HRB 41998

SPORTTOTAL AG

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 91 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-04-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-01 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

11 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. WIGE MEDIA AG Frechen
  2. WIGE MEDIA AG Köln
  3. _wige MEDIA AG Köln

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 91
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70k IN 104/25 · SPORTTOTAL AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 104/25
Wirksam am
21.01.2026
Registerbezug
Köln, HRB 41998
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 104/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 41998 eingetragenen SPORTTOTAL AG, Industriestraße 33, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Oliver Grodowski, Bernkasteler Straße 10, 53175 Bonn und Herrn Peter Marc Rudolf Lauterbach, Am Klausenberg 1, 51109 Köln

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Im Zollhafen 18, 50678 Köln

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über den Abschluss eines Abtretungs-und Treuhandvertrages hinsichtlich der Organhaftung, insbesondere

zur Beauftragung des Insolvenzverwalters, den in der Gläubigerversammlung vorgelegten Treuhand- und Abtretungsvertrag mit den weiteren insolventen Gesellschaften der SPORTTOTAL-Gruppe abzuschließen. Gegenstand des Vertrages ist die treuhänderische Übertragung sämtlicher bestehender und zukünftiger Ansprüche aus Geschäftsführer-bzw. Organhaftung der insolventen Tochtergesellschaften der SPORTTOTAL-Gruppe auf den Insolvenzverwalter der SPORTTOTAL AG zum Zwecke der effizienten und kostengünstigen außergerichtlichen sowie gerichtlichen Geltendmachung.

zur Zustimmung der im Treuhand- und Abtretungsvertrag vorgesehenen Regelung zur Aufteilung der geltend gemachten und vereinnahmten Haftungsansprüche sowie der damit verbundenen (Rechtsverfolgungs-)Kosten innerhalb der insolventen Gesellschaften der SPORTTOTAL-Gruppe .
bestimmt auf

Mittwoch, 18.02.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 104/25
Amtsgericht Köln, 21.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70k IN 104/25 · SPORTTOTAL AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 104/25
Wirksam am
22.10.2025
Registerbezug
Köln, HRB 41998
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 104/25

Das Gericht verkündet folgenden Beschluss:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 41998 eingetragenen SPORTTOTAL AG, Industriestraße 33, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Oliver Grodowski, Bernkasteler Straße 10, 53175 Bonn und Herrn Peter Marc Rudolf Lauterbach, Am Klausenberg 1, 51109 Köln

Rechtsanwälte Rödl & Partner, Kranhaus 1, Im Zolllhafen 18, 50678 Köln,

wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70k IN 104/25
Amtsgericht Köln, 08.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70k IN 104/25 · SPORTTOTAL AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 104/25
Wirksam am
23.09.2025
Registerbezug
Köln, HRB 41998
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 104/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 41998 eingetragenen SPORTTOTAL AG, Industriestraße 33, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Oliver Grodowski, Bernkasteler Straße 10, 53175 Bonn und Herrn Peter Marc Rudolf Lauterbach, Am Klausenberg 1, 51109 Köln

Rechtsanwälte Rödl & Partner, Kranhaus 1, Im Zolllhafen 18, 50678 Köln,

wird der Termin vom 22.09.2025 verlegt auf

Mittwoch, 08.10.2025, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.

Verlegungsgrund: Aufgrund einer Sperrung des Foyers im Amtsgericht Köln, war eine Teilnahme an dem Termin nicht möglich.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 70k IN 104/25 · SPORTTOTAL AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 104/25
Wirksam am
12.09.2025
Registerbezug
Köln, HRB 41998
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 104/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 41998 eingetragenen SPORTTOTAL AG, Industriestraße 33, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Oliver Grodowski, Bernkasteler Straße 10, 53175 Bonn und Herrn Peter Marc Rudolf Lauterbach, Am Klausenberg 1, 51109 Köln

