Handelsregister · HRB 103808

Chronologischer Auszug

Smart In Media AG · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Smart In Media AG

b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Dürener Straße 276, 50935 Köln

c)
Entwicklung, Bewerbung und der Vertrieb
von Software, Cloudlösungen,
Internetinhalten, Medien, Beratung sowie
Komplettlösungen, die Soft- und Hardware
enthalten.
50.000,00
EUR
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei
Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt
einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertretere
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

b)
Vorstand:
Dr. Weihrauch, Martin, Köln, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dr. Finkler, Detlef K.-H., Kalchreuth, *XX.XX.XXXX
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 28.05.2020

b)
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels
der Smart In Media GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB
73522) nach Maßgabe des Beschlusses der
Gesellschafterversammlung vom 28.05.2020.
a)
30.11.2020
Engeland
2b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Gleueler Straße 245-249, 50935 Köln
a)
28.12.2020
Kirstein
356.084,00a)
Die Hauptversammlung vom 27.01.2021 hat die Erhöhung des
Grundkapitals um 6.084,00 EUR sowie die entsprechende
Änderung der Satzung (nunmehr Abschnitt II. Ziffer 3.1)
beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

Die Hauptversammlung vom 27.01.2021 hat die Schaffung
eines genehmigten Kapitals sowie die entsprechende
Änderung der Satzung (nunmehr Abschnitt II. Ziffer 3.4
(Genehmigtes Kapital)) beschlossen.

Die Satzung wurde darüber hinaus insgesamt neu gefasst.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
27.01.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
das Grundkapital bis zum 31.12.2024 gegen Bar- oder
Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu
10.000,00 Euro zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre
kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen
werden (Genehmigtes Kapital I).
a)
07.05.2021
Rottländer
457.712,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom
27.01.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des
Grundkapitals um 1.628,00 Euro durchgeführt. Durch
Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.06.2021 ist die Satzung
in Abschnitt II. Ziffern 3.1 und 3.4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) geändert.

b)
Das Genehmigte Kapital I beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 8.372,00 Euro.
a)
28.10.2021
Rottländer
558.065,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom
27.01.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des
Grundkapitals um weitere 353,00 Euro durchgeführt. Durch
Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.04.2022 ist die Satzung
in Abschnitt II. Ziffern 3.1 und 3.4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) geändert.

b)
Das Genehmigte Kapital I beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 8.019,00 Euro.
a)
10.08.2022
Rottländer
660.606,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom
27.01.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des
Grundkapitals um weitere 2.541,00 Euro durchgeführt. Durch
Beschluss des Aufsichsrates vom 26.08.2022 ist die Satzung
in Abschnitt II. Ziffern 3.1 und 3.4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) geändert.

b)
Das Genehmigte Kapital I beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 5.478,00 Euro.
a)
13.12.2022
Rottländer
7b)
Bestellt als
Vorstand:
Mührer, Claudia, Brühl, *XX.XX.XXXX
a)
16.02.2023
Acker
860.776,00
EUR
a)
Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom
27.01.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des
Grundkapitals um weitere 170,00 Euro durchgeführt. Durch
Beschluss des Aufsichtsrats vom 14.12.2022 ist die Satzung
in Abschnitt II. Ziffern 3.1 und Ziffer 3.4 (Höhe und Einteilung
des Grundkapitals) geändert.

b)
Das Genehmigte Kapital I beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 5.308,00 Euro.
a)
19.05.2023
Rottländer
963.026,00
EUR
a)
Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom
27.01.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des
Grundkapitals um weitere 2.250,00 Euro durchgeführt. Durch
Beschluss des Aufsichtsrats vom 21.06.2023 ist die Satzung
in Abschnitt II. Ziffern 3.1 und Ziffer 3.4 (Höhe und Einteilung
des Grundkapitals) geändert.

b)
Das Genehmigte Kapital I beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 3.058,00 Euro.
a)
02.11.2023
Rottländer
10a)
Die Hauptversammlung vom 04.12.2023 hat die Aufhebung
des bisherigen genehmigten Kapitals und die Schaffung eines
neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende
Änderung der Satzung in Ziffer 3.4 (Genehmigtes Kapital)
beschlossen.

Die Hauptversammlung vom 04.12.2023 hat weiter
beschlossen, Ziffer 3 der Satzung um einen neuen Absatz 5
(Bedingtes Kapital) sowie einen neuen Absatz 6 (Bedingtes
Kapital) zu ergänzen.
Darüber hinaus wurde in Ziffer 10.2 der Satzung (Ort und
Einberufung der Hauptversammlung) ein neuer Satz 2
aufgenommen und die Regelung um einen weiteren Absatz 4
ergänzt.
In Ziffer 11.2 und 11.3 der Satzung (Vorsitz in der
Hauptversammlung, Teilnahmeberechtigung, Teilnahme der
Aufsichtsratsmitglieder) wurde jeweils ein neuer Satz bzw.
eine neue Variante aufgenommen. Schließlich wurde in Ziffer
12 der Satzung (Verfahren, Niederschrift) ein neuer Absatz 2
unter entsprechender Umnummerierung der nachfolgenden
Absätze aufgenommen.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
04.12.2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
das Grundkapital bis zum 31.11.2028 gegen Bar- oder
Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu
31.513,00 Euro zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre
kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen
werden (Genehmigtes Kapital I).

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 04.12.2023 um bis zu 500,00 Euro zur Gewährung von
Bezugsrechten an ein Vorstandsmitglied nach Maßgabe der
im Rahmen der Hauptversammlung erfolgten Festlegungen
bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital I)

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 04.12.2023 um bis zu 1.200,00 Euro zur Gewährung von
Bezugsrechten oder Kaufaktien im Rahmen des in der
Hauptversammlung festgelegten
Führungskräftebeteiligungsprogramms bedingt erhöht.
(Bedingtes Kapital II)
a)
31.01.2024
Rottländer
1164.026,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom
04.12.2023 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.000,00 EUR
durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom
06.12.2023 sind Ziffer 3.1 und Ziffer 3.4 der Satzung (Höhe
und Einteilung des Grundkapitals/Genehmigtes Kapital)
geändert.

b)
Das Genehmigte Kapital I beträgt nach teilweiser
Ausschöpfung noch 30.513,00 Euro.
a)
01.03.2024
Rottländer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.