Handelsregister · VR 1331

Chronologischer Auszug

"SKM Osnabrück e.V." · Amtsgericht Osnabrück

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Osnabrück
e.V."

b)
Osnabrück
a)
Der Vorstand besteht au der/dem Vorsitzenden, der/dem
stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu sieben
weiteren Mitgliedern. Vorstand im Sinne des § 26 BGB
sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder, von denen einer
der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende
sein muss.

b)
1.Vorsitzender:
Storm, Heinz-Wilhelm, Fachhochschullehrer, Osnabrück
geistlicher Beirat:
Witte, Johannes, Pfarrer, Osnabrück
Beisitzer:
Vieth, Willi, Fachhochschullehrer, Osnabrück
Beisitzer:
Bensmann, Werner, Georgsmarienhütte
Beisitzer:
Brinkmann, Friedrich, Bad Iburg
Beisitzer:
Haucap, Johannes, Osnabrück
Beisitzer:
Schönhoff, Stephan, Hagen
Beisitzer:
Witte, Johannes, Osnabrück
stellvertretender Vorsitzender:
Görres, Franz-Peter, Osnabrück
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 17.05.1963 zuletzt geändert und neu gefasst am 07.06.1999

b)
Der Abschluß folgender Rechtsgeschäfte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Ortsbischofs:
1. der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von Eigentum an
Grundstücken sowie die Änderung, die Veräußerung und die Aufgabe von Rechten an
Grundstücken soweit der Wert des einzelnen Rechtsgeschäftes den Betrag von 100.000,00
DM übersteigt;
2. die Aufnahme und Hingabe von Darlehn, sofern nicht die Vorschriften über die
Mündelsicherheit erfüllt sind und die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe
mehr als DM 50.000,00;
3. die Übernahme von Bürgschaften;
4. die Planung und der Abschluß von Verträgen betreffend Durchführung von
Baumaßnahmen, wenn hierfür keine Mittel im Haushaltsplan vorgesehen sind und das
Entgelt einen Betrag von 20.000,00 übersteigt;
5. der Abschluß von Verträgen, die eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum
Gegenstand haben, wenn hierfür keine Mittel im Haushaltsplan vorgesehen sind und das
Entgelt einen Betrag von DM 5.000,00 übersteigt.
a)
27.06.2006
Frerichs

b)
Satzung Blatt 212 ff. der Akten

Änderungsbeschluss: Blatt 209
ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung:
07.10.1963
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
27.06.2006.
2b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Görres, Franz-Peter, Osnabrück
Nicht mehr
Beisitzer:
Bensmann, Werner, Georgsmarienhütte
Nicht mehr
Beisitzer:
Haucap, Johannes, Osnabrück
Nicht mehr
Beisitzer:
Schönhoff, Stephan, Hagen
Nicht mehr
Beisitzer:
Vieth, Willi, Fachhochschullehrer, Osnabrück
Nicht mehr
Beisitzer:
Witte, Johannes, Osnabrück
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Brinkmann, Friedrich, Bad Iburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer:
Dorenkamp, Franz-Josef, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer:
Feige, Walburga, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer:
Klekamp, Thomas, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer:
Saremba, Ulrich, Belm, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer:
Schwack, Franz-Josef, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer:
Struckmeier, Nils, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geistlicher Beirat:
Dr. Schulte, Gerrit, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
geistlicher Beirat:
Witte, Johannes, Pfarrer, Osnabrück
a)
26.07.2006
Müller
3b)
Name berichtigt:
Beisitzer:
Fleige, Walburga, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
a)
04.08.2006
Müller
4a)
Vorstand i. S. v. § 26 BGB sind der Vorsitzende, der
stellvertretende Vorsitzende und zwei weitere
Vereinsmitglieder, die nicht beim Verein oder dessen
Gesellschaften angestellt sind.
Vertretungsberechtigt sind zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam, von denen eines der Vorsitzende oder der
stellv. Vorsitzende sein muss.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2007 hat die vollständige Neufassung der Satzung
beschlossen.

b)
Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Bischofs
von Osnabrück:
a) Der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von Eigentum an
Grundstücken sowie die Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an
Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen Rechtsgeschäfts den Betrag von 50.000,00
EUR übersteigt,
b) Erteilung von Aufträgen für Baumaßnahmen, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind
und im Einzelfall die Höhe von mehr als 25.000,00 EUR überschreiten,
c) die Anstellung von Mitarbeitern der obersten Leitungsebene und die Festsetzung ihrer
Vergütung sowie eine nennenswerte Ausweitung des Stellenplans durch Anstellung
zusätzlicher Mitarbeiter,
d) Beteiligungsverhältnisse aller Art,
e) die Annahme von Zuwendungen unter Lebenden und von Todes wegen, die mit
Verpflichtungen verbunden sind,
f) die Aufnahme und die Gewährung von Darlehen oder die Übernahme von Bürgschaften
außerhalb der Organschaft, soweit die Verpflichtung den Betrag von 25.000,00 EUR
übersteigen.
a)
26.05.2008
Grawunder

b)
Beschluss Blatt 5 der Akten
Satzung Blatt 12 ff. der Akten
5b)
Geändert, nun:
Stellvertreter:
Schwack, Franz-Josef, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Brinkmann, Friedrich, Bad Iburg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzer:
Dorenkamp, Franz-Josef, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzer:
Fleige, Walburga, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzer:
Saremba, Ulrich, Belm, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geistlicher Beirat:
Dr. Schulte, Gerrit, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
a)
10.12.2008
Hohlfeld
6b)
Nicht mehr
Beisitzer:
Struckmeier, Nils, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Lütke Glanemann, Stephan, Lotte-Wersen,
*XX.XX.XXXX
a)
01.12.2010
Braak
7a)
Vorstand i. S. v. § 26 BGB sind der Vorsitzende, der
stellvertretende Vorsitzende und bis zu zwei weitere
Vereinsmitglieder, die nicht beim Verein oder dessen
Gesellschaften angestellt sind.
Vertretungsberechtigt sind zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam, von denen eines der Vorsitzende oder der
stellv. Vorsitzende sein muss.

b)
Nicht mehr
1.Vorsitzender:
Storm, Heinz-Wilhelm, Fachhochschullehrer, Osnabrück,
*XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vorsitzender:
Schwack, Franz-Josef, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Lütke Glanemann, Stephan, Lotte-Wersen,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Hengelbrock, Reinhold, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
stellvertretender Vorsitzender:
Klekamp, Thomas, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
a)
07.01.2015
Trebbe
8a)
"SKM Osnabrück e.V."
b)
Bestellt als
Vorstand:
Illenseer, Alexander, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen und damit den Namen geändert. Ferner wurde § 2
(Verbandliche unf kirchliche Einordnung) geändert..
a)
21.02.2024
Duram

b)
Satzung Blatt 102-105 der Akten
9b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Schwack, Franz-Josef, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Klekamp, Thomas, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Hengelbrock, Reinhold, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellv. Vorsitzender:
Dr. Jacob, Peter, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Kupczik, Ulrich, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vorsitzender:
Illenseer, Alexander, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
a)
03.07.2025
Maas

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.