Rechtsanwälte Rödl & Partner, Kranhaus 1, Im Zolllhafen 18, 50678 Köln,

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 41998 eingetragenen SPORTTOTAL AG, Industriestraße 33, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Oliver Grodowski, Bernkasteler Straße 10, 53175 Bonn und Herrn Peter Marc Rudolf Lauterbach, Am Klausenberg 1, 51109 Köln
Rechtsanwälte Rödl & Partner, Kranhaus 1, Im Zolllhafen 18, 50678 Köln,
Insolvenzverwalter: Joscha Stothfang, An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth
wird die Anordnung der Eigenverwaltung von Amts wegen aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO, und damit der Beschluss vom 04.08.2025 in seiner Rechtsfolge bestätigt.
Gründe:
I.
Zur Entscheidung stehen die Erinnerung gegen den Beschluss vom 04.08.2025, mit dem die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Gläubiger aufgehoben worden ist und die Entscheidung über die Anregung auf amtswegige Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung des damaligen Sachwalters (jetzt Insolvenzverwalter) vom 20.07.2025. Die Entscheidung über die zuletzt genannte
Anregung hat die Abteilungsrichterin über den Richtervorbehalt des § 18 Abs. 2 S. 1 RPflG an sich gezogen. Die Sanierung ist das erklärte Eigenverwaltungsziel der Schuldnerin. Hierzu hat sie im Antrag ausgeführt: "Die Schuldnerin beabsichtigt, die bereits begonnene im Wege eines Insolvenzplanes zu beenden." Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 09.09.2025 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt. Demnach liegt eine Unterdeckung von 222.535,04 EUR.
II.
Es kann dahinstehen, ob die Erinnerung gegen den Beschluss vom 04.08.2025 begründet ist.
Die Anordnung der Eigenverwaltung ist vorliegend gemäß § 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO von Amts wegen aufzuheben auf Grund der nunmehr angezeigten Masseunzulänglichkeit.
Das Eigenverwaltungsziel der Sanierung ist bei Masseunzulänglichkeit nicht mehr erreichbar, das Eigenverwaltungsverfahren hat seinen Zweck verfehlt (vgl. Deppenkemper, in: Uhlenbruck, InsO, 16. Aufl. 2025 Rn. 5; Kern, in; Münchener Kommentar zum StaRUG, 1. Aufl. 2023, § 285 Rn. 4). Denn die Verfahrenseröffnung setzt voraus, dass das Schuldnervermögen zur Deckung der Verfahrenskosten voraussichtlich ausreicht (§ 26 Abs. 1 InsO). War diese Prognose zum Eröffnungszeitpunkt richtig (und im Falle späterer Anordnung der Eigenverwaltung auch zwischenzeitlich noch keine Masseunzulänglichkeit eingetreten), dann beruht die nunmehr eingetretene Masseunzulänglichkeit in aller Regel darauf, dass der eigenverwaltende Schuldner schlecht gewirtschaftet hat. Der Schuldner kann etwa die zunächst noch ausreichende Masse verbraucht oder mit Masseverbindlichkeiten belastet haben, die nicht mehr erfüllt werden können. Einem Schuldner, der aus der Fortführung seiner Geschäfte offenbar keinen Vorteil zieht, sondern weitere Verluste erwirtschaftet, hätten die Gläubiger besser gar nicht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse überlassen. Die Aussichtslosigkeit der Erreichung des Eigenverwaltungsziels ist nunmehr aber Grund für eine Aufhebung der Eigenverwaltung von Amts wegen (§ 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO) (Kern, a.a.O., Rn. 14).
Die Schuldnerin hat auch nicht dargelegt, wie durch Massezuflüsse o.ä. die Masseunzulänglichkeit in naher Zukunft behoben werden kann.
Soweit es Fundstellen gibt, die auf einen Antrag nach § 272 Abs. 1 InsO verweisen (vgl. Andres, in Andres/Leithaus, InsO, 5. Aufl. 2025, § 285 Rn. 3; Brünkmans, in: Kayser/Thole, InsO, 11. Aufl. 2023, § 285 Rn. 4), übersehen diese, dass § 272 Abs. 1 InsO gerade die amtswegige Aufhebung zum Gegenstand hat und meinen sicherlich vielmehr nur - wie auch kommentiert -, dass die Eigenverwaltung nicht automatisch durch die Anzeige der Masseunzulänglichkeit aufgehoben wird. Es ist auch kein Ausnahmefall vor, bei dem die Eigenverwaltungsplanung nunmehr von nicht vorhersehbaren aufoktroyierten Masseverbindlichkeiten sozusagen überrascht wurde. Ein dem von Kern (a.a.O., Rn. 6) genannten Beispielsfall vergleichbarer Fall einer nicht vorhersehbaren aufoktroyierten Masseverbindlichkeit ist nicht erkennbar. Bei den angezeigten Masseverbindlichkeiten Umsatzsteuer, Kosten Jahresabschluss/Testierung und Löhne handelt es sich allesamt um vorhersehbare Kosten (so bestätigt auch vom Insolvenzverwalter). Zudem besteht auch keine Unsicherheit über die Schwere des Verstoßes oder die Möglichkeit der Erreichung des Eigenverwaltungsziels (vgl. hierzu Andres, a.a.O., § 272 Rn. 2). Die angezeigte Masseunzulänglichkeit beruht auf einer Unterdeckung von 222.535,04 EUR.
Es kann vor diesem Hintergrund dahinstehen, ob die vom Insolvenzverwalter im Schreiben vom 20.07.2025 angeführten Umstände - wofür vieles spricht - ebenfalls die Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung rechtfertigen.
Vorliegend war eine einheitliche Entscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit geboten.
Bei amtswegiger Entscheidung ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst.
Köln, 12.09.2025 Amtsgericht
Dr. Koch Richterin am Amtsgericht

