ist § 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das genehmigte Kapital 2019 beträgt noch 7.340.213,00 EUR. | a) 17.03.2020 Stalberg | |||
| 73 | 30.945.797,00 EUR | b) Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Vorstandsvorsitzender: Lauterbach, Peter Marc Rudolf, Hürth, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2019 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019) hat der Vorstand am 07.07.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tage beschlossen, das Grundkapital um bis zu 6.324.439,00 EUR zu erhöhen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 2.198.349,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.07.2020 ist § 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend geändert. b) Das genehmigte Kapital 2019 beträgt nach weiterer teilweiser Ausnutzung noch 5.141.864,00 EUR. | a) 28.07.2020 Engeland | ||
| 74 | b) Nach Berichtigung des Wohnortes von Amtswegen weiter Vorstandsvorsitzender: Lauterbach, Peter Marc Rudolf, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 30.07.2020 Engeland b) Spalte 4 lfd. Nr. 73 von Amtswegen berichtigt | ||||
| 75 | b) Nach Änderung des Wohnortes, weiterhin Vorstand: Grodowski, Oliver, Bonn, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Schoemaker, Heidelinde, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 08.10.2020 Gerhards | |||
| 76 | a) Die Hauptversammlung vom 09.10.2020 hat zunächst beschlossen, in der Satzung in § 4 (Betrag und Einteilung des Grundkapitals) die Überschrift zu ändern, die bisherigen Absätze 4 bis zu 7 zu streichen und den alten Absatz 8 zu Absatz 4 zu machen. Dann wurde beschlossen, die Satzung in § 8 ( Aufsichtsrat, Amtszeit, Amtsniederlegung, Beschlussfassung) zu ändern. Ferner wurde § 10 (Stimmrecht) geändert. Des Weiteren wurde in der Hauptversammlung vom 09.10.2020 ein Bedingtes Kapital 2020/I geschaffen und § 4 Abs. (5) neu in die Satzung eingefügt. Ferner wurde ein Bedingtes Kapital 2020/II geschaffen und § 4 Abs. (6) neu eingefügt. Schließlich wurde ein Bedingtes Kapital 2020/III geschaffen und § 4 Abs. (7) neu eingefügt. b) Das Grundkapital ist um bis zu 1.904.762,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.904.762 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 1.904.762,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Teilschuldverschreibungen der Inhaberschuldverschreibung 2020/I von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausgabe von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Das Grundkapital ist um bis zu 3.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 3.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Teilschuldverschreibungen der Inhaberschuldverschreibung 2020/II von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausgabe von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Das Grundkapital ist um bis zu 10.068.136,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 10.068.136 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 10.068.136,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/III). Das Bedingte Kapital 2020/III dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 09.10.2020 bis zum 08.10.2025 von der Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden, soweit die Ausgabe gegen Barleistung erfolgt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung bom 09.10.2020 jeweils festzusezenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Teilschuldverschreibungen der Inhaberschuldverschreibung 2020/III von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausgabe von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. | a) 21.10.2020 Engeland | ||||
| 77 | a) In der Hauptversammlung vom 09.10.2020 wurde das Genehmigte Kapital 2019 (§ 4 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben, soweit es noch nicht ausgenutzt war, und ein neues Genehmigtes Kapital 2020 beschlossen, dementsprechend wurde § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 3 der Satzung neu gefasst. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.10.2020 ermächtigt, bis zum 08. Oktober 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 15.472.898 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 15.472.898,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Das Bezugsrecht der Aktionoäre kann in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 3) verwiesen. | a) 17.12.2020 Stalberg | ||||
| 78 | a) In der Hauptversammlung vom 26.05.2021 wurde das Bedingte Kapital 2020/III teilweise aufgehoben. Dementsprechend wurde § 4 (Betrag und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 7 der Satzung aufgehoben und neu gefasst. Die Hauptversammlung vom 26.05.2021 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021 beschlossen. Dementsprechend wurde § 4 (Betrag und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 8 der Satzung neu eingefügt. b) Das Grundkapital ist um bis zu 3.094.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.094.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 3.094.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/III). Das Bedingte Kapital 2020/III dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 09.10.2020 bis zum 08.10.2025 von der Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden, soweit die Ausgabe gegen Barleistung erfolgt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 09.10.2020 jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Teilschuldverschreibungen von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausgabe von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Das Grundkapital ist um bis zu 6.973.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 6.973.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 6.973.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Teilschuldverschreibungen aus der Wandelschuldverschreibung 2021/II von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjähr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausgabe von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. | a) 04.08.2021 Engeland | ||||
| 79 | b) Das Grundkapital ist um bis zu 6.973.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 6.973.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 6.973.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Teilschuldverschreibungen aus der Wandelschuldverschreibung 2021/II von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausgabe von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. | a) 04.08.2021 Engeland b) lfd. Nr. 78 Spalte 6 b) Schreibfehler von Amts wegen berichtigt | ||||
| 80 | a) In der Hauptversammlung vom 26.05.2021 wurde das bestehende Genehmigte Kapital 2020 (§ 4 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital 2021 beschlossen. Dementsprechend wurde § 4 (Betrag und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 3 der Satzung neu gefasst. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.05.2021 ermächtigt, bis zum 25.05.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 15.472.898 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 15.472.898,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 3) verwiesen. | a) 26.10.2021 Asmussen | ||||
| 81 | a) In der Hauptversammlung vom 23.06.2022 wurde das bestehende Genehmigte Kapital 2021 (§ 4 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben und drei neue Genehmigte Kapitalia (Genehmigtes Kapital 2022/I bis 2022/III) beschlossen. Dementsprechend wurde § 4 (Betrag und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 3 neu gefasst und die Abs. 9 und Abs. 10 der Satzung neu eingefügt. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2022 ermächtigt, bis zum 22.06.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 6.189.159 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 6.189.159,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/I). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 3) verwiesen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2022 ermächtigt, bis zum 22.06.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 1.500.000,00 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.500.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/II). Das Bezugsrecht der Aktionäre auf den Bezug der neuen Aktien ist ausgeschlossen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 9) verwiesen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2022 ermächtigt, bis zum 22.06.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 7.783.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 7.783.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/III). Das Bezugsrecht der Aktionäre auf den Bezug der neuen Aktien ist ausgeschlossen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 10) verwiesen. | a) 06.07.2022 Asmussen | ||||
| 82 | a) Die Hauptversammlung vom 22.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Sitzungsort, Einberufung und virtuelle Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern) sowie die Einfügung eines neuen § 9a (Virtuelle Hauptversammlung) beschlossen. | a) 27.07.2023 Engeland |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.