Handelsregister · GnR 259

Chronologischer Auszug

Spar- und Bauverein eG · Amtsgericht Hannover

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Personen der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Spar- und Bauverein eG

b)
Hannover

c)
(1) Die Genossenschaft fördert ihre
Mitglieder mittels gemeinschaftlichen
Geschäftsbetriebes. Sie errichtet und
bewirtschaftet Wohnungen in allen
Rechts- und Nutzungsformen. Sie
überläßt diese zu angemessenen
Preisen. Sie kann darüber hinaus Bauten
in allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. (2)
Der Geschäftsbetrieb der
Genossenschaft gemäß Absatz 1
erstreckt sich auf den Großraum
Hannover. (3) Die Genossenschaft
betreibt eine Spareinrichtung, in der von
ihren Mitgliedern und deren Angehörigen
Einlagen angenommen werden. Bis zum
31.12.1994 können im Rahmen der
Erlaubnis des Bundesaufsichtsamtes für
das Kreditwesen auch Spareinlagen von
Nichtmitgliedern angenommen werden.
(4) Zur Erreichung und/oder Sicherung
des Zwecks der Genossenschaft darf die
Genossenschaft im Inland Beteiligungen
erwerben und Tochtergesellschaften
errichten. (5) Die Ausdehnung der
Geschäftsbetriebe auf Nichtmitglieder ist
nach den von Vorstand und Aufsichtsrat
gemäß § 27 Abs. 2b) zu beschließenden
Grundsätzen zugelassen. Für die
Spareinrichtung gelten die
Bestimmungen des Abs. 3.
keine Nachschusspflichta)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Wensing, Heinz, Kaufmann, Hannover
Vorstand:
Fechner, Arthur, Wennigsen,
*XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied
Frommann, Udo, Uelzen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 14.05.1955 (Statutsneufassung)
zuletzt geändert am 09.05.2001

b)
Die Bekanntmachungen der Genossenschaft
erfolgen unter ihrer Firma, unterzeichnet vom
Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl oder,
wenn sie vom Aufsichtsrat ausgehen,
unterzeichnet vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrats oder dessen Stellvertreter, in der
Zeitschrift "Die Wohnungswirtschaft" oder in
einem an dessen Stelle tretenden
Bekanntmachungsblatt (Organ des
Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft
e.V. Köln) mit Ausnahme der Einladung zur
Vertreterversammlung und dem Ergebnis der
Wahl zur Vertreterversammlung.
a)
23.03.2006
Neumann

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.05.1885
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
23.03.2006.
2a)
Die Vertreterversammlung vom 07.05.2008
hat die Änderung bzw. Neufassung des
Statuts insgesamt beschlossen.
a)
03.07.2008
Schasse
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Fechner, Arthur, Wennigsen,
*XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Frommann, Udo, Uelzen, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Frommann, Udo, Uelzen, *XX.XX.XXXX
a)
12.11.2008
Hübner
4b)
Geschäftsanschrift:
Arndtstr. 5, 30167 Hannover
b)
Bestellt:
Vorstand:
Fulst, Reiner, Salzgitter, *XX.XX.XXXX
a)
15.07.2009
Schasse
5a)
Die Vertreterversammlung vom 05.05.2010
hat eine Änderung der Satzung in §§ 23
(Aufsichtsrat), 30 (Einberufung der
Vertreterversammlung), 31 (Leitung der
Vertreterversammlung und
Beschlussfassung), 32 (Zuständigkeit der
Vertreterversammlung), 33
(Mehrheitserfordernisse), 41(Prüfung) und 43
(Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
a)
22.06.2010
Schasse
6a)
Die Vertreterversammlung vom 08.05.2013
hat eine Änderung der Satzung in §§ 16
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben),
23 (Aufsichtsrat) und 43 (Inkrafttreten der
Satzung) beschlossen.
a)
13.06.2013
Schasse
7Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Gabriel, Uwe, Jembke, *XX.XX.XXXX
a)
05.03.2014
Schasse
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Fulst, Reiner, Salzgitter, *XX.XX.XXXX
a)
03.07.2014
Schasse
9a)
Die Vertreterversammlung vom 06.05.2015
hat eine Änderung der Satzung in § 2 Abs. 3
(Gegenstand), § 43 (Inkrafttreten der Satzung)
und mit ihr eine Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
09.06.2015
Irmscher
10Prokura erloschen:
Gabriel, Uwe, Jembke, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Detjen, Rainer, Bremen, *XX.XX.XXXX
a)
11.01.2018
Schasse
11a)
Die Vertreterversammlung vom 02.05.2018
hat eine Änderung der Satzung in § 20
(Vorstand) und § 43 (Inkrafttreten der
Satzung) beschlossen.
a)
27.06.2018
Schicking
12b)
Bestellt:
Vorstand:
Detjen, Rainer, Bremen, *XX.XX.XXXX
a)
20.08.2018
Schicking
13Prokura erloschen:
Detjen, Rainer, Bremen, *XX.XX.XXXX
a)
04.10.2018
Schicking
14a)
Die Vertreterversammlung vom 06.05.2019
hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
13.06.2019
Schicking
15Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Schreiber, Tim, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
20.10.2020
Bödrich
16b)
Nicht mehr
Vorstand:
Wensing, Heinz, Kaufmann, Hannover
b)
Bekanntmachungen werden unter der Firma
der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind
gemäß § 21 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen.
Bekanntmachungen des Aufsichtsrates
werden unter Nennung des Aufsichtsrates
vom Vorsitzenden oder bei einer
Verhinderung von seinem Stellvertreter
unterzeichnet.