Der Beschuss ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

70k IN 104/25
Amtsgericht Köln, 12.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70k IN 104/25 · SPORTTOTAL AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 104/25
Wirksam am
09.09.2025
Registerbezug
Köln, HRB 41998
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 104/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 41998 eingetragenen SPORTTOTAL AG, Industriestraße 33, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Oliver Grodowski, Bernkasteler Straße 10, 53175 Bonn und Herrn Peter Marc Rudolf Lauterbach, Am Klausenberg 1, 51109 Köln

ist am 09.09.2025 bei Gericht die Anzeige des Sachwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

70k IN 104/25
Amtsgericht Köln, 09.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70k IN 104/25 · SPORTTOTAL AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 104/25
Wirksam am
13.08.2025
Registerbezug
Köln, HRB 41998
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 104/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 41998 eingetragenen SPORTTOTAL AG, Industriestraße 33, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Oliver Grodowski, Bernkasteler Straße 10, 53175 Bonn und Herrn Peter Marc Rudolf Lauterbach, Am Klausenberg 1, 51109 Köln

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Im Zollhafen 18, 50678 Köln

wird der Beschluss vom 01.08.2025 bzgl. der Fortführung des Berichts- und Prüfungstermins (Gläubigerversammlung) vom 30.07.2025 um folgenden Tagesordnungspunkt ergänzt:

- Abstimmung über die erneute Anordnung der Eigenverwaltung oder Beibehaltung der
Aufhebung der Eigenverwaltung

G r ü n d e :

Der Termin am 30.07.2025 wurde aufgrund eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung der Rechtspflegerin unterbrochen, da die von der Gläubigerversammlung zu fassenden Beschlüsse unter Umständen von der Aufhebung der Eigenverwaltung abhängig sind.

Da nunmehr eine Entscheidung der Richterin vorliegt, in welcher diese die Wiederholung der Abstimmung bzgl. der Aufhebung der Eigenverwaltung angeordnet hat, der hiesige Beschluss vom 04.08.2025 allerdings auch Rechtswirkung entfaltet hat, ist der Tagesordnungspunkt wie oben angegeben der Tagesordnung beizufügen.

70k IN 104/25
Amtsgericht Köln, 13.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70k IN 104/25 · SPORTTOTAL AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 104/25
Wirksam am
12.08.2025
Registerbezug
Köln, HRB 41998
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 104/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 41998 eingetragenen SPORTTOTAL AG, Industriestraße 33, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Oliver Grodowski, Bernkasteler Straße 10, 53175 Bonn und Herrn Peter Marc Rudolf Lauterbach, Am Klausenberg 1, 51109 Köln

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Im Zollhafen 18, 50678 Köln

wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Gläubigerversammlung vom 30.07.2025 aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 1 InsO.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Joscha Stothfang, An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth, Telefon: 02233/9793790, Fax: 022339793799.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.

Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.

Die Gläubigerversammlung wird am 25.08.2025 fortgesetzt.
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über
die Person des Insolvenzverwalters.

Ansonsten gilt die Tagesordnung wie in dem Beschluss vom 01.08.2025 angegeben.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70k IN 104/25
Amtsgericht Köln, 04.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70k IN 104/25 · SPORTTOTAL AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 104/25
Wirksam am
04.08.2025
Registerbezug
Köln, HRB 41998
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 104/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 41998 eingetragenen SPORTTOTAL AG, Industriestraße 33, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Oliver Grodowski, Bernkasteler Straße 10, 53175 Bonn und Herrn Peter Marc Rudolf Lauterbach, Am Klausenberg 1, 51109 Köln

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Im Zollhafen 18, 50678 Köln

wird der Berichts- und Prüfungstermin (Gläubigerversammlung) vom 30.07.2025 fortgeführt am:

Montag, 25.08.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 227.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der
Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

G r ü n d e :

Der Termin am 30.07.2025 wurde aufgrund eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung der Rechtspflegerin unterbrochen, da die von der Gläubigerversammlung zu fassenden Beschlüsse unter Umständen von der Aufhebung der Eigenverwaltung abhängig sind.

