Handelsregister · HRB 121629

Chronologischer Auszug

SoSafe SE · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.07.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SoSafe SE

b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Lichtstraße 25a, 50825 Köln

c)
die Entwicklung und der Vertrieb sowie die
Bereitstellung von Software und
Dienstleistungen im Bereich
Cybersicherheit und Betrugsprävention.
126.012,00
EUR
a)
Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt,
so vertritt er allein. Sind mehrere
geschäftsführende Direktoren bestellt, vertreten
zwei gemeinsam oder ein geschäftsführender
Direktor mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführender Direktor:
Dr. Hellemann, Niklas, Köln, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführender Direktor:
Fichtl, Felix, Kochel am See, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Satzung vom 10.12.2024

b)
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SoSafe
AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 121628) nach
Maßgabe des Umwandlungsplans vom 10.12.2024 sowie des
Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung vom
12.12.2024
a)
02.01.2025
Engeland
2a)
Satzung vom 11.12.2024

b)
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SoSafe
AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 121628) nach
Maßgabe des Umwandlungsplans vom 11.12.2024 sowie des
Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung vom
12.12.2024
a)
13.01.2025
Engeland

b)
Lfd. Nr. 1, Sp. 6 a) und
Sp. 6 b), Eintragung vom
02.01.2025, von Amts
wegen berichtigt
3Einzelprokura:
Backen, Thore Johannes Marten, Köln,
*XX.XX.XXXX
a)
24.04.2025
Li
4a)
Die Hautpversammlung vom 29.04.2025 hat die Schaffung
eines genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2025/I)
beschlossen. Dementsprechend wurde § 2 Nr. 4
(Grundkapital) der Satzung geändert.

b)
Die geschäftsführenden Direktoren sind durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 29.04.2025 ermächtigt, - mit
Zustimmung des Verwaltungsrates - das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum Ablauf des 29. April 2030 um bis zu
insgesamt EUR 9.654,00 durch einmalige oder mehrmalige
Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien mit
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je
Aktie gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2025/I). Das Genehmigte Kapital 2025/I
dient ausschließlich zur Deckung von Bezugsrechten bei
Ausübung des Wandlungsrechts gemäß
Wandeldarlehensverträgen (Convertible Loan Agreements)
vom 3. Oktober 2023 sowie vom 20. März 2025. Die neuen auf
den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie nehmen ab dem
Zeitpunkt ihrer Ausgabe am Gewinn des laufenden
Geschäftsjahres (pro rata temporis) teil. Die
geschäftsführenden Direktoren werden ermächtigt, das
Bezugsrecht der Aktionäre auf ausgegebene Aktien
vollständig auszuschließen. Die geschäftsführenden
Direktoren werden ermächtigt, den weiteren Inhalt der
Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der
Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten
Kapital 2025/I festzulegen.
a)
26.06.2025
Asmussen
5b)
Nicht mehr
Geschäftsführender Direktor:
Fichtl, Felix, Kochel am See, *XX.XX.XXXX
a)
07.08.2025
Li
6a)
Die Hautpversammlung vom 07.10.2025 hat die Schaffung
eines genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2025/II)
beschlossen. Dementsprechend wurde § 2 Nr. 4
(Grundkapital) der Satzung geändert.

b)
Die geschäftsführenden Direktoren sind durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 07.10.2025 ermächtigt, - mit
Zustimmung des Verwaltungsrates - das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum Ablauf des 7. Oktober 2030 bis zu
insgesamt EUR 1.787, 00 durch einmalige oder mehrmalige
Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien mit
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je
Aktie gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen („
Genehmigtes Kapital 2025/II“). Das Genehmigte Kapital
2025/II dient ausschließlich zur Deckung von Bezugsrechten
(Warrants) nach deren Ausübung durch den Berechtigten. Die
neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie
nehmen ab dem Zeitpunkt ihrer Ausgabe am Gewinn des
laufenden Geschäftsjahres (pro rata temporis) teil. Die
geschäftsführenden Direktoren werden ermächtigt, das
Bezugsrecht der Aktionäre auf ausgegebene Aktien
vollständig auszuschließen. Die geschäftsführenden
Direktoren werden ermächtigt, den weiteren Inhalt der
Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der
Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten
Kapital 2025/II festzulegen.
a)
10.10.2025
Poth
7a)
Die Hauptversammlung vom 06.05.2026 hat die Änderung der
Satzung in § 5 Nr. 13.1 (Vergütung) beschlossen.
a)
11.05.2026
Poth

b)
Fall 7

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.