Die Vermittlung von Geschäften und die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung), die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) sowie die Anlageberatung. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren ihrer Kunden zu verschaffen. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen aller Art an Kapital- und Personengesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Vorstandsmitglied kann Einzelvertretungsberechtigung erteilt werden. Jedes Vorstandsmitglied kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ingo Hillen
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Karsten Müller
Mettmann
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 1. August 2000 mit Änderung vom 15. März 2001
Die Hauptversammlung vom 11. April 2002 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 1 (Vergütung) beschlossen.
Aufgrund der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 103.125,00 auf EUR 1.753.125,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.07.2004 ist § 4 Abs. 1 der Satzung entsprechend geändert.
Die Hauptversammlung vom 22.03.2005 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vergütung des Aufsichtsrats), § 9 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), § 3 (Bekanntmachungen), § 12 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), § 13 (Teilnahmerecht) und § 15 (Beschlussfassung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 29.05.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 584.375,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom selben Tage hat ferner eine Änderung der Satzung in den §§ 12 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), 13 (Teilnahmerecht), 14 (Vorsitz in der Hauptversammlung) und 15 (Beschlussfassung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 29.03.2007 hat eine Änderung der Satzung in § 3 (nunmehr Bekanntmachungen und Informationsübermittlung) durch Anfügen eines neuen Satz 2 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 12.03.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 10 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 09.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital), § 12 (Einberufung der Hauptversammlung), § 13 (Teilnahmerecht) und § 15 (Beschlussfassung beschlossen
Die Hauptversammlung vom 20.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 Satz 1 (Bekanntmachungen und Informationsübermittlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 19.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Ort und Einberufung der Hauptversammung) und § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals -genehmigtes Kapital-) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 27.05.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 17.09.2021 hat Änderungen der Satzung in § 5 (Vorstand; Zusammensetzung und Geschäftsführung), § 9 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats), § 10 (Vergütung des Aufsichtsrats), § 12 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), § 13 (Teilnahmerecht) und § 16 (Übertragung der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 28.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates und Amtsdauer) sowie in § 12 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 11.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 07.05.2024 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Jahresabschluss und ordentliche Hauptversammlung) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 123 ff. Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 29.09.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.08.2001.
Beschluss Blatt 5 ff. grün Sonderband
Satzung Ziffer II Sonderband
Beschluss Blatt 18 Sonderband
Satzung Blatt III Sonderband II
Beschluss Blatt 39 ff. Sonderband
Satzung Blatt IV Sonderband
Beschluss Blatt 70 ff. Sonderband
Satzung Ziffer V Sonderband
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers von demselben Tag mit der sino institutional GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 61575) verschmolzen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26.05.2025 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 584.375,00 gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2020).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.