Da nunmehr eine Entscheidung der Richterin vorliegt, ist die Gläubigerversammlung erneut einzuberufen.

70k IN 104/25
Amtsgericht Köln, 01.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70k IN 104/25 · SPORTTOTAL AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 104/25
Wirksam am
05.06.2025
Registerbezug
Köln, HRB 41998
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 104/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 41998 eingetragenenn SPORTTOTAL AG, Am Coloneum 2, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Oliver Grodowski, Am Coloneum 2, 50829 Köln und Herrn Peter Marc Rudolf Lauterbach, Am Coloneum 2, 50829 Köln

wird betreffend die nachstehend bezeichneten Anleihen

Anleihe Name
Emmissionsvolumen
SPORTTOTAL AG-Anleihe 8,5 % bis 11.08.2025
Convertible Bond 2020/2025
2.000.000 EUR
SPORTTOTAL AG-Anleihe 8,5 % bis 08.12.2025
Convertible Bond 2020/2025
3.000.000 EUR
SPORTTOTAL AG-Anleihe 8,5 % bis 25.05.2026
Convertible Bond 2021/2026-I
3.094.000 EUR
SPORTTOTAL AG-Anleihe 8,5 % bis 22.10.2026
Convertible Bond 2021/2026-II
6.973.000 EUR
SPORTTOTAL AG-Anleihe 8,5 % bis 22.12.2026
Convertible Bond 2022/2026-I
1.500.000 EUR
SPORTTOTAL AG-Anleihe 8,5 % bis 10.11.2026
Convertible Bond 2022/2026-II
7.783.000 EUR
gem. § 19 Abs. 2 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2512) in der Fassung vom 23. Juni 2017 (im folgenden SchVG)

Termin zur Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger bestimmt auf

Montag, 30.06.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Einlass: 09:30 Uhr

Tagesordnung

Der Termin dient den Beschlussfassungen der Schuldverschreibungsgläubiger der jeweiligen Schuldverschreibungen

- zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters im Insolvenzverfahren für alle Gläubiger der jeweiligen Schuldverschreibungen

sowie ggfs.

- Weisungen an den gewählten Vertreter der betreffenden Schuldverschreibungen

- betreffend die Vergütung des jeweiligen gewählten gemeinsamen Vertreters der jeweiligen Schuldverschreibungen

- über Auslagenersatz des jeweiligen gewählten Vertreters und Erstattung der Aufwendungen für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung

- über eine Haftungsbeschränkung des jeweiligen gewählten Vertreters

- die Regelung über die Ausschüttung einer etwaigen Insolvenzquote an die Schuldverschreibungsgläubiger

Hinweise zur Terminbestimmung

Die Gläubiger (gemeint sind die Gläubiger der oben bezeichneten Schuldverschreibungen) können durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger - der jeweiligen Schuldverschreibung - bestellen. Ist ein solcher Vertreter noch nicht bestellt worden, hat das Insolvenzgericht zu diesem Zweck eine Gläubigerversammlung nach den Vorschriften dieses Gesetzes (gemeint ist das Schuldverschreibungsgesetz- SchVG) einzuberufen.
Es handelt sich um sechs Gläubigerversammlungen, da sechs Schuldverschreibungen begeben worden sind. Das Gericht fasst diese Versammlungen hinsichtlich der Terminsdurchführung zusammen. Die Beschlussfassungen finden nach Schuldverschreibungen getrennt statt, das bedeutet, dass hinsichtlich der Abstimmungen die Berechtigten aus den jeweiligen Schuldverschreibungen gesondert abstimmen werden.
Ein Beschlussvorschlag, bestimmte Personen zum besonderen Vertreter zu wählen, ist anders als bei außergerichtlichen Versammlungen der Schuldverschreibungsgläubiger nicht möglich, da sich dies aus Gründen der Neutralität des Gerichts verbietet.
Etwaige Prätendenten, die zur Übernahme der Vertreterstellung bereit sind, werden im Rahmen der Versammlungen vorgestellt.

Hinweise zur Teilnahme an der Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger

I.
Die Gläubigerversammlung gemäß § 19 Abs. 2 SchVG ist nicht öffentlich, §§ 74 ff. InsO.
An der Abstimmung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des Nennbetrags der von ihm gehaltenen Teilschuldverschreibungen teil, soweit er zum Zeitpunkt der Abstimmung Inhaber einer Teilschuldverschreibung ist.
Der Nachweis der Inhaberschaft ist durch die Vorlage des Originals der jeweiligen Inhaber(teil-)schuldverschreibung (Globalurkunde) im Termin zu führen. Im Übrigen gilt § 6 SchVG.

