Handelsregister · VR 1063

Chronologischer Auszug

Sportfischerei-Verein-Littfetal · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sportfischerei-Verein-Littfetal

b)
Kreuztal-Littfeld
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist
alleinvertretungsberechtigt.

b)
Vorstand:
Fischer, Thorsten, Kraftfahrer, Hilchenbach-Grund
Vorstand:
Selle, Peter, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist am 27.05.1972 errichtet.

Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 22.01.1977 ist als Bestandteil der
Satzung eine Jugendordnung beschlossen worden, sie tritt anstelle der am 27.05.1972
beschlossenen Jugendordnung.

Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 22.01.1983 ist die Satzung in § 2 Abs. 6
(Gemeinnützigkeit) und § 19 (Anfall des Vereinsvermögens) geändert.
a)
06.08.2004
Schwunk

b)
Satzung Blatt 49-51
Tag der ersten Eintragung:
25.07.1972
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.08.2004.
2b)
Vorstand:
Fischer, Thorsten, Kraftfahrer, Kreuztal-Littfeld,
*XX.XX.XXXX
a)
09.11.2004
Kecker
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Selle, Peter, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Fischer, Thorsten, Kreuztal-Littfeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Grüneberg, Rudolf, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Mierswa, Horst, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
a)
24.05.2012
Frenking
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 18. Februar 2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 und
§ 19 beschlossen.
a)
30.01.2018
Frenking

b)
Satzung Bl. 121 ff. d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.