Entwicklung, Bewerbung und der Vertrieb von Software, Cloudlösungen, Internetinhalten, Medien, Beratung sowie Komplettlösungen, die Soft- und Hardware enthalten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertretere eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Weihrauch
Köln
Vorstand
Detlef K.-H. Finkler
Kalchreuth
Prokurist(in)
Tobias Pinzler
Castrop-Rauxel
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.05.2020
Die Hauptversammlung vom 27.01.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 6.084,00 EUR sowie die entsprechende Änderung der Satzung (nunmehr Abschnitt II. Ziffer 3.1) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 27.01.2021 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Änderung der Satzung (nunmehr Abschnitt II. Ziffer 3.4 (Genehmigtes Kapital)) beschlossen.
Die Satzung wurde darüber hinaus insgesamt neu gefasst.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.01.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.628,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.06.2021 ist die Satzung in Abschnitt II. Ziffern 3.1 und 3.4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.01.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 353,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.04.2022 ist die Satzung in Abschnitt II. Ziffern 3.1 und 3.4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.01.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 2.541,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichsrates vom 26.08.2022 ist die Satzung in Abschnitt II. Ziffern 3.1 und 3.4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.01.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 170,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 14.12.2022 ist die Satzung in Abschnitt II. Ziffern 3.1 und Ziffer 3.4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.01.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 2.250,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 21.06.2023 ist die Satzung in Abschnitt II. Ziffern 3.1 und Ziffer 3.4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 04.12.2023 hat die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Änderung der Satzung in Ziffer 3.4 (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 04.12.2023 hat weiter beschlossen, Ziffer 3 der Satzung um einen neuen Absatz 5 (Bedingtes Kapital) sowie einen neuen Absatz 6 (Bedingtes Kapital) zu ergänzen.
Darüber hinaus wurde in Ziffer 10.2 der Satzung (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) ein neuer Satz 2 aufgenommen und die Regelung um einen weiteren Absatz 4 ergänzt. In Ziffer 11.2 und 11.3 der Satzung (Vorsitz in der Hauptversammlung, Teilnahmeberechtigung, Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder) wurde jeweils ein neuer Satz bzw. eine neue Variante aufgenommen. Schließlich wurde in Ziffer 12 der Satzung (Verfahren, Niederschrift) ein neuer Absatz 2 unter entsprechender Umnummerierung der nachfolgenden Absätze aufgenommen.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.12.2023 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.12.2023 sind Ziffer 3.1 und Ziffer 3.4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals/Genehmigtes Kapital) geändert.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.12.2023 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 2.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.04.2024 sind Ziffer 3.1 und Ziffer 3.4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals/Genehmigtes Kapital) geändert.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.12.2023 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 1.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.10.2024 sind Ziffer 3.1 und Ziffer 3.4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals/Genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 18.11.2024 hat beschlossen, Ziffer 4 der Satzung (Namensaktien) zu ändern.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.12.2023 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 1.222,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02.04.2025 sind Ziffer 3.1 und Ziffer 3.4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals/Genehmigtes Kapital) geändert.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Smart In Media GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 73522) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.05.2020.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.12.2023 um bis zu 500,00 Euro zur Gewährung von Bezugsrechten an ein Vorstandsmitglied nach Maßgabe der im Rahmen der Hauptversammlung erfolgten Festlegungen bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital I)
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.12.2023 um bis zu 1.200,00 Euro zur Gewährung von Bezugsrechten oder Kaufaktien im Rahmen des in der Hauptversammlung festgelegten Führungskräftebeteiligungsprogramms bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital II)
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.12.2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 30.11.2028 gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 31.513,00 Euro zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital I).
Das genehmigte Kapital I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 26.291,00 Euro.
Freitext
Berichtigung der Eintragung lfd. Nr. 10 Spalte f Nummer 4 vom 31.01.2024
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.