II.
Gem. § 14 Abs. 1 SchVG wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Gläubiger in der Gläubigerversammlung der Schuldverschreibungsgläubiger durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann. Die Vollmacht und Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform.
Die Identität des Anleihegläubigers, des Bevollmächtigten oder des gesetzlichen Vertreters, sowie der Partei kraft Amtes ist durch gültige Ausweispapiere nachzuweisen. Gesetzliche Vertreter und Parteien kraft Amtes haben Ihre Legitimation in Schriftform nachzuweisen. Vertreter juristischer Personen haben den Nachweis ihrer Vertretungsmacht durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder entsprechender Urkunden zu führen.

Hinweise zur Funktion des Vertreters nach SchVG

Für den Fall, dass ein Vertreter für die jeweilige Schuldverschreibung gewählt wird, ist dieser ausschließlich berechtigt, und verpflichtet, die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen.
Dies bedeutet, dass der gemeinsame Vertreter ausschließlich zur Anmeldung der Forderungen aus den Schuldverschreibungen im Insolvenzverfahren berechtigt ist. Des Weiteren hat er die Befugnis, eine eventuell auf die Schuldverschreibungsgläubiger entfallende Quote auszuschütten. Er übt das Stimmrecht in insolvenzrechtlichen Versammlungen aus und hat weitere insolvenzspezifische Rechte.

Hinweise zur Beschlussfähigkeit der Versammlung und zur Beschlusskontrolle

Anders als nach § 15 Abs. 3 SchVG ist die jeweilige Versammlung beschlussfähig, wenn nur ein stimmberechtigter Anleihegläubiger anwesend oder vertreten ist.
Anders als in § 20 Abs. 1 Satz 1 SchVG vorgesehen, erfolgt eine Beschlusskontrolle nicht infolge einer entsprechenden Klage. Die Beschlussfassungen der anberaumten Versammlungen der Schuldverschreibungsgläubiger unterliegen der Beschlusskontrolle nach § 78 Insolvenzordnung.

Nachrichtlicher Hinweis an die Schuldverschreibungsgläubiger

I.
Das Insolvenzgericht hat neben der Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger weitere Termine nach der Insolvenzordnung zu bestimmen. Mit der Verfahrenseröffnung sind bestimmt worden: der sog. Berichtstermin sowie der sog. allgemeine Prüfungstermin. Die Termine sind aus dem Eröffnungsbeschluss ersichtlich, dieser ist abrufbar unter der Internetseite

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/

Die Abrufmöglichkeiten werden auf der Seite erläutert.

Mit der inzwischen erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist neben dem Berichtstermin und dem Prüfungstermin auch die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen bestimmt worden. Die Anmeldefrist ist keine Ausschlussfrist.
Alle Schuldverschreibungsgläubiger sind auch Insolvenzgläubiger, und könnten Ihre Ansprüche aus der Schuldverschreibung beim Sachwalter anmelden.

II.
Diese Einladung zur Gläubigerversammlung ist im Bundesanzeiger und unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Ferner ist diese Einladung zur Gläubigerversammlung auf der Internetseite der SPORTTOTAL AG (www.sporttotal.com) zugänglich.

Köln, 05.06.2025
Amtsgericht

70k IN 104/25
Amtsgericht Köln, 05.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70k IN 104/25 · SPORTTOTAL AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 104/25
Wirksam am
03.06.2025
Registerbezug
Köln, HRB 41998
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 104/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenenSPORTTOTAL AG, Am Coloneum 2, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Oliver Grodowski, Am Coloneum 2, 50829 Köln und Herrn Peter Marc Rudolf Lauterbach, Am Coloneum 2, 50829 Köln

Der Beschlussvom 01.06.2025 wird gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO
wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es vollständig richtig wie folgt lautet:
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts d. Schuldner über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 30.07.2025, 12:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.

70k IN 104/25
Amtsgericht Köln, 03.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70k IN 104/25 · SPORTTOTAL AG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 104/25
Wirksam am
02.06.2025
Registerbezug
Köln, HRB 41998
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 104/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen SPORTTOTAL AG, Am Coloneum 2, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Oliver Grodowski, Am Coloneum 2, 50829 Köln und Herrn Peter Marc Rudolf Lauterbach, Am Coloneum 2, 50829 Köln

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2025, um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 12.03.2025 bei Gericht eingegangen.

Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Joscha Stothfang, An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 30.07.2025, 12:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 niedergelegt.

Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

70k IN 104/25
Amtsgericht Köln, 01.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. In der Hauptversammlung vom 23.06.2022 wurde das bestehende Genehmigte Kapital 2021 (§ 4 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben und drei neue Genehmigte Kap…
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. In der Hauptversammlung vom 23.06.2022 wurde das bestehende Genehmigte Kapital 2021 (§ 4 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben und drei neue Genehmigte Kapitalia (Genehmigtes Kapital 2022/I bis 2022/III) beschlossen. Dementsprechend wurde § 4 (Betrag und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 3 neu gefasst und die Abs. 9 und Abs. 10 der Satzung neu eingefügt. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2022 ermächtigt, bis zum 22.06.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 6.189.159 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 6.189.159,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/I). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 3) verwiesen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2022 ermächtigt, bis zum 22.06.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 1.500.000,00 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.500.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/II). Das Bezugsrecht der Aktionäre auf den Bezug der neuen Aktien ist ausgeschlossen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 9) verwiesen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2022 ermächtigt, bis zum 22.06.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 7.783.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 7.783.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/III). Das Bezugsrecht der Aktionäre auf den Bezug der neuen Aktien ist ausgeschlossen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 10) verwiesen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. In der Hauptversammlung vom 26.05.2021 wurde das bestehende Genehmigte Kapital 2020 (§ 4 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben und ein neues Genehmigtes Ka…
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. In der Hauptversammlung vom 26.05.2021 wurde das bestehende Genehmigte Kapital 2020 (§ 4 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital 2021 beschlossen. Dementsprechend wurde § 4 (Betrag und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 3 der Satzung neu gefasst. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.05.2021 ermächtigt, bis zum 25.05.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 15.472.898 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 15.472.898,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 3) verwiesen.
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. In der Hauptversammlung vom 26.05.2021 wurde das Bedingte Kapital 2020/III teilweise aufgehoben. Dementsprechend wurde § 4 (Betrag und Einteilung de…
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. In der Hauptversammlung vom 26.05.2021 wurde das Bedingte Kapital 2020/III teilweise aufgehoben. Dementsprechend wurde § 4 (Betrag und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 7 der Satzung aufgehoben und neu gefasst. Die Hauptversammlung vom 26.05.2021 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021 beschlossen. Dementsprechend wurde § 4 (Betrag und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 8 der Satzung neu eingefügt. Das Grundkapital ist um bis zu 3.094.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.094.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 3.094.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/III). Das Bedingte Kapital 2020/III dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 09.10.2020 bis zum 08.10.2025 von der Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden, soweit die Ausgabe gegen Barleistung erfolgt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 09.10.2020 jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Teilschuldverschreibungen von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausgabe von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Das Grundkapital ist um bis zu 6.973.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 6.973.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 6.973.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Teilschuldverschreibungen aus der Wandelschuldverschreibung 2021/II von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausgabe von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. In der Hauptversammlung vom 09.10.2020 wurde das Genehmigte Kapital 2019 (§ 4 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben, soweit es noch nicht ausgenutzt war, u…
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. In der Hauptversammlung vom 09.10.2020 wurde das Genehmigte Kapital 2019 (§ 4 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben, soweit es noch nicht ausgenutzt war, und ein neues Genehmigtes Kapital 2020 beschlossen, dementsprechend wurde § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 3 der Satzung neu gefasst. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.10.2020 ermächtigt, bis zum 08. Oktober 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 15.472.898 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 15.472.898,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Das Bezugsrecht der Aktionoäre kann in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 3) verwiesen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Die Hauptversammlung vom 09.10.2020 hat zunächst beschlossen, in der Satzung in § 4 (Betrag und Einteilung des Grundkapitals) die Überschrift zu änd…
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Die Hauptversammlung vom 09.10.2020 hat zunächst beschlossen, in der Satzung in § 4 (Betrag und Einteilung des Grundkapitals) die Überschrift zu ändern, die bisherigen Absätze 4 bis zu 7 zu streichen und den alten Absatz 8 zu Absatz 4 zu machen. Dann wurde beschlossen, die Satzung in § 8 ( Aufsichtsrat, Amtszeit, Amtsniederlegung, Beschlussfassung) zu ändern. Ferner wurde § 10 (Stimmrecht) geändert. Des Weiteren wurde in der Hauptversammlung vom 09.10.2020 ein Bedingtes Kapital 2020/I geschaffen und § 4 Abs. (5) neu in die Satzung eingefügt. Ferner wurde ein Bedingtes Kapital 2020/II geschaffen und § 4 Abs. (6) neu eingefügt. Schließlich wurde ein Bedingtes Kapital 2020/III geschaffen und § 4 Abs. (7) neu eingefügt. Das Grundkapital ist um bis zu 1.904.762,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.904.762 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 1.904.762,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Teilschuldverschreibungen der Inhaberschuldverschreibung 2020/I von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausgabe von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Das Grundkapital ist um bis zu 3.