Bekanntmachungen, die duch Gesetz oder
Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen
haben, werden im Internet unter der Adresse
der Genossenschaft veröffentlicht. Die
Einladung zur Vertreterversammlung und die
Ankündigung von Gegenständen der
Tagesordnung haben nach § 30 Abs. 2 zu
erfolgen. Die offenlegungspflichtigen
Unterlagen der Rechnungslegung werden im
elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
a)
09.08.2021
Bödrich
17b)
Geändert, nun:
Vorstand:
Frommann, Udo, Uelzen, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der
Genossenschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Geändert, nun:
Vorstand:
Detjen, Rainer, Bremen, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der
Genossenschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
10.12.2021
Bödrich
18c)
(1) Die Förderung ihrer Mitglieder,
vorrangig durch eine gute, sichere und
sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungsund
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Der Geschäftsbetrieb der
Genossenschaft gemäß Abs. 2 erstreckt
sich auf den Großraum Hannover.
(4) Die Genossenschaft betreibt eine
Spareinrichtung, in der von ihren
Mitgliedern und deren Angehörigen im
Sinne von § 15 der Abgabenordnung
Einlagen angenommen und
Namensschuldverschreibungen,
insbesondere Sparbriefe, ausgegeben
werden. Die Grundsätze für den
Sparverkehr zwischen der
Genossenschaft und den Sparern richten
sich nach den besonderen
Bestimmungen gemäß Teil B dieser
Satzung (Sparordnung). Die
Sparordnung ist fester Bestandteil dieser
Satzung. Änderungen der Sparordnung
sind Satzungsänderungen.
(5) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Inland im Rahmen von
§ 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
(6) Die Ausdehnung der
Geschäftsbetriebe auf Nichtmitglieder ist
nach den vom Vorstand und Aufsichtsrat
gemäß § 27 Abs. 2a zu beschließenden
Grundsätzen zugelassen. Für die
Spareinrichtung gelten die
Bestimmungen des Abs. 4.
a)
Die Vertreterversammlung vom 05.10.2022
hat eine Änderung der Satzung in § 2 und mit
ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes sowie
Änderungen in § 27 (Gemeinsame Sitzungen
von Aufsichtsrat und Vorstand) und in § 32
(Zuständigkeit der Vertreterversammlung), die
Regelung des bisherigen § 43 (Inkrafttreten) in
Teil C (Gemeinsame Bestimmungen) sowie
die Ergänzung von Teil B (Besonderer Teil,
Sparordnung) beschlossen.
a)
24.11.2022
Vahle

b)
Fall 41
19Prokura erloschen:
Schreiber, Tim, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
17.10.2023
Vahle

b)
Fall 42
20a)
Die Vertreterversammlung vom 07.05.2024
hat Änderungen der Satzung in § 26
(Sitzungen des Aufsichtsrats), § 27
(Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), § 28 (Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter)
und in § 40 (Bekanntmachungen)
beschlossen.
a)
09.07.2024
Vahle

b)
Fall 43

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.