Handelsregister · HRB 121629
Chronologischer Auszug
SoSafe SE · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) SoSafe SE b) Köln Geschäftsanschrift: Lichtstraße 25a, 50825 Köln c) die Entwicklung und der Vertrieb sowie die Bereitstellung von Software und Dienstleistungen im Bereich Cybersicherheit und Betrugsprävention. | 126.012,00 EUR | a) Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein geschäftsführender Direktor mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführender Direktor: Dr. Hellemann, Niklas, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführender Direktor: Fichtl, Felix, Kochel am See, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Europäische Aktiengesellschaft (SE) Satzung vom 10.12.2024 b) Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SoSafe AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 121628) nach Maßgabe des Umwandlungsplans vom 10.12.2024 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12.12.2024 | a) 02.01.2025 Engeland | |
| 2 | a) Satzung vom 11.12.2024 b) Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SoSafe AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 121628) nach Maßgabe des Umwandlungsplans vom 11.12.2024 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 12.12.2024 | a) 13.01.2025 Engeland b) Lfd. Nr. 1, Sp. 6 a) und Sp. 6 b), Eintragung vom 02.01.2025, von Amts wegen berichtigt | ||||
| 3 | Einzelprokura: Backen, Thore Johannes Marten, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 24.04.2025 Li | ||||
| 4 | a) Die Hautpversammlung vom 29.04.2025 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2025/I) beschlossen. Dementsprechend wurde § 2 Nr. 4 (Grundkapital) der Satzung geändert. b) Die geschäftsführenden Direktoren sind durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.04.2025 ermächtigt, - mit Zustimmung des Verwaltungsrates - das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 29. April 2030 um bis zu insgesamt EUR 9.654,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025/I). Das Genehmigte Kapital 2025/I dient ausschließlich zur Deckung von Bezugsrechten bei Ausübung des Wandlungsrechts gemäß Wandeldarlehensverträgen (Convertible Loan Agreements) vom 3. Oktober 2023 sowie vom 20. März 2025. Die neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie nehmen ab dem Zeitpunkt ihrer Ausgabe am Gewinn des laufenden Geschäftsjahres (pro rata temporis) teil. Die geschäftsführenden Direktoren werden ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf ausgegebene Aktien vollständig auszuschließen. Die geschäftsführenden Direktoren werden ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2025/I festzulegen. | a) 26.06.2025 Asmussen | ||||
| 5 | b) Nicht mehr Geschäftsführender Direktor: Fichtl, Felix, Kochel am See, *XX.XX.XXXX | a) 07.08.2025 Li | ||||
| 6 | a) Die Hautpversammlung vom 07.10.2025 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2025/II) beschlossen. Dementsprechend wurde § 2 Nr. 4 (Grundkapital) der Satzung geändert. b) Die geschäftsführenden Direktoren sind durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.10.2025 ermächtigt, - mit Zustimmung des Verwaltungsrates - das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 7. Oktober 2030 bis zu insgesamt EUR 1.787, 00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen („ Genehmigtes Kapital 2025/II“). Das Genehmigte Kapital 2025/II dient ausschließlich zur Deckung von Bezugsrechten (Warrants) nach deren Ausübung durch den Berechtigten. Die neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie nehmen ab dem Zeitpunkt ihrer Ausgabe am Gewinn des laufenden Geschäftsjahres (pro rata temporis) teil. Die geschäftsführenden Direktoren werden ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf ausgegebene Aktien vollständig auszuschließen. Die geschäftsführenden Direktoren werden ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2025/II festzulegen. | a) 10.10.2025 Poth | ||||
| 7 | a) Die Hauptversammlung vom 06.05.2026 hat die Änderung der Satzung in § 5 Nr. 13.1 (Vergütung) beschlossen. | a) 11.05.2026 Poth b) Fall 7 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.