Handelsregister · VR 500436

Chronologischer Auszug

Skatclub "Herz As" e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Skatclub "Herz As" e.V.

b)
Hüttlingen
a)
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.
Vorsitzenden und dem Schriftführer. Je zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein.
Dem Gesamtvorstand bestehend aus dem Vorstand,
dem Kassierer, dem Spielwart und bis zu zwei weiteren
Mitgliedern, obliegt die Beschlußfassung über
Geschäftsführungsmaßnahmen. Der Gesamtvorstand ist
beschlußfähig bei Anwesenheit von mindestens fünf
seiner Mitglieder in der Vorstandssitzung, darunter der 1.
Vorsitzender oder 2. Vorsitzende. Er faßt seine
Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des 1. oder 2. Vorsitzenden.

b)
1. Vorsitzender:
Klement, Horst, Hüttlingen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Fischer, Ulrike, Aalen, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Klewenhagen, Helmut, Hüttlingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 09.01.1987
a)
21.02.2014
Fülle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
21.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
05.02.1987

Satzung
Blatt: 9/11
2b)
Nicht mehr 2. Vorsitzende, nun bestellt als
1. Vorsitzende:
Fischer, Ulrike, Oberkochen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende und Schriftführerin:
Spielmann, Irene, Aalen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Klement, Horst, Hüttlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführer:
Klewenhagen, Helmut, Hüttlingen, *XX.XX.XXXX
a)
10.10.2024
Reinhardt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.