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 3.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Teilschuldverschreibungen der Inhaberschuldverschreibung 2020/II von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausgabe von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Das Grundkapital ist um bis zu 10.068.136,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 10.068.136 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 10.068.136,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/III). Das Bedingte Kapital 2020/III dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 09.10.2020 bis zum 08.10.2025 von der Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden, soweit die Ausgabe gegen Barleistung erfolgt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung bom 09.10.2020 jeweils festzusezenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Teilschuldverschreibungen der Inhaberschuldverschreibung 2020/III von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausgabe von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Nach Änderung des Wohnortes, weiterhin Vorstand: Grodowski, Oliver, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Ges…
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Nach Änderung des Wohnortes, weiterhin Vorstand: Grodowski, Oliver, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schoemaker, Heidelinde, Köln, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Vorstandsvorsitzender: Lauterbach, Peter Marc Rudolf, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit …
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Vorstandsvorsitzender: Lauterbach, Peter Marc Rudolf, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2019 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019) h…
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2019 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019) hat der Vorstand am 07.07.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tage beschlossen, das Grundkapital um bis zu 6.324.439,00 EUR zu erhöhen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 2.198.349,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.07.2020 ist § 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend geändert. 30.945.797,00 EUR. Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Vorstandsvorsitzender: Lauterbach, Peter Marc Rudolf, Hürth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Das genehmigte Kapital 2019 beträgt nach weiterer teilweiser Ausnutzung noch 5.141.864,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2019 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019) i…
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2019 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.613.404,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 09.03.2020 ist § 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 28.747.448,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2019 beträgt noch 7.340.213,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. In der Hauptversammlung vom 16.05.2019 wurde das Genehmigte Kapital 2018 (§ 4 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben, soweit es noch nicht ausgenutzt war, u…
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. In der Hauptversammlung vom 16.05.2019 wurde das Genehmigte Kapital 2018 (§ 4 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben, soweit es noch nicht ausgenutzt war, und ein neues Genehmigtes Kapital 2019 beschlossen, dementsprechend wurde § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 3 der Satzung neu gefasst. Weiterhin hat die Hauptversammlung die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013 sowie die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2017/I beschlossen und dementsprechend § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 6 und Abs. 7 der Satzung ersatzlos aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2019 ermächtigt bis zum 15. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 9.953.617 neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 9.953.617,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wid auf die Satzung (§ 4 Abs. 3) verwiesen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Prokura erloschen: Siecken, Björn, Willich, *XX.XX.XXXX.
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Prokura erloschen: Siecken, Björn, Willich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Aufgrund der durch die Hauptversammlung am 23.07.2013 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die …
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Aufgrund der durch die Hauptversammlung am 23.07.2013 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die Hauptversammlung am 22.10.2014 beschlossenen Herabsetzung des bedingten Kapitals 2013 sind vom 01.01.2019 bis 05.03.2019 Bezugsaktien im Nennwert von 1.000,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt nun 26.134.044,00 EUR. Durch Beschluss des Ausichtsrats vom 26.03.2019 wurde § 4 (Höhe und Einteilung des Gurndkapitals) Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 6 Satz 1 der Satzung entsprechend geändert. 26.134.044,00 EUR. Das Bedinge Kapital 2013 beträgt noch 170.849,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2018 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2018) i…
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2018 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2018) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.570.463,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 14.02.2019 ist § 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 26.133.044,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2018 beträgt noch 5.997.749,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Schoemaker, Heidelinde, Köln, *XX.XX.XXXX. Prokura geändert, nunmehr Gesamtprokura gemeinsam …
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Schoemaker, Heidelinde, Köln, *XX.XX.XXXX. Prokura geändert, nunmehr Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Siecken, Björn, Willich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2018 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2018) i…
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2018 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2018) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.142.052,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.09.2018 ist § 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 23.562.581,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2018 beträgt noch 8.568.212,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. In der Hauptversammlung vom 16.05.2018 wurde das Genehmigte Kapital 2017 ( § 4 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben, soweit es noch nicht ausgenutzt war, …
