Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein. Dem Gesamtvorstand bestehend aus dem Vorstand, dem Kassierer, dem Spielwart und bis zu zwei weiteren Mitgliedern, obliegt die Beschlußfassung über Geschäftsführungsmaßnahmen. Der Gesamtvorstand ist beschlußfähig bei Anwesenheit von mindestens fünf seiner Mitglieder in der Vorstandssitzung, darunter der 1. Vorsitzender oder 2. Vorsitzende. Er faßt seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. oder 2. Vorsitzenden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ulrike Fischer
Oberkochen
Vorstand
Irene Spielmann
Aalen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.01.1987
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 05.02.1987
Satzung Blatt: 9/11
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