(1) Die Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungsund Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft gemäß Abs. 2 erstreckt sich auf den Großraum Hannover. (4) Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung, in der von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen im Sinne von § 15 der Abgabenordnung Einlagen angenommen und Namensschuldverschreibungen, insbesondere Sparbriefe, ausgegeben werden. Die Grundsätze für den Sparverkehr zwischen der Genossenschaft und den Sparern richten sich nach den besonderen Bestimmungen gemäß Teil B dieser Satzung (Sparordnung). Die Sparordnung ist fester Bestandteil dieser Satzung. Änderungen der Sparordnung sind Satzungsänderungen. (5) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Inland im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (6) Die Ausdehnung der Geschäftsbetriebe auf Nichtmitglieder ist nach den vom Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 27 Abs. 2a zu beschließenden Grundsätzen zugelassen. Für die Spareinrichtung gelten die Bestimmungen des Abs. 4.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Udo Frommann
Uelzen
mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Rainer Detjen
Bremen
mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 14.05.1955 (Statutsneufassung)
Die Vertreterversammlung vom 07.05.2008 hat die Änderung bzw. Neufassung des Statuts insgesamt beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 05.05.2010 hat eine Änderung der Satzung in §§ 23 (Aufsichtsrat), 30 (Einberufung der Vertreterversammlung), 31 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), 32 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 33 (Mehrheitserfordernisse), 41(Prüfung) und 43 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 08.05.2013 hat eine Änderung der Satzung in §§ 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 23 (Aufsichtsrat) und 43 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 06.05.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 2 Abs. 3 (Gegenstand), § 43 (Inkrafttreten der Satzung) und mit ihr eine Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 02.05.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 20 (Vorstand) und § 43 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 06.05.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 05.10.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie Änderungen in § 27 (Gemeinsame Sitzungen von Aufsichtsrat und Vorstand) und in § 32 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), die Regelung des bisherigen § 43 (Inkrafttreten) in Teil C (Gemeinsame Bestimmungen) sowie die Ergänzung von Teil B (Besonderer Teil, Sparordnung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 07.05.2024 hat Änderungen der Satzung in § 26 (Sitzungen des Aufsichtsrats), § 27 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 28 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter) und in § 40 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.05.1885 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.03.2006.
Fall 41
Fall 42
Fall 43
Sonstige Rechtsverhältnisse
Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 21 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei einer Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Bekanntmachungen, die duch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden im Internet unter der Adresse der Genossenschaft veröffentlicht. Die Einladung zur Vertreterversammlung und die Ankündigung von Gegenständen der Tagesordnung haben nach § 30 Abs. 2 zu erfolgen. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.