Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Geschäftsführer, wobei es ausreicht, dass von diesen Personen zwei Mitglieder handeln, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter. Der Vorstand ist im laufenden Geschäftsjahr berechtigt, bis zu 10.000,- (zehntausend) EURO für den Ortswegebau und den Zweck des Vereins auszugeben. Höhere Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Angelika Henne
Wenden
Vorstand
Gertrud Quast-Koch
Wenden
Vorstand
Christoph Schürholz
Wenden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.10.1996
Die Mitgliederversammlung vom 19. Oktober 2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Sie wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.08.2012 geändert in § 7 (Mitgliederversammlung).
Die Mitgliederversammlung vom 10.02.2023 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit), beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 9-13 d.A.
Tag der ersten Eintragung: 10.01.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 611 Amtsgericht Olpe getreten. Freigegeben am 13.01.2010.