Handelsregister · HRB 103808
Chronologischer Auszug
Smart In Media AG · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Smart In Media AG b) Köln Geschäftsanschrift: Dürener Straße 276, 50935 Köln c) Entwicklung, Bewerbung und der Vertrieb von Software, Cloudlösungen, Internetinhalten, Medien, Beratung sowie Komplettlösungen, die Soft- und Hardware enthalten. | 50.000,00 EUR | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertretere eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. b) Vorstand: Dr. Weihrauch, Martin, Köln, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Finkler, Detlef K.-H., Kalchreuth, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 28.05.2020 b) Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Smart In Media GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 73522) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.05.2020. | a) 30.11.2020 Engeland | |
| 2 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Gleueler Straße 245-249, 50935 Köln | a) 28.12.2020 Kirstein | ||||
| 3 | 56.084,00 | a) Die Hauptversammlung vom 27.01.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 6.084,00 EUR sowie die entsprechende Änderung der Satzung (nunmehr Abschnitt II. Ziffer 3.1) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 27.01.2021 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Änderung der Satzung (nunmehr Abschnitt II. Ziffer 3.4 (Genehmigtes Kapital)) beschlossen. Die Satzung wurde darüber hinaus insgesamt neu gefasst. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.01.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.12.2024 gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 10.000,00 Euro zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital I). | a) 07.05.2021 Rottländer | |||
| 4 | 57.712,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.01.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.628,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.06.2021 ist die Satzung in Abschnitt II. Ziffern 3.1 und 3.4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 8.372,00 Euro. | a) 28.10.2021 Rottländer | |||
| 5 | 58.065,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.01.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 353,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.04.2022 ist die Satzung in Abschnitt II. Ziffern 3.1 und 3.4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 8.019,00 Euro. | a) 10.08.2022 Rottländer | |||
| 6 | 60.606,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.01.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 2.541,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichsrates vom 26.08.2022 ist die Satzung in Abschnitt II. Ziffern 3.1 und 3.4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 5.478,00 Euro. | a) 13.12.2022 Rottländer | |||
| 7 | b) Bestellt als Vorstand: Mührer, Claudia, Brühl, *XX.XX.XXXX | a) 16.02.2023 Acker | ||||
| 8 | 60.776,00 EUR | a) Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.01.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 170,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 14.12.2022 ist die Satzung in Abschnitt II. Ziffern 3.1 und Ziffer 3.4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 5.308,00 Euro. | a) 19.05.2023 Rottländer | |||
| 9 | 63.026,00 EUR | a) Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.01.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 2.250,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 21.06.2023 ist die Satzung in Abschnitt II. Ziffern 3.1 und Ziffer 3.4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.058,00 Euro. | a) 02.11.2023 Rottländer | |||
| 10 | a) Die Hauptversammlung vom 04.12.2023 hat die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Änderung der Satzung in Ziffer 3.4 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 04.12.2023 hat weiter beschlossen, Ziffer 3 der Satzung um einen neuen Absatz 5 (Bedingtes Kapital) sowie einen neuen Absatz 6 (Bedingtes Kapital) zu ergänzen. Darüber hinaus wurde in Ziffer 10.2 der Satzung (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) ein neuer Satz 2 aufgenommen und die Regelung um einen weiteren Absatz 4 ergänzt. In Ziffer 11.2 und 11.3 der Satzung (Vorsitz in der Hauptversammlung, Teilnahmeberechtigung, Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder) wurde jeweils ein neuer Satz bzw. eine neue Variante aufgenommen. Schließlich wurde in Ziffer 12 der Satzung (Verfahren, Niederschrift) ein neuer Absatz 2 unter entsprechender Umnummerierung der nachfolgenden Absätze aufgenommen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.12.2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.11.2028 gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 31.513,00 Euro zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital I). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.12.2023 um bis zu 500,00 Euro zur Gewährung von Bezugsrechten an ein Vorstandsmitglied nach Maßgabe der im Rahmen der Hauptversammlung erfolgten Festlegungen bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital I) Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.12.2023 um bis zu 1.200,00 Euro zur Gewährung von Bezugsrechten oder Kaufaktien im Rahmen des in der Hauptversammlung festgelegten Führungskräftebeteiligungsprogramms bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital II) | a) 31.01.2024 Rottländer | ||||
| 11 | 64.026,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.12.2023 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.12.2023 sind Ziffer 3.1 und Ziffer 3.4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals/Genehmigtes Kapital) geändert. b) Das Genehmigte Kapital I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 30.513,00 Euro. | a) 01.03.2024 Rottländer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.