Handelsregister · VR 5611 früher Amtsgericht Olpe

Chronologischer Auszug

Solidargemeinschaft Ortswegebau Hünsborn e. V. · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Solidargemeinschaft Ortswegebau Hünsborn e. V.

b)
Wenden-Hünsborn
a)
Der Verein wird vertreten durch zwei
Vorstandsmitglieder, unter denen sich der Vorsitzende
oder die stellvertretende Vorsitzende befinden muß.

b)
Vorsitzender:
Arns, Alois, Wenden-Hünsborn, *XX.XX.XXXX
Stellvertretende Vorsitzende:
Kinkel, Simone, Wenden-Hünsborn, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Koch, Liborius, Wenden-Hünsborn, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 09.10.1996
a)
13.01.2010
Jansohn

b)
Satzung Bl. 9-13 d.A.
Tag der ersten Eintragung:
10.01.1997
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 611
Amtsgericht Olpe getreten.
Freigegeben am 13.01.2010.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Arns, Alois, Wenden-Hünsborn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretende Vorsitzende:
Kinkel, Simone, Wenden-Hünsborn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Koch, Liborius, Wenden-Hünsborn, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Quast, Gertrud, Wenden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stv. Vorsitzender:
Schürholz, Christoph, Wenden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Arns, Kunibert, Wenden, *XX.XX.XXXX
a)
27.01.2010
Scheerer-Frenking
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Arns, Kunibert, Wenden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Henne, Angelika, Wenden, *XX.XX.XXXX
Weiterhin
Vorstand:
Schürholz, Christoph, Wenden, *XX.XX.XXXX
a)
18.06.2010
Scheerer-Frenking
4b)
Geändert, nun:
Hünsborn
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende und der
Geschäftsführer, wobei es ausreicht, dass von diesen
Personen zwei Mitglieder handeln, darunter der
Vorsitzende oder sein Stellvertreter.
Der Vorstand ist im laufenden Geschäftsjahr berechtigt,
bis zu 10.000,- (zehntausend) EURO für den
Ortswegebau und den Zweck des Vereins auszugeben.
Höhere Ausgaben bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19. Oktober 2011 hat die Neufassung der Satzung
beschlossen. Sie wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.09.2012
geändert in § 7 (Mitgliederversammlung).
a)
19.09.2012
Scheerer-Frenking

b)
Satzungsändernder Beschluss
Bl.157 ff.d.A.
aktuelle Satzung Bl. 164 ff.d.A.
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 19. Oktober 2011 hat die Neufassung der Satzung
beschlossen. Sie wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.08.2012
geändert in § 7 (Mitgliederversammlung).
a)
21.09.2012
Scheerer-Frenking

b)
Eintragung vom 19.09.2012 von
Amts wegen berichtigt (Datum
des Beschlusses).
6b)
Nach Änderung des Nachnamens weiterhin
1. Vorsitzende:
Quast-Koch, Gertrud, Wenden, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.02.2023 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Gemeinnützigkeit), beschlossen.
a)
22.09.2023
Scheerer-Frenking

b)
Satzung Bl. 228 ff. d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.