die Entwicklung und der Vertrieb sowie die Bereitstellung von Software und Dienstleistungen im Bereich Cybersicherheit und Betrugsprävention.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein geschäftsführender Direktor mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführende(r) Direktor(in)
Niklas Hellemann
Köln
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Thore Johannes Marten Backen
Köln
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.12.2024
Die Hautpversammlung vom 29.04.2025 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2025/I) beschlossen. Dementsprechend wurde § 2 Nr. 4 (Grundkapital) der Satzung geändert.
Die Hautpversammlung vom 07.10.2025 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2025/II) beschlossen. Dementsprechend wurde § 2 Nr. 4 (Grundkapital) der Satzung geändert.
Die Hauptversammlung vom 06.05.2026 hat die Änderung der Satzung in § 5 Nr. 13.1 (Vergütung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SoSafe AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 121628) nach Maßgabe des Umwandlungsplans vom 11.12.2024 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12.12.2024
Freitext
Lfd. Nr. 1, Sp. 6 a) und Sp. 6 b), Eintragung vom 02.01.2025, von Amts wegen berichtigt
Fall 7
Genehmigtes Kapital
Die geschäftsführenden Direktoren sind durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.04.2025 ermächtigt, - mit Zustimmung des Verwaltungsrates - das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 29. April 2030 um bis zu insgesamt EUR 9.654,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025/I). Das Genehmigte Kapital 2025/I dient ausschließlich zur Deckung von Bezugsrechten bei Ausübung des Wandlungsrechts gemäß Wandeldarlehensverträgen (Convertible Loan Agreements) vom 3. Oktober 2023 sowie vom 20. März 2025. Die neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie nehmen ab dem Zeitpunkt ihrer Ausgabe am Gewinn des laufenden Geschäftsjahres (pro rata temporis) teil. Die geschäftsführenden Direktoren werden ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf ausgegebene Aktien vollständig auszuschließen. Die geschäftsführenden Direktoren werden ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2025/I festzulegen.
Die geschäftsführenden Direktoren sind durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.10.2025 ermächtigt, - mit Zustimmung des Verwaltungsrates - das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 7. Oktober 2030 bis zu insgesamt EUR 1.787, 00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen („ Genehmigtes Kapital 2025/II“). Das Genehmigte Kapital 2025/II dient ausschließlich zur Deckung von Bezugsrechten (Warrants) nach deren Ausübung durch den Berechtigten. Die neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie nehmen ab dem Zeitpunkt ihrer Ausgabe am Gewinn des laufenden Geschäftsjahres (pro rata temporis) teil. Die geschäftsführenden Direktoren werden ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf ausgegebene Aktien vollständig auszuschließen. Die geschäftsführenden Direktoren werden ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2025/II festzulegen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.