Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rudolf Grüneberg
Kreuztal
Vorstand
Horst Mierswa
Kreuztal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist am 27.05.1972 errichtet. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 22.01.1977 ist als Bestandteil der Satzung eine Jugendordnung beschlossen worden, sie tritt anstelle der am 27.05.1972 beschlossenen Jugendordnung. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 22.01.1983 ist die Satzung in § 2 Abs. 6 (Gemeinnützigkeit) und § 19 (Anfall des Vereinsvermögens) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 18. Februar 2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 und § 19 beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 49-51
Tag der ersten Eintragung: 25.07.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.08.2004.
Satzung Bl. 121 ff. d.A.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.