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. In der Hauptversammlung vom 16.05.2018 wurde das Genehmigte Kapital 2017 ( § 4 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben, soweit es noch nicht ausgenutzt war, und ein neues Genehmigtes Kapital 2018 beschlossen, dementsprechend wurde § 4 Abs. 3 neu gefasst. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2018 bis zum 15. Mai 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 10.710.264 neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 10.710.264,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 3) verwiesen.
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Aufgrund der durch die Hauptversammlung am 23.07.2013 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die …
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Aufgrund der durch die Hauptversammlung am 23.07.2013 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die Hauptversammlung am 22.10.2014 beschlossenen Herabsetzung des bedingten Kapitals 2013 sind bis zum 08.06.2018 Bezugsaktien im Nennwert von 5.000,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt nun 21.420.529,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.06.2018 wurde § 4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) dementsprechend geändert. 21.420.529,00 EUR. Das Bedingte Kapital 2013 beträgt noch 171.849,00 EUR.
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Aufgrund der durch die Hauptversammluing am 23.07.2013 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die…
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Aufgrund der durch die Hauptversammluing am 23.07.2013 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die Hauptversammlung am 22.10.2014 beschlossenen Herabsetzung des bedingten Kapitals 2013 sind bis zum 31.12.2017 Bezugsaktien im Nennwert von 200,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt nun 21.415.529,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 09.01.2018 wurde § 4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 21.415.529,00 EUR. Das Bedingte Kapital 2013 beträgt noch 176.849,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Satzungsänderung vom vom 20.07.2017 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2017) ist die Erh…
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Satzungsänderung vom vom 20.07.2017 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2017) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.946.666,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 07.11.2017 ist § 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 21.415.329,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2017 beträgt noch 7.703.065,00 EUR.
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Aufgrund der durch die Hauptversammlung am 23.07.2013 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die …
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Aufgrund der durch die Hauptversammlung am 23.07.2013 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die Hauptversammlung am 22.10.2014 beschlossenen Herabsetzung des bedingten Kapitals 2013 sind bis zum 02.11.2017 Bezugsaktien im Nennwert von 169.200,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt nun 19.468.663,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 07.11.2017 wurde § 4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 19.468.663,00 EUR. Das Bedingte Kapital 2013 beträgt noch 177.049,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: _wige MEDIA AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Die Hauptversammlung vom 20.07.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde die Än…
HRB 41998: _wige MEDIA AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Die Hauptversammlung vom 20.07.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 9 (Vergütung des Aufsichtsrates) beschlossen. Des weiteren wurde die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 3, Abs. 7 und Abs. 8 beschlossen und damit die Aufhebung der Bedingten Kapitals 2016, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2017/I und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2017/II, sowie die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2016 (soweit es noch nicht ausgenutzt war) und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2017 beschlossen. Neue Firma: SPORTTOTAL AG. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 8.803.482,00 durch Ausgabe von bis zu 8.803.482 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 8.803.482,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017/I). Das Bedingte Kapital 2017/I dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20.07.2017 bis zum 19.07.2022 von der Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne von § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden, soweit die Ausgabe gegen Barleistung erfolgt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 7) verwiesen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 500.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017/II). Das Bedingte Kapital 2017/II dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten (Aktienoptionen), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20.07.2017 gewährt werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 8) verwiesen. Der Vorstand ist bis zum 19.07.2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 9.649.731 neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 9.649.731,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 3) verwiesen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: _wige MEDIA AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Aufgrund der durch die Hauptversammlung am 23.07.2013 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die…
HRB 41998: _wige MEDIA AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Aufgrund der durch die Hauptversammlung am 23.07.2013 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2013) und der durch die Hauptversammlung am 22.10.2014 beschlossenen Herabsetzung des bedingten Kapitals 2013 sind im Zeitraum 01.01.2017 bis zum 06.04.2017 Bezugsaktien im Nennwert von 38.800,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt nun 17.691.175,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 06.04.2017 wurde § 4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 17.691.175,00 EUR. Nach Änderung des Wohnortes nunmehr Vorstand: Grodowski, Oliver, Meckenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Das Bedingte Kapital 2013 beträgt noch 346.249,00 EUR.
Veränderungen
HRB 41998 HRB 41998: _wige MEDIA AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Satzungsänderung vom 04.08.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016) ist die Erhöhu…
HRB 41998: _wige MEDIA AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. Unter teilweiser Ausnutzung der aufgrund der durch Satzungsänderung vom 04.08.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.608.288,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.04.2017 ist § 4 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 19.299.463,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2016 beträgt noch 4.684.384,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.