Handelsregister · VR 1331

Registerinformationen

"SKM Osnabrück e.V." · Amtsgericht Osnabrück

Unternehmen

Stammdaten

Firma
"SKM Osnabrück e.V."
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Osnabrück

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1331
Gericht
Amtsgericht Osnabrück
Letzte Eintragung
03.07.2025
Abrufstand
04.04.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Peter Jacob

Osnabrück

Vorstand

Ulrich Kupczik

Osnabrück

Vorstand

Alexander Illenseer

Osnabrück

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 17.05.1963 zuletzt geändert und neu gefasst am 07.06.1999
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2007 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen und damit den Namen geändert. Ferner wurde § 2 (Verbandliche unf kirchliche Einordnung) geändert..

Freitext

  • Satzung Blatt 212 ff. der Akten
  • Änderungsbeschluss: Blatt 209 ff. der Akten
  • Tag der ersten Eintragung: 07.10.1963 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.06.2006.
  • Beschluss Blatt 5 der Akten
  • Satzung Blatt 12 ff. der Akten
  • Satzung Blatt 102-105 der Akten

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Bischofs von Osnabrück: a) Der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von Eigentum an Grundstücken sowie die Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen Rechtsgeschäfts den Betrag von 50.000,00 EUR übersteigt, b) Erteilung von Aufträgen für Baumaßnahmen, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind und im Einzelfall die Höhe von mehr als 25.000,00 EUR überschreiten, c) die Anstellung von Mitarbeitern der obersten Leitungsebene und die Festsetzung ihrer Vergütung sowie eine nennenswerte Ausweitung des Stellenplans durch Anstellung zusätzlicher Mitarbeiter, d) Beteiligungsverhältnisse aller Art, e) die Annahme von Zuwendungen unter Lebenden und von Todes wegen, die mit Verpflichtungen verbunden sind, f) die Aufnahme und die Gewährung von Darlehen oder die Übernahme von Bürgschaften außerhalb der Organschaft, soweit die Verpflichtung den Betrag von 25.000,00 EUR übersteigen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.